Common use of Unterkunft Clause in Contracts

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt der Bewohnerin/dem Bewohner das Zimmer Nr. auf der Etage als Einzelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) Das Zimmer ist ausgestattet mit: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen im Rahmen der Erhaltung und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen und zu diesem Zweck das Zimmer betre- ten. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fen. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verloren, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht werden. Die Überlassung des Zimmers an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Aufnahme Dritter in das Zimmer ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglich.

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Samples: Pflegeheimvertrag, Pflegeheimvertrag

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt 1. Während der Bewohnerin/Hochsaison, d. h. in den Monaten Juli - August sowie an Ostern, Weihnachten, Mai- Wochenende und Fronleichnam, steht das Haus dem Bewohner das Zimmer NrMieter am ersten Tag der Mietdauer ab 16:30 Uhr zur Verfügung und muss am letzten Tag der Mietdauer bis 10:00 Uhr geräumt an den Vermieter übergeben werden, es sei denn, mit dem Vermieter oder seinem Vertreter wurde etwas anderes vereinbart. 2. auf In der Etage als Einzelzimmer Nebensaison ist es möglich, nach vorheriger Absprache mit / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) Das Zimmer dem Vermieter oder seinem Vertreter andere Zeiten zu vereinbaren. 3. Der Mieter ist ausgestattet mit: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen verpflichtet, den Vermieter oder seinen für die Schlüsselübergabe zuständigen Vertreter spätestens einen Tag vor der Ankunft im Rahmen Haus zu informieren, wenn sich die Ankunftszeit gegenüber der Erhaltung und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen und zu diesem Zweck das Zimmer betre- tenin Absatz 1 angegebenen oder mit dem Vermieter individuell vereinbarten Zeit ändert. 4. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und Ist eine Anreise zum vorher vereinbarten Zeitpunkt nicht die von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fen. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verlorenmöglich, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner Mieter verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten den Vermieter oder seinen für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel Schlüsselübergabe zuständigen Vertreter unverzüglich telefonisch zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht werdeninformieren. 5. Die Überlassung des Zimmers Hauses an Dritte den Mieter und die Rückgabe des Hauses durch den Mieter an den Vermieter erfolgt in Anwesenheit des Vermieters oder seines Vertreters. In diesem Sinne ist ausgeschlossender Mieter verpflichtet, dem Vermieter oder seinem Vertreter die genaue Ankunfts- und Abfahrtszeit (unter Berücksichtigung der vorgenannten Bestimmungen) 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, um eine reibungslose Überlassung des Hauses zu ermöglichen. 6. Eine Aufnahme Dritter Bei der Überlassung des Hauses und der Schlüssel zum Haus muss der Mieter dem Vermieter oder seinem Vertreter ein Ausweisdokument vorlegen, das die Überprüfung seiner Identität und seiner personenbezogenen Daten ermöglicht. 7. Unmittelbar nach der Überlassung des Hauses an den Mieter ist der Mieter verpflichtet, den Zustand des Hauses und seiner Ausstattung anhand der Liste der Hausausstattung zu überprüfen. Er ist insbesondere verpflichtet, die Möbel, die Fenster, die Duschkabine und die sonstige Ausstattung des Hauses zu überprüfen. Der Mieter sollte alle diesbezüglichen Bemerkungen unverzüglich dem Vermieter oder seinem Vertreter mitteilen. Wird dem Vermieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr keine Mitteilung gemacht, so wird davon ausgegangen, dass der Mieter keine Einwände gegen den Mietgegenstand hat und alle Geräte und Möbel in das Zimmer ist nur einer Menge vorhanden sind, die der Liste der Hausausstattung entspricht und sich in besonderen Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglicheinem guten Zustand befinden.

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Samples: Buchungs Und Mietbedingungen

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt 1.1 Wohnen in der Bewohnerin/Einrichtung Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein, im Rahmen der jeweiligen pflege- rischen Notwendigkeit, individuell gestaltbares Zimmer. Die Einrichtung ver- pflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewähr- leisten. Dem Bewohner wird das Zimmer Nr. auf der Etage im Wohnbereich _ als Wohnplatz im ❑ Einzelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) ❑ Tandemzimmer überlassen. Das Zimmer hat eine Größe von qm. Die Raumausstattung ist ausgestattet mit: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird der vorvertraglichen Information zu Beginn entnehmen. Bei ei- nem Doppelzimmer ist auf die Belange des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestelltMitbewohners Rücksicht zu nehmen. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen Über hausinterne Umzüge entscheidet die Einrichtung im Rahmen der Erhaltung und baulichen Veränderung Einvernehmen mit dem betroffenen Bewohner. Ein Zimmerwechsel innerhalb des Zimmers Heimes darf im Inte- resse des Bewohners nur mit seinem ausdrücklichen Einverständnis aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Ein Umzug auf einen anderen Wohnplatz kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit vereinbart werden. Auf Veranlassung der Einrichtung kann die Vereinbarung über den Wohnplatz geändert werden, wenn aufgrund des Gesundheitszustandes des Bewohners die notwendige Pflege und Betreuung im bisherigen Zimmer nicht gewährleistet wer- den kann. Der Grund ist dem Bewohner ggf. dem jeweiligen gesetzlichen Ver- treter vor dem Umzug mitzuteilen. Widerspricht der Bewohner der Verlegung, muss eine Änderungskündigung erfolgen. Der Bewohner hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist mit dem Grundentgelt für Unterkunft abgegol- ten, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Bei der Mit- benutzung ist auf die Belange anderer Bewohner Rücksicht zu nehmen. Die Überlassung der Unterkunft umfasst auch die Versorgung mit Kalt- und Warmwasser, Heizung, Beleuchtung und Strom sowie die Entsorgung von Ab- wasser und Abfall. Die dem Bewohner zur Nutzung ausgehändigten Schlüssel sind in der Anlage Empfangsbestätigung festgehalten. Der Verlust dieser Schlüssel ist der Leitung der Einrichtung unverzüglich zu mel- den. Die Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Einrichtungsleitung. Im Falle des Verschuldens des Bewohners trägt dieser die Kosten der Ersatzbeschaffung. Alle Schlüssel sind Eigentum der Einrichtung. Bei Beendigung des Vertragsverhältnis- ses sind sie vollzählig an die Leitung der Einrichtung zurückzugeben. Um in dringenden Fällen Hilfe zu leisten oder Gefahren abwenden zu können, verfügt die Einrichtung über eine Zentralschließanlage. Die Inbetriebnahme von Elektrogeräten bedarf der Zustimmung der Einrichtungs- leitung. Die Geräte müssen den aktuellen sicherheitstechnischen Bestimmungen für ortsveränderliche Geräte entsprechen. Entsprechen Elektrogeräte diesen Vor- gaben nicht, so kann die Heimleitung den Betrieb des Gerätes untersagen. Der Betrieb von Koch- oder Heizgeräten ist aus Brandschutzgründen generell unter- sagt. Bei der Benutzung von Geräten ist insbesondere hinsichtlich der Geräusch- entwicklung das Gebot der Rücksichtnahme auf Mitbewohner zu beachten. Der Bewohner ist ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung Einrichtung nicht berechtigt, Änderungen an baulichen oder technischen Einrichtungen wie Telefonanlage, Klingel, Lampen oder Antennenanlage etc. vorzunehmen oder vornehmen und zu diesem Zweck lassen. In allen Räumen der Einrichtung ist das Zimmer betre- ten. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fen. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verloren, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht werden. Die Überlassung des Zimmers an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Aufnahme Dritter in das Zimmer ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglichRauchen grundsätzlich untersagt.

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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt (a) Die Einrichtung überlässt der Bewohnerin/dem Bewohner eine Unterkunft im Einbettzimmer (mit insgesamt m² ). Zimmer-Nr.: (b) Außerdem gehören zur Unterkunft: eine Nasszelle (c) Die Bewohnerin/der Bewohner ist berechtigt, die Gemeinschaftseinrichtungen der Einrichtung mitzubenutzen. Als Gemeinschaftsräume stehen zur Verfügung: Aufenthalts- und Speiseraum auf jeder Wohngruppe, ein großer Gemeinschaftsspeisesaal im Erdgeschoss, der Feierraum, der Clubraum, das Sitzungszimmer, ein kleines Wohnzimmer (Wohngruppen 2, 4 und 5) und die Kapelle. (d) Die Unterkunft umfasst auch die Versorgung mit bzw. Entsorgung von Kalt-, Warm- wasser und Strom sowie Heizung bzw. Abfall. (e) Die Unterkunft umfasst weiterhin: – die Reinigung des überlassenen Wohnraumes (Zimmer Nr. auf und Nasszelle) – Häufigkeit: 3x die Woche Reinigung 2x die Woche Sichtreinigung – die Wartung und Unterhaltung der Etage als Einzelzimmer mit / Gebäude, Einrichtung und Ausstattung, technischen Anlagen und Außenanlagen; – die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und maschinelle Bügeln der persönlichen Wäsche und Kleidung im üblichen Umfang und ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung chemische Reinigung; (f) Das Zimmer ist ausgestattet mit: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen folgenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet: 1 Pflegebett, 1 Nachtschrank , 1 Tisch, 2 Stühle , 1 Kleiderschrank (g) Die Bewohnerin/der Bewohner kann im Rahmen Einvernehmen mit der Erhaltung und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen und zu diesem Zweck das Zimmer betre- ten. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf Einrichtung eigene Kosten durchMöbel mitbringen, soweit dadurch die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und Pflege nicht beeinträchtigt wird. (h) Hält die Einrichtungsleitung einen Zimmerwechsel für erforderlich, kann ein solcher unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Bewohnerin/der Bewohners das Einverständnis erteilt. (i) Bei Notwendigkeit eines Pflegebettes im Pflegefall wird das Pflegebett von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fenEinrichtung gestellt. (j) Die Schlüssel bleiben Eigentum der Einrichtung. Folgende Sie dürfen an Dritte, auch Angehörige, nicht weitergegeben werden. Ausnahmen sind mit der Heimleitung zu vereinbaren. Die Anfertigung weiterer Schlüssel werden darf nur die Einrichtung veranlassen. Der Verlust von Schlüsseln ist der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verloren, ist dies dem Pflegeheim Einrichtung unverzüglich mit- zuteilenmitzuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigenDie Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Einrichtung. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ Die Bewohnerin/der Bewohner verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims hat die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel Ersatzbeschaffung zu übernehmentragen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- sie/er den nicht angebracht werden. Die Überlassung des Zimmers an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Aufnahme Dritter in das Zimmer ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglichVerlust zu vertreten hat.

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Samples: Heimvertrag

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern steht jeder Bewohnerin / jedem Bewohner ein ihrer / seiner Ver- fügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin / Der Bewohner in Zwei- Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Die Einrichtung und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohnerin/dem Bewohner / innen in ihren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst: a) Xxxxxx: Der Bewohnerin / Dem Bewohner wird das Zimmer Nr. auf bzw. ein Wohnplatz in dem Zimmer Nr. mit der Fläche von qm, als Einbettzimmer / Zweibett- zimmer im Erdgeschoss / Etage als Einzelzimmer überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Be- wohnern des / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) der Zimmer Nr. gemeinsam zu benutzen. Das Zimmer ist ausgestattet mithat folgende Ausstattung: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar ausgestat- tet werden: Der Bewohner kann im Rahmen Einvernehmen mit der Erhaltung Einrichtung auch eigenes Mobiliar wie folgt mitbringen: Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung Warmwasser erfolgt durch die Ein- richtung. b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Ge- meinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: Die Wartung und Instandhaltung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen Wohnräume einschließlich der Gemeinschafts- und zu diesem Zweck das Zimmer betre- tenFunktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegen- stände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die Die von der Bewohnerin/ Bewohnerin / dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fenelektrischen, netzabhängig betriebenen Geräte wer- den auf ihre / seine Kosten regelmäßig geprüft. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verlorenSolche Geräte, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtetnicht verkehrssicher sind, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner dürfen nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht betrieben werden. Die Überlassung Reinigung der Bewohnerzimmer einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume wird durch die Einrichtung sicher gestellt (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf), soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen wird. d) Schlüssel: An Schlüsseln werden übergeben: Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend der Einrichtungsleitung zu melden; die Er- satzbeschaffung erfolgt durch sie, bei Verschulden auf Kosten der Bewohnerin / des Zimmers Bewohners. Alle Schlüssel sind Eigentum der Einrichtung. Bei Beendigung des Ver- tragsverhältnisses hat die Bewohnerin / der Bewohner die Schlüssel vollzählig an Dritte ist ausgeschlossendie Einrichtungsleitung zurückzugeben. e) Wäschedienst: Im Wäschedienst der Einrichtung sind enthalten:: Waschen von Bettwäsche und Handtüchern, Badetüchern und Waschlappen, Waschen und ggf. Eine Aufnahme Dritter Bügeln der persönlichen Kleidungsstücke, soweit diese wasch- maschinengeeignet sind, notwendige Näh- und Flickarbeiten in das Zimmer ist nur kleinerem Umfang. Die Privatwäsche der Bewohner muss gekennzeichnet sein. Die chemische Reinigung wird von der Einrichtung nicht übernommen, kann jedoch auf Kosten der Bewohnerin / des Bewohner vermittelt werden. Bei Bedarf überlässt die Einrichtung der Bewohnerin / dem Bewohner die erforderliche Bettwäsche, Handtücher, Badetücher und Waschlappen. f) Kultur und Unterhaltung: Freizeit- und kulturelle Angebote werden in besonderen Ausnahmefällen Abstimmung mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglich.den Bewohnern regel- mäßig angeboten. Diese umfassen:

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Samples: Vertrag Für Stationäre Einrichtungen Der Eingliederungshilfe Und Privatzahler

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt der Bewohnerin/dem a) Dem Bewohner das Zimmer wird ein Wohnplatz in einem Doppelzimmer ein Einzelzimmer Wohnbereich , Zimmer-Nr. auf der Etage als Einzelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) zur Verfügung gestellt. Das Zimmer ist ausgestattet mitmit Pflegebett, Schrank und Nachttisch mit Notrufanlage mit Anschlussmöglichkeit für Telefon mit Rundfunk-/TV-Anschluss Warm-/Kaltwasserversorgung Dusche WC ausgestattet. Dem Bewohner werden folgende Schlüssel/Türöffnungskarten gegen Xxxxxxxx und Gebühr übergeben: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank Zimmerschlüssel (nur bei Einzelzimmer) Türöffnungskarten Schrankschlüssel Wertfachschlüssel Der Verlust von Schlüsseln/Türöffnungskarten ist umgehend der Einrichtungseitung zu melden. Die Ersatzbeschaffung erfolgt durch die Einrichtung auf Kosten des Be- wohners. Alle Schlüssel/Türöffnungskarten sind Eigentum des Hauses. Sie dürfen an Dritte, auch Angehörige, nicht weitergegeben werden. Ausnahmen sind mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird der Ein- richtungsleitung zu Beginn vereinbaren. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Schlüssel/Türöffnungskarten vollzählig an die Einrichtung zurückzugeben. Die Einrich- tung verfügt über einen Zentralschlüssel, um in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen im Rahmen der Erhaltung und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen und dringenden Fällen Hilfe leisten zu diesem Zweck das Zimmer betre- ten. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die von der Bewohnerin/ dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fen. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verloren, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtet, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen istkönnen. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den Sicherheitsgründen nicht angebracht werden. Änderungen im Zimmer oder Veränderungen an technischen Gegebenheiten (z.B. Elektroanlagen) dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Einrichtungseitung vorgenommen werden. Selbstständigen Bewohnern, die zum Erhalt ihrer Mobilität auf einen Rollstuhl ange- wiesen sind, bieten wir eine begrenzte Anzahl von Zimmern mit behindertengerechten Bädern an. Auf Wunsch, kann in diesen Fällen für das Bad eine längere Toiletten- schüssel vom Haus kostenfrei montiert werden. b) In Abstimmung mit der Einrichtungsleitung kann der Bewohner auch bei möblierten Räumen eigene Einrichtungsgegenstände mitbringen. c) Das Halten von Tieren ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch muss das vor Einzug mit der Einrichtungsleitung abgesprochen sein. Die Überlassung artgerechte Haltung, die regelmäßige Versorgung, Impfungen und tierärztliche Versorgung des Tieres sowie die Reinhal- tung des Zimmers an Dritte ist ausgeschlossenbleibt Aufgabe des Bewohners, der hierfür auch die Kosten trägt. d) Aufbewahrungsmöglichkeiten für Wertgegenstände sind nicht vorhanden. e) Elektrisch betriebene Geräte, die der Bewohner in die Einrichtung mitbringt, müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und ein gültiges CE-Zeichen und eine gültige Prüfplakette tragen. Eine Aufnahme Dritter in das Zimmer ist Sie dürfen keine sichtbaren Beschädigungen aufweisen. f) Gemeinschaftseinrichtungen stehen zur Mitbenutzung zur Verfügung. Für die Nutzung der Räume, Einrichtungen und Anlagen des Hauses wird kein gesondertes Entgelt verlangt. g) Zur Unterkunft gehört auch die Hausreinigung. Die Reinigung erfolgt montags - samstags täglich, hiervon 2x als Sichtreinigung. Die Sanitärräume werden von montags - samstags täglich gereinigt. Private Einrichtungsgegenstände werden nur in besonderen Ausnahmefällen dem Umfang gereinigt, wie dies für einrichtungseigene Gegenstände vorgesehen und notwendig ist (nicht z.B. die Reinigung zahlreicher Ziergegenstände). Der Einrichtungsträger kann solche zusätzlichen Reinigungsarbeiten vermitteln oder als Zusatzleistung anbieten und gesondert berechnen. h) Die Wäscheversorgung umfasst: - die Überlassung, Reinigung und Instandhaltung einrichtungseigener/eigener Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen sowie - das maschinelle Waschen und maschinelle Glätten der persönlichen Wäsche und Bekleidung, soweit sie maschinell waschbar, maschinell zu glätten und gekennzeichnet ist. Die Bewohnerbekleidung muß maschinengeeignet, waschbar, farbecht und trocknergeeignet sein. Der Einrichtungsträger haftet nicht für die Beschädigung von Wäsche, die nicht entsprechend geeignet ist. Waschbare Textilien mit schriftlicher Genehmigung Wollanteil können bei der Wäsche einlaufen. Für diese Textilien haftet der Xxxxxx nicht. Wäschekennzeichnung: Die Bekleidung und Wäsche, die in die Einrichtung mitgebracht wird, muss mit dem Namen des Pflegeheims möglichBewohners gekennzeichnet sein, da sie andernfalls nach dem Waschvorgang nicht dem Eigentümer zugeordnet werden kann. Die Wäschekennzeichnung erfolgt durch den Einrichtungsträger. Der Einrichtungs- xxxxxx haftet nicht für den Verlust nicht gekennzeichneter Bekleidungsstücke. i) Verwaltung von Barbeträgen erfolgt ausschließlich bei vollstationärer Pflege.

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Samples: Care Facility Agreement

Unterkunft. Das Pflegeheim überläßt Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern steht jeder Bewohnerin / jedem Bewohner ein ihrer / seiner Ver- fügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin / Der Bewohner in Zwei- Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Die Einrichtung und Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohnerin/dem Bewohner / innen in ihren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst: a) Xxxxxx: Der Bewohnerin / Dem Bewohner wird das Zimmer Nr. auf bzw. ein Wohnplatz in dem Zimmer Nr. mit der Fläche von qm, als Einbettzimmer / Zweibett- zimmer im Erdgeschoss / Etage als Einzelzimmer überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Be- wohnern des / ohne separater Nasszelle Doppelzimmer mit / ohne separater Nasszelle Komfort – Einzelzimmer mit separater Nasszelle ( siehe Zusatzvereinbarung ) der Zimmer Nr. gemeinsam zu benutzen. Das Zimmer ist ausgestattet mithat folgende Ausstattung: • Rundfunk- und Fernsehanschluß • Pflegebett • Telefonanschluß • Notrufanlage • Nachttisch • Kleiderschrank mit Wertfach • Sonstiges: • Tisch • Stuhl • Kommode • Gardinen • Beleuchtung Das Zimmer wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zur Ver- fügung gestellt. Das Pflegeheim darf notwendige Ausbesserungen kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar ausgestat- tet werden: Der Bewohner kann im Rahmen Einvernehmen mit der Erhaltung Einrichtung auch eigenes Mobiliar wie folgt mitbringen: Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und baulichen Veränderung innerhalb des Zimmers ohne Zustimmung Warmwasser erfolgt durch die Ein- richtung. b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Ge- meinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: Die Wartung und Instandhaltung der Bewohnerin/ des Bewoh- ners nach angemessener Vorankündigung vornehmen Wohnräume einschließlich der Gemeinschafts- und zu diesem Zweck das Zimmer betre- tenFunktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegen- stände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung. Das Pflegeheim führt sämtliche Reparaturen des Zimmers und seiner Ausstattung auf eigene Kosten durch, soweit die Reparaturen auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und nicht die Die von der Bewohnerin/ Bewohnerin / dem Bewohner eingebrachten Möbel und Einrichtungsgegenstände betref- fenelektrischen, netzabhängig betriebenen Geräte wer- den auf ihre / seine Kosten regelmäßig geprüft. Folgende Schlüssel werden der Bewohnerin/ dem Bewohner übergeben: Haus- und Zimmerschlüssel bei Bedarf Wertfachschlüssel bei Bedarf Sonstiges Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig oder geht er verlorenSolche Geräte, ist dies dem Pflegeheim unverzüglich mit- zuteilen. Ein gebrauchsunfähiger Schlüssel ist gleichzeitig dem Pflegeheim auszuhändigen. Bei schuldhaften Verlust eines Schlüssels ist die Bewohnein/ der Bewohner verpflichtetnicht verkehrssicher sind, auf Verlangen des Pflegeheims die Kosten für die Auswechslung der entsprechenden Schlösser bzw. einer Schließanlage und auch die Kosten für den Austausch der Schlüssel zu übernehmen, sofern die Bewohnerin/ der Bewohner dürfen nicht nachweisen kann, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser oder sonstige Schließmöglichkeiten dürfen aus Sicherheitsgrün- den nicht angebracht betrieben werden. Die Überlassung Reinigung der Bewohnerzimmer einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume wird durch die Einrichtung sichergestellt (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf), soweit sie nicht im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen wird. d) Schlüssel: An Schlüsseln werden übergeben: Die Anfertigung weiterer Schlüssel darf nur die Einrichtungsleitung veranlassen. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend der Einrichtungsleitung zu melden; die Er- satzbeschaffung erfolgt durch sie, bei Verschulden auf Kosten der Bewohnerin / des Zimmers Bewohners. Alle Schlüssel sind Eigentum der Einrichtung. Bei Beendigung des Ver- tragsverhältnisses hat die Bewohnerin / der Bewohner die Schlüssel vollzählig an Dritte ist ausgeschlossendie Einrichtungsleitung zurückzugeben. e) Wäschedienst: Im Wäschedienst der Einrichtung sind enthalten: Waschen von Bettwäsche und Handtüchern, Badetüchern und Waschlappen, Waschen und ggf. Eine Aufnahme Dritter Bügeln der persönlichen Kleidungsstücke, soweit diese waschmaschinengeeignet sind, notwendige Näh- und Flickarbeiten im kleineren Umfang. Die Privatwäsche der Bewohner muss gekennzeichnet sein. Die chemische Reinigung wird von der Einrichtung nicht übernommen, kann jedoch auf Kosten der Bewohnerin / des Bewohner vermittelt werden. Bei Bedarf überlässt die Einrichtung dem Bewohner / der Bewohnerin die erforderliche Bettwäsche, Handtücher, Badetücher und Waschlappen. f) Kultur und Unterhaltung: Freizeit- und kulturelle Angebote werden in das Zimmer ist nur in besonderen Ausnahmefällen Abstimmung mit schriftlicher Genehmigung des Pflegeheims möglich.den Bewohnern regel- mäßig angeboten. Diese umfassen:

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Samples: Vertrag Für Stationäre Einrichtungen Der Eingliederungshilfe