Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit Musterklauseln

Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Der vorliegende VERTRAG unterliegt schweizerischem Recht. Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird ausschliesslich durch ein Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sport (Court of Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne entschieden. Das Verfahren wird ge- mäss den Vorschriften des Schiedsgerichts für Sport durchgeführt. Oberhofen, 15.08.2018 Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxx Präsident Generalsekretärin «PLACE», ………………………..……….
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Der vorliegende VERTRAG unterliegt schweizerischem Recht. Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird ausschliesslich durch ein Verfahren vor dem Schiedsgericht für Sport (Court of Arbitration for Sport, CAS) in Lausanne entschieden. Das Verfahren wird ge- mäss den Vorschriften des Schiedsgerichts für Sport durchgeführt. Oberhofen, 15.06.2019 Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxx Präsident Generalsekretärin «Place_NSA», ………………………..………. «Firstname Surname_Person1_NSA» NSA» «Firstname Surname_Person2_ «Title Person1_NSA» «Title Person2_NSA» «Place_OC», ………………………..………. «Firstname Surname_Person1_OC» OC» «Firstname Surname_Person2_ «Title Person1_OC» «Title Person2_OC»
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. 1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. 20.1 Diese Bedingungen und alle Verträge zwischen BARTEC und dem Kunden unterliegen dem schwei- zerischen Recht und werden nach diesem ausgelegt und vollstreckt. Die Anwendbarkeit des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über den internationa- len Warenkauf (CISG) und die Regeln des Internatio- nalen Privatrechts / Kollisionsnormen oder sonstiger Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit ausländi- schen Rechts verweisen, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Der vorliegende VERTRAG unterliegt [Länderadjektiv] Recht. Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird ausschliesslich durch ein Verfahren vor [ordentliche Gerichte am Ort der VERANSTALTUNG] entschieden.
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Der vorliegende VERTRAG unterliegt [Länderadjektiv] Recht. Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird ausschliesslich durch ein Verfahren vor [ordentliche Gerichte am Ort der VERANSTALTUNG] entschieden. Ort Veranstalter Datum der Inspektion Sitzungen Vergabe Präsentationen Anwesenheitsliste Organisationskomitee Wettkampfkomitee Rechtliche Situation Reglemente Verträge
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der geltenden Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden abschließend in Hamburg durch ein Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) gelöst. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Anbieter – nach seinem alleinigen Ermessen – jederzeit möglich, vor einem ordentlichen Gericht in Hamburg die Zahlung des Preises einzuklagen.
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. Der vorliegende VERTRAG unterliegt [Länderadjektiv] Recht. Jede Rechtsstreitigkeit, für die sich keine gütliche Beilegung finden lässt, wird ausschliesslich durch ein Verfahren vor [ordentliche Gerichte am Ort der VER- ANSTALTUNG] entschieden. Contact Person Please prepare an additional sheet with all key persons Chief of competition Chief of Press Financial issues Prize Money Transport Accommodation Chief of Ceremonies Responsible for Site Events Responsible for VIP and Ticketing Contact for FISMAG-Team on site (persons before the events) Main worker for FIS MAG on-site (not the chief but the coordination person on-site) Operator video screen (including contact) Responsible for marketing (bibs, print material) and mail address for bib delivery Mail address for banner delivery Race office Location, opening times Team Info Book This is a work in progress from FIS. Goal is to have a booklet with all the information from all OC´s Registration process FIS Online System, deadlines, planned changes Entries FIS Online System, final entries on paper until 2 hours before the TCM, Accreditations Bibs for the athletes, additional local accreditations Parking cards Financial matters Prize Money (Attention:New Rule for Team Sprint! Bank transfere is recommended. Team Captains’ Meeting Location, Templates Dates and competition program Starting times Official training Short time (not entire day) that TV/STS/FIS MAG have time to set up Prize Giving Ceremonies Any evening ceremonies planned ? Team Captains’ meeting Opening ceremonies
Anwendbares Recht und Schiedsgerichtsbarkeit. 33.1 Die Ausschreibung, die Allgemeinen Bedingungen für Ausschreibungen und jedes Verfahren, das mit dem Angebotsverfahren verbunden ist oder diesbezüglich ausgeführt wird, unterliegen dem deutschen Recht und sind nach dem deutschen Recht auszulegen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.