Unterkunft. 7.1. Für die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → „Unterkunft“. Der Internationale Ferienkurs tritt nicht als Vermieter, sondern nur als Vermittler auf. 7.2. Eine Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars „Zimmerreservierung“. Der IFK garantiert die Bereitstellung einer Unterkunft, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgt. 7.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermittelt. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Ausstattung ist einfach, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in Heidelberg. 7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. 7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden. 7.6. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftritt. 7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen. 7.8. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich. 7.9. Die Miete ist zu Beginn des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Bezahlung. 7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingt. 7.11. Ein Rücktritt von der Buchung einer Unterkunft ist bis zum 15. Juli kostenfrei.
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Sources: General Terms and Conditions for International Summer Course
Unterkunft. 7.11.1. Für Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer Nr. mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf Wünsche des Mitbe- wohners / der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → „Unterkunft“Mitbewohnerin zu beachten. Der Internationale Ferienkurs tritt Bewohner / die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: Gegenstände, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht als Vermieterin seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, sondern dürfen nur als Vermittler aufdann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kann.
7.21.2. Eine Zimmerreservierung Das Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars „Zimmerreservierung“das Heim. Der IFK garantiert die Bereitstellung einer UnterkunftDie Wartung und Instandhaltung der Wohnräume – so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgtder technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das Heim.
7.31.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermitteltDas Heim ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betreten. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des ▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Ausstattung ist einfach, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in Heidelberg.
7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet ausgeführt werden.
7.61.4. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über NamenDie Hausleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftrittdie Räume zu be- treten.
7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.81.5. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn innerhalb des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Bezahlung.
7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingtbedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertreters
1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Hausleitung.
7.111.7. Ein Rücktritt Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Buchung einer Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / .
1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Speiseraum Friseursalon Andachtsraum Terrasse Bibliothek Veranstaltungsraum Grünanlagen Therapieraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Kegelbahn Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist bis zum 15jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Juli kostenfreiEs besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Sources: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen
Unterkunft. 7.1. Für die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → Internetseite „Unterkunft“. Der Internationale Ferienkurs tritt nicht als Vermieter, sondern nur als Vermittler auf.
7.2. Eine Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars durch das Ausfüllen der „Zimmerreservierung““ im Anmeldeformular. Das Zimmer ist damit verbindlich gebucht. Der IFK garantiert bei Zulassung zum Kurs die Bereitstellung einer Unterkunft, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgt.
7.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermittelt. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Ausstattung ist einfach, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in HeidelbergHeidelberg oder in unmittelbarer Nähe (Eppelheim, Dossenheim, Leimen).
7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden.
7.6. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftritt.
7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers Spezielle Bedürfnisse der Teilnehmenden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche bestimmte Bedingungen erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.8. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der BezahlungBezahlung der Miete.
7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch Wenn Sie ein Zimmer über den Ferienkurs reserviert haben, wird bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – Rücktritt vom Vertrag eine Zimmervermittlungsgebühr in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingtvon 25 Euro einbehalten.
7.11. Ein Rücktritt von der Buchung einer Unterkunft ist bis zum 15. Juli kostenfrei.
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Sources: General Terms and Conditions for International Summer Course
Unterkunft. 7.11.1. Für Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer Nr. mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf Wünsche des Mitbe- wohners / der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → „Unterkunft“Mitbewohnerin zu beachten. Der Internationale Ferienkurs tritt Bewohner / die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: Gegenstände, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht als Vermieterin seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, sondern dürfen nur als Vermittler aufdann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kann.
7.21.2. Eine Zimmerreservierung Das Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars „Zimmerreservierung“das Heim. Der IFK garantiert die Bereitstellung einer UnterkunftDie Wartung und Instandhaltung der Wohnräume so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgtder technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das Heim.
7.31.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermitteltDas Heim ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betreten. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des ▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Ausstattung ist einfach, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in Heidelberg.
7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet ausgeführt werden.
7.61.4. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über NamenDie Hausleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftrittdie Räume zu be- treten.
7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.81.5. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn innerhalb des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Bezahlung.
7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingtbedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertreters
1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Hausleitung.
7.111.7. Ein Rücktritt Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Buchung einer Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / .
1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Andachtsraum Veranstaltungsraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist bis zum 15jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Juli kostenfreiEs besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Sources: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen
Unterkunft. 7.1Dem Bewohner wird ein Wohnplatz in einem Zweibettzimmer (Nr. Für ) Einbettzimmer (Nr. ) überlassen.
a) Möblierung und Ausstattung des Zimmers Das Zimmer ist wie folgt ausgestattet: Bett Nachttisch Sideboard Kleiderschrank Einbauschrank Tisch Stühle Wand / Deckenlampe Fensterdekorationen Nasszelle mit Waschbecken und WC zusätzlich mit Badewanne zusätzlich mit Dusche Nasszelle in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Haus-Notrufanlage Anschlussmöglichkeit für Telefon (ohne Übernahme der anfallenden Gebühren) Rundfunk-/TV-Anschluss (ohne Übernahme der Rundfunk- und Fernsehgebühren) Balkon/Terrasse
b) Alle gegebenenfalls ausgehändigten Schlüssel sind Eigentum des Hauses. Bei Beendi- gung des Vertragsverhältnisses sind die Miete einer Unterkunft gelten Schlüssel umgehend und vollzählig an die Bedingungen auf der Seite www.ifk.uni- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ → „Unterkunft“Hauslei- tung zurückzugeben. Der Internationale Ferienkurs tritt Verlust von Schlüsseln ist umgehend in der Verwaltung zu mel- den. Die Ersatzbeschaffung erfolgt nur durch die Einrichtung. Der Bewohner trägt die Kos- ten des Ersatzes einschließlich notwendiger Änderungen des Schließsystems. Die Einrich- tung verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser dürfen aus Sicherheitsgründen nicht als Vermieter, sondern ange- bracht werden; Schlüssel dürfen aus diesem Grund auch bei verschlossener Tür nicht von innen stecken. Änderungen im Zimmer oder Veränderungen an technischen Einrichtungen (z.B. Elektroanlagen) dürfen nur als Vermittler aufmit ausdrücklicher Genehmigung der Heimleitung vorge- nommen werden.
7.2c) In Abstimmung mit der Heimleitung kann der Bewohner auch bei möblierten Räumen eige- ne Einrichtungsgegenstände mitbringen und so im Rahmen der Möglichkeiten bei der Gestaltung der Räume mitwirken.
d) Die in der Einrichtung vorhandenen Gemeinschaftsräume, -einrichtungen und –anlagen stehen dem Bewohner unentgeltlich, zur Mitbenutzung zur Verfügung. Eine Zimmerreservierung erfolgt Weiterhin kann der Bewohner gerne Vorschläge zur Gestaltung der Gemeinschaftsräume, -einrichtungen und – anlagen unterbreiten.
e) Das Halten von Tieren (insbesondere Hunden und Katzen) ist grundsätzlich nicht erlaubt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Heimleitung eine hiervon abweichende Entschei- dung treffen. Die Haltung eines Kleintieres (z.B. Wellensittich) kann ebenfalls ausnahms- weise und nach Absprache mit der Heimleitung sowie eventuellen Mitbewohnern (bei Zwei- bettzimmern) gestattet werden. Erforderlich ist insbesondere, dass aa) die Versorgung des Tieres durch den Teilnehmer mittels Bewohner selbst sichergestellt werden kann und sich ein Dritter zur Versorgung des Formulars „Zimmerreservierung“. Der IFK garantiert Tieres verpflichtet, für den Fall, dass der Bewohner das Tier vorübergehend oder auf Dauer nicht versorgen kann und bb) dass durch die Bereitstellung einer Unterkunft, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgtTierhaltung keine Beeinträchtigungen für andere Bewohner verursacht werden.
7.3f) Elektrisch betriebene Geräte, die der Bewohner in die Einrichtung mitbringt, müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und ein gültiges CE-Zeichen tragen. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermitteltSie dürfen kei- ne sichtbaren Beschädigungen aufweisen. Küchenmitbenutzung Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen bewohnereigener größe- rer Elektrogeräte (wie Kühlschrank) nur nach besonderer Genehmigung durch die Heimlei- tung zulässig. Dem Bewohner wird empfohlen, eingebrachte elektrische Geräte in regel- mäßigen Abständen auf eigene Kosten durch eine Fachfirma prüfen zu lassen. Auf Wunsch können geeignete Unternehmen vermittelt werden.
g) Zur Unterkunft gehört auch die Raumpflege. Mit Ausnahme der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt ▇▇▇▇▇▇ in Studierendenwohnheimen Wochenenden erfolgt die Unterhaltsreinigung der gemeinschaftlich genutzten Sanitärflächen sowie die Abfallentsor- gung täglich, die Reinigung des Wohnraumes wöchentlich und Zimmer in privaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusernzusätzlich nach Bedarf. Die Ausstattung ist einfachReinigung der Fenster erfolgt halbjährlich, aber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Alle Zimmer liegen in Heidelberg.
7.4. Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist hauseigenen Gardinen jähr- lich. Eine Reinigung von Teppichen und Gardinen des Bewohners wird nach Wunsch auf dessen eigene Rechnung veranlasst. In den Einrichtungen können abweichende Regelun- gen bestehen.
h) Des Weiteren wird die Wäscheversorgung sichergestellt. Sie beinhaltet: ⮚ die Überlassung, Reinigung und Instandhaltung einrichtungseigener Bettwäsche, Hand- tücher, Badetücher, Waschlappen und Tischwäsche sowie das maschinelle Waschen und maschinelle Glätten der Teilnehmer selbst verantwortlichpersönlichen Wäsche und Bekleidung soweit sie maschinell waschbar und maschinell bügelbar ist. Für SchädenOberbekleidung, Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherungdie einen höheren Aufwand erfordert, wie beispielsweise Rüschenblusen und ähnliches, gilt diese Regelung nicht.
7.5. Erst nach Ankunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden.
7.6. Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und Herkunftsland des Teilnehmers, der als Mieter auftritt.
7.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.8. Ein Zimmerwechsel ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Bezahlung.
7.10. Die Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte ▇▇▇▇▇▇▇▇ keine Weitervermietung gelingt.
7.11. Ein Rücktritt von der Buchung einer Unterkunft ist bis zum 15. Juli kostenfrei.
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Sources: Heimvertrag