Unterkunft. 1.1. Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer Nr. mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Wünsche des Mitbe- wohners / der Mitbewohnerin zu beachten. Der Bewohner / die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: Gegenstände, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht in seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, dürfen nur dann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kann. 1.2. Das Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch das Heim. Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das Heim. 1.3. Das Heim ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betreten. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Xxxxx ausgeführt werden. 1.4. Die Hausleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Räume zu be- treten. 1.5. Ein Zimmerwechsel innerhalb des Xxxxx bedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertreters 1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Hausleitung. 1.7. Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt. 1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. 1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / . 1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Andachtsraum Veranstaltungsraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Es besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen. 1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Samples: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen
Unterkunft. 1.1. Das Heim überlässt dem Dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer wird ein Wohnplatz in einem Zweibettzimmer (Nr. ) Einbettzimmer (Nr. ) überlassen.
a) Möblierung und Ausstattung des Zimmers Das Zimmer ist wie folgt ausgestattet: Bett Nachttisch Sideboard Kleiderschrank Einbauschrank Tisch Stühle Wand / Deckenlampe Fensterdekorationen Nasszelle mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer Waschbecken und WC zusätzlich mit Badewanne zusätzlich mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC Nasszelle in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Haus-Notrufanlage Anschlussmöglichkeit für Telefon (ohne Übernahme der anfallenden Gebühren) Rundfunk-/TV-Anschluss (ohne Übernahme der Rundfunk- und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werdenFernsehgebühren) Balkon/Terrasse
b) Alle gegebenenfalls ausgehändigten Schlüssel sind Eigentum des Hauses. Bei Doppelzimmern Beendi- gung des Vertragsverhältnisses sind auch die Wünsche des Mitbe- wohners / Schlüssel umgehend und vollzählig an die Hauslei- tung zurückzugeben. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend in der Mitbewohnerin Verwaltung zu beachtenmel- den. Die Ersatzbeschaffung erfolgt nur durch die Einrichtung. Der Bewohner / trägt die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: Gegenstände, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht in seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, dürfen nur dann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kann.
1.2. Das Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestelltKos- ten des Ersatzes einschließlich notwendiger Änderungen des Schließsystems. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch das Heim. Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das Heim.
1.3. Das Heim ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betreten. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Xxxxx ausgeführt werden.
1.4. Die Hausleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Räume zu be- treten.
1.5. Ein Zimmerwechsel innerhalb des Xxxxx bedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertreters
1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Hausleitung.
1.7. Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim Einrich- tung verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Nicht zur Schließanlage gehörende Schlösser dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ange- bracht werden; Schlüssel dürfen aus diesem Grund auch bei verschlossener Tür nicht von innen stecken. Änderungen im Zimmer oder Veränderungen an technischen Einrichtungen (z.B. Elektroanlagen) dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Heimleitung vorge- nommen werden.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich c) In Abstimmung mit der Unterkunft vereinbart: / Heimleitung kann der Bewohner auch bei möblierten Räumen eige- ne Einrichtungsgegenstände mitbringen und so im Rahmen der Möglichkeiten bei der Gestaltung der Räume mitwirken.
1.11. Das Heim bietet d) Die in der Einrichtung vorhandenen Gemeinschaftsräume, -einrichtungen und –anlagen stehen dem Bewohner / unentgeltlich, zur Mitbenutzung zur Verfügung. Weiterhin kann der Bewohnerin folgende Bewohner gerne Vorschläge zur Gestaltung der Gemeinschaftsräume, -einrichtungen und – anlagen unterbreiten.
e) Das Halten von Tieren (insbesondere Hunden und Katzen) ist grundsätzlich nicht erlaubt. In besonderen Ausnahmefällen kann die Heimleitung eine hiervon abweichende Entschei- dung treffen. Die Haltung eines Kleintieres (z.B. Wellensittich) kann ebenfalls ausnahms- weise und nach Absprache mit der Heimleitung sowie eventuellen Mitbewohnern (bei Zwei- bettzimmern) gestattet werden. Erforderlich ist insbesondere, dass aa) die Versorgung des Tieres durch den Bewohner selbst sichergestellt werden kann und sich ein Dritter zur Versorgung des Tieres verpflichtet, für den Fall, dass der Bewohner das Tier vorübergehend oder auf Dauer nicht versorgen kann und bb) dass durch die Tierhaltung keine Beeinträchtigungen für andere Bewohner verursacht werden.
f) Elektrisch betriebene Geräte, die der Bewohner in die Einrichtung mitbringt, müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und ein gültiges CE-Zeichen tragen. Sie dürfen kei- ne sichtbaren Beschädigungen aufweisen. Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Aufstellen bewohnereigener größe- rer Elektrogeräte (wie Kühlschrank) nur nach besonderer Genehmigung durch die Heimlei- tung zulässig. Dem Bewohner wird empfohlen, eingebrachte elektrische Geräte in regel- mäßigen Abständen auf eigene Kosten durch eine Fachfirma prüfen zu lassen. Auf Wunsch können geeignete Unternehmen vermittelt werden.
g) Zur Unterkunft gehört auch die Raumpflege. Mit Ausnahme der Wochenenden erfolgt die Unterhaltsreinigung der gemeinschaftlich genutzten Sanitärflächen sowie die Abfallentsor- gung täglich, die Reinigung des Wohnraumes wöchentlich und zusätzlich nach Bedarf. Die Reinigung der Fenster erfolgt halbjährlich, die Reinigung der hauseigenen Gardinen jähr- lich. Eine Reinigung von Teppichen und Gardinen des Bewohners wird nach Wunsch auf dessen eigene Rechnung veranlasst. In den Einrichtungen können abweichende Regelun- gen bestehen.
h) Des Weiteren wird die Wäscheversorgung sichergestellt. Sie beinhaltet: Restaurant / Café Andachtsraum Veranstaltungsraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / ⮚ die Bewohnerin hat Überlassung, Reinigung und Instandhaltung einrichtungseigener Bettwäsche, Hand- tücher, Badetücher, Waschlappen und Tischwäsche sowie das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzenmaschinelle Waschen und maschinelle Glätten der persönlichen Wäsche und Bekleidung soweit sie maschinell waschbar und maschinell bügelbar ist. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Es besteht kein AnspruchOberbekleidung, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig einen höheren Aufwand erfordert, wie beispielsweise Rüschenblusen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzenähnliches, gilt diese Regelung nicht.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Samples: Heimvertrag
Unterkunft. 1.17.1. Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer Nr. mit Für die Miete einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / Unterkunft gelten die Bedingungen auf der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Wünsche des Mitbe- wohners / der Mitbewohnerin zu beachtenSeite www.ifk.uni- xxxxxxxxxx.xx → „Unterkunft“. Der Bewohner / die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: GegenständeInternationale Ferienkurs tritt nicht als Vermieter, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht in seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, dürfen sondern nur dann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kannals Vermittler auf.
1.27.2. Das Eine Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer mittels des Formulars „Zimmerreservierung“. Der IFK garantiert die Bereitstellung einer Unterkunft, sofern die Reservierung fristgerecht erfolgt.
7.3. Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermittelt. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt Xxxxxx in Studierendenwohnheimen und Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestelltprivaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Versorgung mit HeizungAusstattung ist einfach, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch das Heimaber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das HeimAlle Zimmer liegen in Heidelberg.
1.37.4. Das Heim Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist berechtigtder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betretenAnkunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Xxxxx ausgeführt Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden.
1.47.6. Die Hausleitung Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigtHerkunftsland des Teilnehmers, die Räume zu be- tretender als Mieter auftritt.
1.57.7. Besondere Wünsche des Teilnehmers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft alle Sonderwünsche erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.8. Ein Zimmerwechsel innerhalb ohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
7.9. Die Miete ist zu Beginn des Xxxxx bedarf Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Zustimmung des Bewohners / Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der Be- wohnerin bzwBezahlung.
7.10. seines / ihres VertretersDie Buchung einer Unterkunft ist verbindlich; die Miete muss – auch bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft – in jedem Fall in voller Höhe bezahlt werden, wenn dem Veranstalter für die gebuchte Xxxxxxxx keine Weitervermietung gelingt.
1.67.11. Ein Recht zur Untervermietung hat Rücktritt von der Bewohner / die Bewohnerin nichtBuchung einer Unterkunft ist bis zum 15. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der HausleitungJuli kostenfrei.
1.7. Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / .
1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Andachtsraum Veranstaltungsraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Es besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Samples: General Terms and Conditions for International Summer Course
Unterkunft. 1.17.1. Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin Für die Miete einer Unterkunft gelten die Bedingungen auf der Internetseite „Unterkunft“. Der Internationale Ferienkurs tritt nicht als Vermieter, sondern nur als Vermittler auf.
7.2. Eine Zimmerreservierung erfolgt durch den Teilnehmer durch das Zimmer NrAusfüllen der „Zimmerreservierung“ im Anmeldeformular. mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Wünsche des Mitbe- wohners / der Mitbewohnerin zu beachtendamit verbindlich gebucht. Der Bewohner / IFK garantiert bei Zulassung zum Kurs die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: GegenständeBereitstellung einer Unterkunft, sofern die der Bewohner / die Bewohnerin nicht in seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, dürfen nur dann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kannReservierung fristgerecht erfolgt.
1.27.3. Das Es werden grundsätzlich einfache studentische Einzelzimmer ohne Verpflegung vermittelt. Küchenmitbenutzung ist in der Regel möglich. Dusch- oder Bademöglichkeit ist vorhanden. Es gibt Xxxxxx in Studierendenwohnheimen und Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestelltprivaten studentischen Wohngemeinschaften oder Privathäusern. Die Versorgung mit HeizungAusstattung ist einfach, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch das Heimaber funktional (Bett, Schreibtisch/Stuhl, Essgelegenheit, Stauraum für Kleidung etc.). Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räumeAlle Zimmer liegen in Heidelberg oder in unmittelbarer Nähe (Eppelheim, der technischen AnlagenDossenheim, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das HeimLeimen).
1.37.4. Das Heim Für die Reinigung der Unterkunft während seines Aufenthalts ist berechtigtder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten Schlüsselverlust oder grobe Verschmutzungen haftet der Mieter selbst; der IFK empfiehlt daher dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
7.5. Erst nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betretenAnkunft in Heidelberg erfahren die Teilnehmer die Adresse ihrer Unterkunft. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Xxxxx ausgeführt Entsprechende Anfragen können vorab nicht beantwortet werden.
1.47.6. Die Hausleitung Der IFK gibt dem Vermieter/der Vermieterin ggf. Auskunft über Namen, E-Mail-Adresse und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigtHerkunftsland des Teilnehmers, die Räume zu be- tretender als Mieter auftritt.
1.57.7. Spezielle Bedürfnisse der Teilnehmenden werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Garantie dafür, dass die Unterkunft bestimmte Bedingungen erfüllt (z. B. Zusammenwohnen mit anderen Teilnehmern, Lage etc.), wird ausdrücklich nicht ausgesprochen.
7.8. Ein Zimmerwechsel innerhalb des Xxxxx bedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertretersohne zwingenden Grund ist nicht möglich.
1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen7.9. Die Übernachtung von Gästen bedarf Miete ist zu Beginn des Ferienkurses in bar an den IFK zu entrichten. Der Teilnehmer erhält bei der Zustimmung Anreise die Information über die Höhe und den genauen Zeitpunkt der HausleitungBezahlung der Miete.
1.77.10. Die Haltung Wenn Sie ein Zimmer über den Ferienkurs reserviert haben, wird bei Rücktritt vom Vertrag eine Zimmervermittlungsgebühr in Höhe von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung25 Euro einbehalten.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / .
1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Andachtsraum Veranstaltungsraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Es besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Samples: General Terms and Conditions for International Summer Course
Unterkunft. 1.1. Das Heim überlässt dem Bewohner /der Bewohnerin das Zimmer Nr. mit einer Fläche von qm als Einzelzimmer mit Dusche / WC Einzelzimmer mit Waschgelegenheit Einzelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Dusche / WC Doppelzimmer mit Dusche / WC in gemeinsamer Nutzung mit dem Nachbarzimmer Doppelzimmer mit Waschgelegenheit Das Zimmer ist möbliert mit: Pflegebett Tisch Kabelanschluss Nachttisch Kleiderschrank Telefonanschluss Sessel / Stuhl Kühlschrank Notrufanlage und Das Zimmer kann vom Bewohner / der Bewohnerin im Einvernehmen mit der Hausleitung mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Bei Doppelzimmern sind auch die Wünsche des Mitbe- wohners / der Mitbewohnerin zu beachten. Der Bewohner / die Bewohnerin bringt folgende Gegenstände mit in das Zimmer ein: Gegenstände, die der Bewohner / die Bewohnerin nicht in seinem / ihrem Zimmer unterbrin- gen kann, dürfen nur dann im Heim verbleiben, wenn ihre Unterbringung in einem Abstellraum erfolgen kann.
1.2. Das Zimmer wird dem Bewohner / der Bewohnerin bei Vertragsabschluss in ordnungsgemä- ßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch das Heim. Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume – so- weit sie auf normaler Abnutzung beruhen - einschließlich der Gemeinschafts- und Funktions- räume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Einrichtungsgegenstände sowie der Au- ßenanlagen erfolgt durch das Heim.
1.3. Das Heim ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovie- rungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu die- sem Zweck das Zimmer zu betreten. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Be- wohner / die Bewohnerin dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Xxxxx ausgeführt werden.
1.4. Die Hausleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Räume zu be- treten.
1.5. Ein Zimmerwechsel innerhalb des Xxxxx bedarf der Zustimmung des Bewohners / der Be- wohnerin bzw. seines / ihres Vertreters
1.6. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner / die Bewohnerin nicht. Insbesondere ist er / sie nicht berechtigt, andere Personen als Mitbewohner / Mitbewohnerin aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Hausleitung.
1.7. Die Haltung von Tieren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
1.8. Die Reinigung des Zimmers / der Wohnung erfolgt mindestens 1 x wöchentlich; die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich gereinigt.
1.9. Dem Bewohner / der Bewohnerin werden folgende Schlüssel übergeben: Zimmerschlüssel elektronischer Türöffner Briefkastenschlüssel Nachttischschlüssel Die Schlüsselaushändigung / Aushändigung des elektronischen Türöffners erfolgt gegen Quit- tung. Auf die Übergabe des Schlüssels / elektronischen Türöffners kann nur im Einvernehmen mit dem Bewohner / der Bewohnerin oder dessen / deren Vertreter / Vertreterin schriftlich ver- zichtet werden. Der Verzicht ist widerruflich. Bei Schlüsselverlust / Verlust des elektronischen Türöffners beschafft das Heim Ersatz auf Kosten des Bewohners / der Bewohnerin, sofern dieser / diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Verlust haftet. Das Heim verfügt über einen Zentralschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können.
1.10. Folgende Zusatzleistungen werden bezüglich der Unterkunft vereinbart: / .
1.11. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin folgende Gemeinschaftsräume: Restaurant / Café Speiseraum Friseursalon Andachtsraum Terrasse Bibliothek Veranstaltungsraum Grünanlagen Therapieraum Gemeinschaftlicher Wohnraum Speiseraum Terrasse Grünanlagen Kegelbahn Friseursalon Bibliothek Therapieraum Gruppenraum Zutreffendes bitte ankreuzen Der Bewohner / die Bewohnerin hat das Recht, Gemeinschaftsräume auch für private Zwe- cke zu nutzen. Für die Raumüberlassung wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die Über- lassung ist jedoch mit der Hausleitung / Hauswirtschaftsleitung einvernehmlich abzustimmen. Es besteht kein Anspruch, die Gemeinschaftsräume für private Zwecke ständig und während der gesamten Vertragslaufzeit zu nutzen.
1.12. Das Heim bietet dem Bewohner / der Bewohnerin Gemeinschaftsveranstaltungen nach Ab- sprache mit dem Heimbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
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Samples: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen