Unterrichtsort Musterklauseln

Unterrichtsort. Der Unterricht für die Kurse / Seminare findet in den angegebenen Veranstaltungsorten statt. In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch an einem anderen als dem in der Anmeldung genannten Unterrichtsort stattfinden. Hierüber werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Ansprüche auf Schadensersatz für die Verlegung des Unterrichtsortes sind ausgeschlossen.
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den von der Musikschule angemieteten Unterrichtsräumen statt.
Unterrichtsort. Unterrichtsort ist: □ Fürstenfeldbruck □ Planegg □ Gauting □ Mering
Unterrichtsort. Der Unterricht für die Musikschülerinnen und –xxxxxxx findet, im gleichen Rahmen wie bisher, in den Räumlichkeiten der Schule Wallisellen statt. Bei weniger als drei Schülern für ein Instrument kann der Unterricht auch in einer anderen Vertragsgemeinde (Illnau-Effretikon, Dietlikon oder Lindau) durchgeführt werden. Die Unterrichtsräumlichkeiten der Schule Wallisellen werden der Städtischen Musikschule Illnau-Effretikon kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies entspricht der Regelung mit sämtlichen Vertragspartnern der Städtischen Musikschule Illnau-Effretikon.
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft (Am Tälchen 15, 01159 Dresden) statt. Ausnahmen nach vorheriger Absprache sind möglich.
Unterrichtsort. 3.1 Der Instrumentalunterricht findet zu einem zwischen Lehrer und Xxxxxxx vereinbarten wöchentlichen Termin an einem ebenfalls vereinbarten Unterrichtsort statt.
Unterrichtsort. Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx oder Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx, Moabit (entsprechendes bitte ankreuzen)
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den Gemeinderäumen der Evang.-Luth. Stephanuskirche statt.
Unterrichtsort. Der Unterricht wird in der Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, erteilt. Der Unterricht in dem gewählten Fach wird durch geeignete Musiklehrer erteilt.
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den Geschäftsräumen des Musikwerks, in allen weiteren angemieteten Räumlichkeiten des Musikwerks und/oder in den Kooperationsstandorten des Musikwerks statt. In Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen wie Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen, Feuer/Brand, Wasserschaden, Reaktorunfälle, terroristische Anschläge, Epidemien, Pandemien, behördlichen Schließungen und/oder Anordnungen, Krieg, politische Unruhen, u.ä.) oder nach Vereinbarung mit dem Musikwerk und/oder DozentIn, kann der Unterrichtsstandort auf bestimmte Zeit, oder bis zum Ende der höheren Gewalt, in einen abweichenden Standort des Musikwerks verlegt werden. Die Umstände (Entfernung, Anbindung, Ausstattung, Equipement) müssen hierbei zu vertreten sein.