Unterrichtsort Musterklauseln

Unterrichtsort. Der Unterricht für die Kurse / Seminare findet in den angegebenen Veranstaltungsorten statt. In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch an einem anderen als dem in der Anmeldung genannten Unterrichtsort stattfinden. Hierüber werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Ansprüche auf Schadensersatz für die Verlegung des Unterrichtsortes sind ausgeschlossen.
Unterrichtsort. Der Kernunterricht findet für alle gemeinsam in Achern statt.
Unterrichtsort. Ort des Unterrichts sind die Räume der Malschule und ihrer Niederlassungen.
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den Gemeinderäumen der Evang.-Luth. Stephanuskirche statt.
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den von der Musikschule angemieteten Unterrichtsräumen statt.
Unterrichtsort. Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx oder Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx, Moabit
Unterrichtsort. Der Unterricht findet in den Räumen der Lehrkraft (Am Tälchen 15, 01159 Dresden) statt. Ausnahmen nach vorheriger Absprache sind möglich.
Unterrichtsort. Der Unterricht für die Musikschülerinnen und –xxxxxxx findet, im gleichen Rahmen wie bisher, in den Räumlichkeiten der Schule Wallisellen statt. Bei weniger als drei Schülern für ein Instrument kann der Unterricht auch in einer anderen Vertragsgemeinde (Illnau-Effretikon, Dietlikon oder Lindau) durchgeführt werden. Die Unterrichtsräumlichkeiten der Schule Wallisellen werden der Städtischen Musikschule Illnau-Effretikon kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies entspricht der Regelung mit sämtlichen Vertragspartnern der Städtischen Musikschule Illnau-Effretikon.
Unterrichtsort. Unterrichtsort ist: □ Fürstenfeldbruck □ Planegg □ Gauting □ Mering
Unterrichtsort. 3.1 Der Instrumentalunterricht findet zu einem zwischen Lehrer und Xxxxxxx vereinbarten wöchentlichen Termin an einem ebenfalls vereinbarten Unterrichtsort statt. 3.2 Der Unterricht dauert je nach Vereinbarung 30 oder 45 Minuten, er entfällt an den Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen. 3.3 Nimmt der/die Xxxxxxx/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der/die Xxxxxxx/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. 3.4 Bei längerer Erkrankung des Schülers/ der Schülerin entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 6 Wochen.