Unterrichtung und Anhörung Musterklauseln

Unterrichtung und Anhörung. Die Aufgaben des DPWN Forums sind die fortlaufende Unterrichtung und Anhörung nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Die Zentrale Leitung, als Xxxxxx der Unterrichtungs- und Anhörungspflichten, hat das DPWN Forum zweimal im Kalenderjahr über die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven der gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe unter rechtzeitiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel durch ein Mitglied des DPWN Vorstandes zu unterrichten und es anzuhören. Die Anhörung erfolgt auf der Grundlage von Management- informationen und Fragen, Themen und Stellungnahmen des EBRF. Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen müssen im DPWN Entscheidungsprozess bedacht werden. Das DPWN Forum ist zuständig für grenzübergreifende Angelegenheiten, die Auswirkungen in mindestens zwei Ländern im Geltungsbereich dieser Vereinbarung haben. Zu der Entwicklung der Geschäftslage und den Perspektiven im Sinne des Absatzes 2 gehören:
Unterrichtung und Anhörung. Bei den Sitzungen des EBR betreffen die Unterrichtung und die Anhörung hauptsächlich die Probleme, die wichtige nationale, internationale und/oder transnationale Auswirkungen haben können sowie die globale Strategie und die wirtschaftliche und finanzielle Situation der CONVERTEAM-Gruppe. Außerdem werden die Situation der Wettbewerber sowie allgemeine Fragen bezüglich des Personals im allgemeinen Kontext der Märkte und Leistungen der CONVERTEAM-Gruppe angesprochen. Folgende Punkte werden vor allem behandelt: • Wirtschaftliche und finanzielle Struktur und Situation • Voraussichtliche Entwicklung der Aktivitäten, der Produktion und des Vertriebs • Situation und voraussichtliche Tendenzen der Beschäftigung • Investitionen • Wichtige organisationstechnische Änderungen • Einführung neuer Arbeitsmethoden und neuer Herstellungsverfahren • Produktionstransfer • Fusionen, Übernahmen, Personalverringerungen und Schließung von Unternehmen und Niederlassungen oder eines Großteils davon und Massenentlassungen • Grundprogramme zur Hygiene, Sicherheit, Umwelt und Qualität Diese Informationen werden schriftlich vor den Sitzungen mitgeteilt. Anhörung bedeutet: die Aufstellung eines Dialogs und eines Austauschs von Ansichten mit einem Inhalt, einer Form und innerhalb eines Zeitraums, der es den Arbeitnehmervertretern ermöglicht, eine Meinung zu äußern, die von der Geschäftsleitung berücksichtigt werden sollte und vor jeder Entscheidung Berücksichtigung finden könnte. Der EBR muss alle kommerziellen und industriellen Geheimnisse, die ihm ausdrücklich als solche mit den dazugehörigen Erklärungen mitgeteilt werden, vertraulich behandeln. Es gibt zwei Ebenen der Vertraulichkeit: • innerhalb des EBR und der Vertretungsgremien jeder Einheit • innerhalb der CONVERTEAM-Gruppe (interne Nutzung) gegenüber allen Arbeitnehmern (keine Abgabe von Informationen nach außen)
Unterrichtung und Anhörung. 1) Wird ein Unternehmen, Betrieb oder Unternehmens- bzw. Betriebs- teil übertragen, sind die Arbeitnehmervertretungen über den Übergang zu unterrichten und anzuhören. Die Unterrichtung hat vor jenem Zeit- punkt zu erfolgen, in dem die Arbeitnehmer vom Übergang unmittelbar betroffen werden.
Unterrichtung und Anhörung. 1) Um der Arbeitnehmervertretung die Gelegenheit zu Gegenvor- schlägen zu geben und um, wenn möglich, zu einer Übereinkunft über:
Unterrichtung und Anhörung. 6.1 Der Europäische Betriebsrat tritt in Absprache zwischen seinem Vorsitzenden und der Konzernleitung in der Regel dreimal im Jahr eintägig zum Zweck der Unterrichtung und Anhörung in grenzübergreifenden Angelegenheiten am Sitz der Konzernleitung zusammen. Eine interne Sitzung der Arbeitnehmervertreter wird der gemeinsamen Sitzung mit der Konzernleitung vorgeschaltet.
Unterrichtung und Anhörung. 1. Der Europäische Betriebsrat hat entsprechend §198 Abs 1 ArbVG das Recht, über Angelegenheiten unterrichtet und angehört zu werden, die die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/innen mindestens zweier zur EVN AG gehörenden Betriebe oder Unternehmen in verschiedenen im Geltungsbereich dieser Vereinbarung liegenden Länder betreffen. Dies betrifft insbesondere die unter Absatz 4 angeführten Themenbereiche.
Unterrichtung und Anhörung 

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.