Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigma- chung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer SEPA-Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Num- mer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten ange- ben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlö- sung einer autorisierten SEPA-Firmenlastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« aus- gewiesene Entgelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigma- chung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung Belastungsbu- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift SEPABasislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Num- mer Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist verein- xxxxxx Xxxxx unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten ange- benangeben, wie Fehler, die zur NichtausführungNichtaus- führung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlö- sung Einlösung einer autorisierten SEPA-Firmenlastschrift SEPA- Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 vierter zweiter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im »„Preis- und Leistungsverzeichnis« aus- gewiesene “ ausgewiesene Entgelt.
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Samples: Zahlungsbedingungen
Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigma- chung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung. Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungs- buchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Ein- lösung einer SEPA-Firmenlastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Num- mer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten ange- ben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlö- sung Einlösung einer autorisierten autorisier- ten SEPA-Firmenlastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 vierter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« aus- gewiesene ausgewiesene Entgelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen