Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift Musterklauseln

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag
Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. (1) Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am dritten Bankarbeitstag18 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht, wenn • der Bank keine Bestätigung des Kunden gemäß § 2 b) (2) vorliegt, • der Bank ein Widerruf des Firmenlastschrift-Mandats gemäß § 2 b) (3) zugegangen ist, • der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß § 2 b) (4) zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz • eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die • Bank erkennbar fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder 18 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. • kein Fälligkeitstag angegeben ist.

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  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.