Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungsbe- dingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ge- worden ist.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Bauchhöhlen Operationen Für Pferde Aufgrund Von Kolik, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung Premium Plus
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft betrifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsaktsVerwaltungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche inhaltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
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Samples: Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft betrifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende binden- de Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht Finanzdienst- leistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsaktsVerwaltungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche inhalts- gleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten genann- ten Ereignisse unwirksam geworden ist.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Hausratversiche- rungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam unwirk- sam geworden ist.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungs- bedingungen für die Bauleistungsversicherung eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
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Samples: Bauleistungsversicherung
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – − ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages Versiche- rungsvertrags beruhen, ändert sich oder – − es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft betrifft oder – − es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht oder der Kartellbehör- den Kartellbehörden im Wege eines ei- nes bestandskräftigen Verwal- tungsaktsVerwaltungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche inhaltsglei- che Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse Er- eignisse unwirksam geworden ist.
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Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht Fi- nanzdienstleis-tungsaufsicht oder der Kartellbehör- den Kartell- behörden im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsaktsVerwaltungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche inhaltsgleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungs- bedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ge- worden ist.
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Samples: Reiseversicherung
Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse: – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar be- trifft oder – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin- dende den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör- den Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwal- tungsaktsbestandskräfti- gen Verwaltungsakts. – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in- haltsgleiche inhalts- gleiche Regelung in den Wohngebäude- versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen eines anderen Ver- sicherers Versicherers durch eines der genannten genann- ten Ereignisse unwirksam geworden ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung