Update-Service Musterklauseln

Update-Service. Sobald Star Finanz der Sparkasse Weiterentwicklungen der Software zur Weitergabe an ihre Kunden geliefert hat, stellt die Sparkasse dem Kunden – unabhängig von 3.1 – diese als Update per Download (auf ausdrücklichem Wunsch und gegen Entgelt auch auf Datenträger) zur Verfügung. Einen Anspruch auf Weiterentwicklung der Software hat der Kunde ebenso wenig wie einen Anspruch auf Überlassung von Upgrades (Erweiterungen der Software-Funktionen) oder Zusatzmodulen, welche die Star Finanz als neue Softwareprodukte anbietet.
Update-Service. 3.1 ALPHA ESS stellt fortlaufend Softwareupdates für seine Systeme zur Verfügung, die zum Beispiel Funk- tionserweiterungen, neue Schnittstellen, Integrati- onsmöglichkeiten oder sonstige Verbesserungen ent- halten. Inhalt und Häufigkeit dieser Updates steht im freien Ermessen von ALPHA ESS. Die Verteilung dieser Updates erfolgt über den Online-Update Dienst des Herstellers und auf Wunsch des Kunden vollautoma- tisch. Die Teilnahme an diesem Dienst ist freiwillig.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig die neuesten Softwareupdates zur Verfügung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragsgebühren sind jeweils jährlich im Voraus zu entrichten und bei Rech- nungserhalt binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Rech- nungsstellung und Einzug können auch durch den insoweit vom VG ermächtigten Servicepartner, der auch zum rechtsverbindlichen Abschluss dieses Vertrages durch den VG bevollmächtigt ist, erfolgen.
Update-Service. Im Rahmen des Schutzbriefes erhält der Kunde automatisch und kostenlos eine erweiterte oder verbesserte Software-Version. Ein Anspruch auf Update besteht nur dann, wenn Logics tatsächlich eine neue Version der Software erstellt hat.
Update-Service. Die Sparkasse liefert dem Kunden unabhängig von Nr. 2.2. Up- dates, insbesondere, wenn sich die Onlinezugangswege der Sparkasse oder die Bankleitzahldatei ändern. Nicht zum Liefer- umfang gehören neue Versionen der Software mit anderen Funk- tionalitäten.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig das neueste Service-Pack zur Verfügung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragsgebühren sind jeweils jährlich im Voraus zu entrichten. Rechnungstellung kann auf elektronischem Wege erfolgen. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Preisnachlässe, insbesondere Mengennachlässe gelten nur, solange die Voraussetzungen für den gewährten Nachlass weiter erfüllt sind. Rechnungs- stellung und Einzug können auch durch den insoweit vom VG ermächtigten Servicepartner, der auch zum rechtsverbindlichen Abschluss dieses Vertrages durch den VG bevollmächtigt ist, erfolgen. MegaCAD Lt 105,00 € 84,00 € nicht erhältlich MegaCAD Metall 2D 262,50 € 262,50 € nicht erhältlich MegaCAD 2D 315,00 € 252,00 € 315,00 € MegaCAD Metall 3D 514,50 € 514,50 € 514,50 € MegaCAD Metall 3D Professional 650,00 € 650,00 € 650,00 € MegaCAD 3D 556,50 € 445,20 € 556,50 € MegaCAD Maschinenbau 850,00 € 850,00 € 850,00 € MegaCAD Blech 3D 997,50 € 798,00 € 997,50 € MegaCAD Profi Plus 1.139,25 € 911,40 € 1.139,25 € Applikationen Stammlizenz Erweiterung Floatinglizenz IGES 2D Schnittstelle 200,00 € 200,00 € 200,00 € ME 52,50 € 42,00 € 52,50 € Kinematik 105,00 € 84,00 € 105,00 € MegaNesting 255,00 € 255,00 € 255,00 € Metall Applikation 2D 210,00 € 210,00 € 210,00 € Metall Applikation 3D 367,50 € 367,50 € 367,50 € MegaCAD Blech Appl. 3D 515,00 € 515,00 € nicht erhältlich
Update-Service. 3.1.1 Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) in der Regel mindestens einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 AVB Wartung) sowie die dazu-gehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E-Mail oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbst-installation zur Verfügung.
Update-Service. 3.1.1. Im Rahmen eines Softwarewartungsvertrages stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 Service AGB) in der Regel mindestens einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 Service AGB) sowie die dazugehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E- Mail oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbstinstallation zur Verfügung.
Update-Service. 4.1. Die Laufzeit des UPDATE-SERVICES beginnt im Folgemonat nach Auslieferung der Rechtstexte. Die Abrechnung des UPDATE-SERVICES erfolgt durch Dauerrechnung und SEPA-Lastschriftmandat.
Update-Service. Der Auftraggeber kann einmal jährlich die Prüfung seiner über das Institut GenerationenBeratung eingela- gerten Dokument verlangen, um diese rechtlich und persönlich auf dem aktuellen Stand zu halten. Zu diesem Zwecke tritt das Institut GenerationenBeratung oder einer ihrer Kooperationspartner an den Auftraggeber heran und erinnert diesen daran, seine Regelungen ggf. seinen geänderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Müssen Vollmacht oder Testament aufgrund geänderter persönlicher Verhältnisse und / oder entsprechen- der Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers anwaltlich komplett neu erstellt werden, so ist ein neuer Auftrag erforderlich. Bei Änderung der Adress- oder Bankdaten, der Löschung einer Vollmacht oder das Hinzufügen einer Verfü- gung fallen keine Gebühren an. Die Dokumente stehen über die 24-Stunden/ 7 Tage-Notfall-Hotline berechtigten Institutionen und Perso- nen im Notfall, also in dem Falle, dass die getroffenen Vorsorgeregelungen greifen, zum Abruf bereit.