Update-Service Musterklauseln

Update-Service. Sobald Star Finanz der Sparkasse Weiterentwicklungen der Software zur Weitergabe an ihre Kunden geliefert hat, stellt die Sparkasse dem Kunden – unabhängig von 3.1 – diese als Update per Download (auf ausdrücklichem Wunsch und gegen Entgelt auch auf Datenträger) zur Verfügung. Einen Anspruch auf Weiterentwicklung der Software hat der Kunde ebenso wenig wie einen Anspruch auf Überlassung von Upgrades (Erweiterungen der Software-Funktionen) oder Zusatzmodulen, welche die Star Finanz als neue Softwareprodukte anbietet.
Update-Service. 3.1.1 Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) in der Regel mindestes einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 AVB Wartung) sowie die dazugehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode- Format oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbstinstallation zur Verfügung. 3.1.2 Interflex räumt dem Kunden an den Updates ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von Interflex ein. Die Gewährleistung und Haftung für Updates richtet sich nach den AVB Wartung und ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interflex. 3.1.3 Im Rahmen des Update Service erwirbt der Kunde grundsätzlich kein Recht auf oder an von Interflex hergestellten Upgrades (s. Nr. 1.5 AVB Wartung), es sei denn in dem Wartungsvertrag ist etwas anderes geregelt. Im Übrigen werden Upgrades dem Kunden von Interflex gegen gesondertes Entgelt zum Erwerb angeboten. 3.1.4 Hat der Kunde gemäß den von ihm gebuchten Leistungsbausteinen Anspruch auf Hotline-Unterstützung und benötigt der Kunde für die Installation eines Updates die Hotline-Unterstützung, so ist dies rechzeitig, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin, mit Interflex zu koordinieren. 3.1.5 Interflex berät den Kunden bei der Erstellung eines Durchführungsplanes für die Installation eines Updates. Die Durchführung der Installtion selbst ist nicht Bestandteil der Leistungen von Interflex nach diesem Leistungsbaustein. Führt Interflex die Installation auf Wunsch des Kunden gleichwohl durch, werden die Auf- wendungen dafür gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Interflex gesondert in Rechnung gestellt.
Update-Service. Im Rahmen des Schutzbriefes erhält der Kunde automatisch und kostenlos eine erweiterte oder verbesserte Software-Version. Ein Anspruch auf Update besteht nur dann, wenn Logics tatsächlich eine neue Version der Software erstellt hat.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig die neuesten Softwareupdates zur Verfügung.
Update-Service. Die Sparkasse liefert dem Kunden unabhängig von Nr. 2.2. Up- dates, insbesondere, wenn sich die Onlinezugangswege der Sparkasse oder die Bankleitzahldatei ändern. Nicht zum Liefer- umfang gehören neue Versionen der Software mit anderen Funk- tionalitäten.
Update-Service. Der Vertragsgeber stellt regelmäßig das neueste Service-Pack zur Verfügung.
Update-Service. 3.1 ALPHA ESS stellt fortlaufend Softwareupdates für seine Systeme zur Verfügung, die zum Beispiel Funk- tionserweiterungen, neue Schnittstellen, Integrati- onsmöglichkeiten oder sonstige Verbesserungen ent- halten. Inhalt und Häufigkeit dieser Updates steht im freien Ermessen von ALPHA ESS. Die Verteilung dieser Updates erfolgt über den Online-Update Dienst des Herstellers und auf Wunsch des Kunden vollautoma- tisch. Die Teilnahme an diesem Dienst ist freiwillig. 3.2 Solange der Endkunde Ansprüche gegen Alpha ESS gemäß den Bestimmungen dieser Garantie geltend machen kann, ist er verpflichtet, die Nachbesserung von Software-Fehlern zu gestatten, welche nach An- sicht des Herstellers zu einer Beschädigung oder Stö- rung des Systems führen könnten. Neben dem On- line-Update Dienst können kritische Softwareupdates gemäß unseren AGB auch Vorort von einem Alpha ESS Servicetechniker bezogen werden. Die Garantie erlischt, wenn kritische Softwareupdates nicht inner- halb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des aktualisier- ten Softwareupdates auf der Internetseite von Alpha ESS: xxx.xxxxx-xxx.xx installiert wurden und der Endkunde dies verschuldet.
Update-Service. Sobald SPG - Software Xxxxx Xxxxx der Sparkasse Weiterentwicklungen der Software zur Weitergabe an ihre Kunden geliefert hat, stellt die Sparkasse dem Kunden – unabhängig von 3.1 – diese als Update per Download (auf ausdrücklichem Wunsch und gegen Entgelt auch auf Datenträger) zur Verfügung. Einen Anspruch auf Weiterentwicklung der Software hat der Kunde ebenso wenig wie einen Anspruch auf Überlassung von Upgrades (Erweiterungen der Software-Funktionen) oder Zusatzmodulen, welche die SPG - Software Xxxxx Xxxxx als neue Softwareprodukte anbietet.
Update-Service. Der Auftraggeber kann einmal jährlich die Prüfung seiner über das Institut GenerationenBeratung eingela- gerten Dokument verlangen, um diese rechtlich und persönlich auf dem aktuellen Stand zu halten. Zu diesem Zwecke tritt das Institut GenerationenBeratung oder einer ihrer Kooperationspartner an den Auftraggeber heran und erinnert diesen daran, seine Regelungen ggf. seinen geänderten persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Müssen Vollmacht oder Testament aufgrund geänderter persönlicher Verhältnisse und / oder entsprechen- der Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers anwaltlich komplett neu erstellt werden, so ist ein neuer Auftrag erforderlich. Bei Änderung der Adress- oder Bankdaten, der Löschung einer Vollmacht oder das Hinzufügen einer Verfü- gung fallen keine Gebühren an.
Update-Service. 4.1. Die Laufzeit des UPDATE-SERVICES beginnt im Folgemonat nach Auslieferung der Rechtstexte. Die Abrechnung des UPDATE-SERVICES erfolgt durch Dauerrechnung und SEPA-Lastschriftmandat. 4.2. Die monatlich vereinbarte Zahlung wird zum Monatsanfang per SEPA-Lastschrift eingezogen. 4.3. Die Mindestvertragslaufzeit bei Buchung eines UPDATE- SERVICES beträgt 12 Monate. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit eines UPDATE-SERVICES erfolgt jeweils um einen weiteren Monat, falls keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Vertragsende für beide Parteien. Kündigungen bedürfen der Schriftform. 4.4. Im Rahmen des UPDATE-SERVICES wird DURY LEGAL die Rechtstexte, die aufgrund einer Gesetzesänderung oder eines Urteils notwendig werden, unaufgefordert neu an die neue Rechtslage angepasst, erstellen und dem Mandanten übersenden (UPDATE-SERVICE). 4.5. Wenn die Rechtstexte aufgrund einer Änderung an der Website (z.B.: Aufnahme neuer Webtools) oder der Änderung bezüglich des Unternehmens des Mandanten (z.B.: neue Anschrift, Wechsel der Gesellschaftsform) notwendig werden, ist dieser verpflichtet, diese Änderung DURY LEGAL unverzüglich anzuzeigen. DURY LEGAL wird dann neue, angepasste Rechtstexte im Rahmen des Rechtstexte-Updates übersenden. 4.6. Der UPDATE-SERVICE umfasst lediglich die Einhaltung der Informationspflichten gem. §§ 5, 13 TMG, DSGVO. Für die datenschutzrechtliche Legitimität der von dem Mandanten eingesetzten Datenverarbeitungsprozesse bleibt dieser selbst verantwortlich.