Lieferung und Versand. IV.1) Von uns bestätigte Xxxxxxxxxxxxx sind ausdrücklich keine Fixtermine im Sinne des ABGB und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, z.B. Betriebsstörung, Brand, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe oder ähnlicher Katastrophen.
IV.2) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen gemäß unserer Bedingung nachgekommen ist. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
IV.3) Bei Überschreitung der Liefertermine durch uns ist der Käufer erst nach einem Monat nach diesem Termin berechtigt, eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zu setzen.
IV.4) Zu einem Rücktritt ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn wir innerhalb dieser Nachfrist unserer Lieferverpflichtung nicht nachkommen. Jedweder Schadenersatz im Zusammenhang mit Überschreitungen von Lieferterminen gilt als ausgeschlossen, es sei denn, dass wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben. Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht angenommen, sind wir berechtigt, Zahlungen zu fordern. Bei Abnahmeverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, die üblichen Lagergebühren zu berechnen.
IV.5) Wir sind bemüht, einen Auftrag geschlossen zum Versand zu bringen. Wir sind jedoch berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, wobei jede Teillieferung als selbständiges Geschäft gilt.
IV.6) Im Fall der Annahme und Rückbestätigung einer Bestellung, sind wir berechtigt, für die Dauer von maximal 60 Tage ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes ist der Käufer nicht berechtigt, Ansprüche welcher Art auch immer und aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen uns geltend zu machen.
Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend und damit bis zur Annahme durch die IPM widerruflich. Eine Warenlieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der IPM genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der IPM eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die IPM diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die IPM an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten (konkretes Deckungsgeschäft) gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, staatlich verfügte Lockdowns oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der IPM nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der IPM nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt und die IPM innerhalb der Nachfrist nicht erfüllt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird der IPM die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der IPM liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der IPM zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die IPM aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma / IPM verlässt.
Lieferung und Versand. Die schriftliche Auftragsbestätigung von Cederbaum soll einen verbindlichen Liefertermin festlegen. Ist ein verbindlicher Liefertermin nicht festgelegt, so gilt eine Lieferfrist von 2 Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung als vereinbart. In Fällen höherer Gewalt, bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgter Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen, also bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung oder in Fällen, in denen deren Beschaffung von Cederbaum unzumutbar ist, sowie bei Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Streiks o.x. xxx Xxxxxxxxx nicht zu vertretenden Ereignissen, ist Cederbaum, solange derartige Ereignisse andauern, nicht verpflichtet zu liefern oder deshalb Schadensersatz zu leisten. Dauern derartige Ereignisse länger als 2 Wochen an, so ist Cederbaum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gerät Cederbaum mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist, mind. jedoch 2 Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wünscht der Käufer Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt dieser auf Kosten des Käufers. Wird der Kaufgegenstand auf Wunsch des Käufers an den von diesem angegebenen Ort versandt, geht mit seiner Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Cederbaum nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Cederbaum ist zur Teillieferung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
Lieferung und Versand. 5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und auf Kosten des AN frei Baustelle (01) inkl. Abladen auf einem vom AG zugewiesenen Abladeplatz oder sonstigem Bestimmungsort. Auf dem Lieferschein oder sonstigen Versandpapieren sind die erforderlichen Daten, z. B. Verwendungsstelle, Abteilung, Bauvorhaben, Bestellnummer, Kostenstelle und sonstige in der Bestellung erbetene Vermerke anzugeben. Die Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingehender Versandpapiere trägt der AN.
5.2 Soweit eine Anlieferung in LKW-Zügen oder LKW-Sattelaufliegern vereinbart wurde, gilt zusätzlich vereinbart, dass Restmengen des Lieferumfanges durch Solo-LKWs angeliefert werden, ohne dass hierfür eine zusätzliche Berechnung erfolgt. Transportkosten können vom AN zusätzlich nur verlangt werden, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3 Sollte das angelieferte Material mit Verpackungen oder Transporthilfen (ggfs. auch gegen Gebühr) geliefert werden (z. B. Paletten), so verpflichtet sich der AN, diese Hilfsgüter kostenfrei und mit Erstattung der ggfs. zu entrichtenden Gebühr vom Lieferort auf Anordnung des AG abzuholen. Kommt der AN dieser Pflicht trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, kann der AG die Entsorgung auf Kosten des AN vornehmen.
5.4 Bei Bestellungen für den Export sind die maßgebenden Vorschriften des Bestimmungslandes einzuhalten und noch vor Versand pro forma Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Ausfuhrpapiere, die nach den jeweiligen Einfuhrbestimmungen erforderlich sind, vorzulegen.
Lieferung und Versand. 5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung und wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Bauzeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei nachträglicher Auftragsänderung durch den Kunden ist XXXXXXXXX berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern.
5.2 Der Kunde hat die von ihm beizustellenden Teile frei unserem Werk und unbelastet von Rechten Dritter zu liefern. Für ihre Beschaffenheit und Eignung haftet allein der Kunde unter Ausschluss jeglicher Prüfung durch SCHNEIDER.
5.3 Wir behalten uns das Recht zur Änderung von Konstruktion, Form und technischer Ausstattung vor, soweit nicht die vertraglich vereinbarte Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird.
5.4 Soweit nicht durch einen Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, schulden wir einen Liefergegenstand, der den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Wir behalten uns insoweit vor, ohne Rücksprache mit unserem Vertragspartner, die veränderten gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen durch Änderungen des Liefergegenstandes Rechnung zu tragen. Bei der Erfüllung von Exportaufträgen übernehmen wir keine Gewähr für eine behördliche Abnahme des Liefergegenstandes im Ausland. Dies gilt insbesondere, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften nach Abschluss des Vertrages geändert werden. Soweit Änderungen im Einzelfall vereinbart werden, erfolgen diese auf Kosten und Risiko des Kunden.
5.5 Im Übrigen wird über die Kosten einer Änderung des Liefergegenstandes einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung entschieden.
5.6 Die Aushändigung von Plänen und Daten an unsere Vertragspartner stellt keine Übertragung bzw. Lizenzierung von Urheberrechten dar. Pläne und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum – sie sind geheim zu halten und auf Verlangen an uns zurückzusenden.
5.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von durch uns unverschuldeten Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen ni...
Lieferung und Versand. Geschehen stets für Rechnung und Gefahr des Käufers, auf Gefahr des Käufers auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart sein sollte. Versandart, Versandweg oder die Vermittlung zur Versand- möglichkeit sind uns überlassen. Für Stücke, die auf dem Beförderungswege in Verlust geraten, müssen Ersatzansprüche vom Empfänger an den Anlieferer gerichtet werden. Beschädigungen, welche die Beförderungsstücke auf dem Versandwege erhalten, muss sich der Empfänger sofort auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein etc. bescheinigen lassen. Ansprüche irgendwelcher Art können uns gegenüber nicht gemacht werden. Teillieferungen sind gestattet und werden einzeln berechnet. Bei Aufträgen mit ungefähren Mengenangaben kann bis 10% Mehr- oder Minderlieferung erfolgen. Die Versicherung gegen Transportschäden obliegt dem Käufer und erfolgt auch dann auf seine Rechnung und Gefahr, wenn sie aufgrund besonderer Vereinbarung durch uns abzuschliessen ist.
Lieferung und Versand. Die Vereinbarungen über Lieferung und Versand bestimmen sich nach der in der im Angebot bestimmten und in der Verkaufsbestätigung enthaltenen INCOTERMS®-Klausel in der jeweils gültigen Fassung. Entsprechendes gilt für eine Vereinbarung über den Gefahrenübergang bei Versendung der Ware.
Lieferung und Versand. 1. Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz von AZ.
2. Übernimmt AZ auf Wunsch des Auftraggebers die Übermittlung der Leistungsergebnisse, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistungsergebnisse in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem diese AZ verlassen bzw. von AZ – auch bei Versand per E- Mail – versendet werden. Wird der Versand vom Auftraggeber verzögert, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft von AZ auf den Auftraggeber über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
3. Der Auftraggeber hat die Leistungsergebnisse unverzüglich nach der Übergabe bzw. Übermittlung zu untersuchen und vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien binnen einer Woche schriftlich die Abnahme gegenüber AZ zu erklären, sofern die Abnahme nicht aufgrund der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist. Verstreicht die vorgenannte Frist ohne entsprechende Erklärung des Aufraggebers, gilt das Leistungsergebnis als abgenommen. Verlangt der Auftraggeber vorbehaltslos die Nutzung eines Arbeitsergebnisses (z.B. Freischaltung einer Webseite), gilt die Nutzungsaufnahme als Abnahme.
4. Vom Auftraggeber benannte Änderungswünsche werden ab der dritten Korrekturschleife zu den vereinbarten Preisen für die entsprechende Leistung abgerechnet. Bei Änderungen des Briefings durch den Auftraggeber und neu hinzukommenden Leistungen werden die zusätzlich anfallenden Kosten von AZ kalkuliert und als Nachtragsangebot an den Auftraggeber zur Freigabe übersandt.
Lieferung und Versand. 4.1 Sofern in unserer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Erfüllung- und Bestimmungsort an unserem Sitz (Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx).
4.2 Für die Lieferung von Waren gelten folgende Incoterms (2020): Luft- und Seeweg: CIF Landweg: CIP 4.3 Der Lieferant hat am Tage des Versands eine gesonderte Versandanzeige zu senden. 4.4 Jeder Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Lieferant hat die für uns günstigste Transportmöglichkeit zu wählen.
Lieferung und Versand. 4.1 Sofern in unserer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Erfüllung- und Bestimmungsort an unserem Sitz (Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx). The Supplier shall conduct the services itself. Any assigning of a subcontractor requires our prior duly signed approval. Nevertheless the Supplier remains solely responsible for conducting the services. The Supplier shall perform the services with the greatest possible care and diligence. The Supplier undertakes to comply with our Business Partner Code of Conduct (available under xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxx- us/responsibility/compliance). The supplier undertakes to report any drug risks relating to drugs of the Grünenthal Group of which he becomes aware within twenty- four (24) hours of becoming aware to the following e-mail address: xxxxxxxxxx.XX@xxxxxxxxxx.xxx This obligation also applies to so-called follow-up information, i.e. additional information which becomes known to the Supplier after he has already reported a drug risk. All correspondence (including shipping confirmations, delivery notes and invoices) must contain the PO number provided by us as well as the name of our internal contact person. Unless expressly agreed otherwise our Purchase Order, the place of performance and destination shall be at our registered office address (Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxx).
4.2 Für die Lieferung von Waren gelten folgende Incoterms (2020): Luft- und Seeweg: CIF Landweg: CIP
4.3 Der Lieferant hat am Tage des Versands eine gesonderte Versandanzeige zu senden.
4.4 Jeder Lieferung sind Lieferschein und Packzettel beizufügen. Bei Schiffsversand sind in den Versandpapieren und Rechnungen der Name der Reederei und des Schiffes anzugeben. Der Lieferant hat die für uns günstigste Transportmöglichkeit zu wählen.
4.5 Sämtliche Waren, insbesondere gefährliche Erzeugnisse, sind entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften zu verpacken und zu kennzeichnen. Sie sind ferner so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Die Begleitpapiere haben alle notwendigen Angaben inkl. der etwaigen Gefahrenklasse zu enthalten. Der Lieferant haftet für Schäden und übernimmt Kosten, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.
4.6 Alle Sendungen, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften nicht übernommen werden können, lagern auf Kosten und Risiko des Lieferanten. For the delivery of goods the following Incoterms (2020) apply: See- and airfreight: CIF Road freight:...