Lieferung und Versand Musterklauseln

Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
Lieferung und Versand. 5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und auf Kosten des AN frei Baustelle (01) inkl. Abladen auf einem vom AG zugewiesenen Abladeplatz oder sonstigem Bestimmungsort. Auf dem Lieferschein oder sonstigen Versandpapieren sind die erforderlichen Daten, z. B. Verwendungsstelle, Abteilung, Bauvorhaben, Bestellnummer, Kostenstelle und sonstige in der Bestellung erbetene Vermerke anzugeben. Die Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspätet eingehender Versandpapiere trägt der AN.
Lieferung und Versand. 3.2.2.1 Die Lieferung einschließlich der Entladung und der Versand erfolgen stets frei von allen Spesen auf Kosten und Gefahr des AN an den vom AG näher festgelegten Lieferort (= Erfüllungsort; frei Lieferort (Incoterms 2010 – „DDP“) abgeladen). Der AN hat für alle erforderlichen Sach- und Transportversicherungen zu sorgen.
Lieferung und Versand. Geschehen stets für Rechnung und Gefahr des Käufers, auf Gefahr des Käufers auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart sein sollte. Versandart, Versandweg oder die Vermittlung zur Versand- möglichkeit sind uns überlassen. Für Stücke, die auf dem Beförderungswege in Verlust geraten, müssen Ersatzansprüche vom Empfänger an den Anlieferer gerichtet werden. Beschädigungen, welche die Beförderungsstücke auf dem Versandwege erhalten, muss sich der Empfänger sofort auf dem Frachtbrief, dem Lieferschein etc. bescheinigen lassen. Ansprüche irgendwelcher Art können uns gegenüber nicht gemacht werden. Teillieferungen sind gestattet und werden einzeln berechnet. Bei Aufträgen mit ungefähren Mengenangaben kann bis 10% Mehr- oder Minderlieferung erfolgen. Die Versicherung gegen Transportschäden obliegt dem Käufer und erfolgt auch dann auf seine Rechnung und Gefahr, wenn sie aufgrund besonderer Vereinbarung durch uns abzuschliessen ist. Verpackung wird nach Aufwand berechnet, ausser es ist ein Bestandteil des Verkaufspreises. Sie wird von uns nicht zurück genommen.
Lieferung und Versand. Die Vereinbarungen über Lieferung und Versand bestimmen sich nach der in der im Angebot bestimmten und in der Verkaufsbestätigung enthaltenen INCOTERMS®-Klausel in der jeweils gültigen Fassung. Entsprechendes gilt für eine Vereinbarung über den Gefahrenübergang bei Versendung der Ware.
Lieferung und Versand. 1. Erfüllungsort ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz von AZ frs.
Lieferung und Versand. 3.1. GESCHÄFTSBEREICH VISION CARE: Für Bestellungen, die via Telefon oder Fax übermittelt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr inklusive Frachtkostenanteil in Höhe von EUR 4,00 je Bestellung verrechnet. Bei Bestellungen über die Online-Plattform EASY mit einem Bestellwert unter EUR 100,00 wird ein Frachtkostenanteil von EUR 2,50 verrechnet. Für Bestellungen über EASY mit einem Bestellwert über EUR 100,00 sowie für die die Versendung von Anpasslinsen, Anpass-Sets und Pflegemittel-Startersets fällt kein Frachtkostenanteil und keine Bearbeitungsgebühr an.
Lieferung und Versand. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der innomea genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder tre- ten sonstige Umstände ein, die der innomea eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die in- nomea diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeit- raum. Wird die innomea an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lie- ferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferer gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maß- xxxx, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nicht- einhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussper- rung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der innomea nicht zu vertretende Umstände zu- rückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der innomea nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen falls die innomea nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der innomea die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Xxxx des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der innomea liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Xxxx beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der innomea zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die innomea aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Subliefe- ranten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der innomea verlässt.
Lieferung und Versand. (1) Wir übernehmen nur die von uns bestellten Mengen oder Stückzahlen; dieses gilt auch für Produkte, die speziell für uns gefertigt werden („Sonder“). Über- oder Unterlieferungen sind nur nach zuvor mit uns getroffenen, schriftlichen Absprachen zulässig.
Lieferung und Versand. 5.1 Im Interesse des Verkäufers ist eine genaue Beachtung der nachfolgenden Versandvorschriften erforderlich. Andernfalls müssen dem Verkäufer sonst anfallende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.