Weiterentwicklung der Software. 6.3. SUMMIT bzw. der Hersteller wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem modernen Stand zu halten. SUMMIT und der Hersteller verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neuprogrammierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird SUMMIT bzw. der Hersteller eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.
Weiterentwicklung der Software. 18.1 datacrossmedia stellt eine Weiterentwicklung der Software und Anpassung an den Stand der Technik sicher (durch Updates und Upgrades). Updates sind sogenannte Minor-Releases (z.B. von der Version
Weiterentwicklung der Software. Die SCHUNCK GROUP beabsichtigt, die Software den Bedürfnissen der Vertrags- partner entsprechend weiterzuentwickeln. Hierzu wird die SCHUNCK GROUP nach ei- genem Ermessen Updates oder neue Soft- ware-Versionen (Releases) entwickeln und den Vertragspartnern zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Entwicklung neuer Funktio- nen und Weiterentwicklung der Software ist hiermit nicht verbunden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jeweils neueste, von der SCHUNCK GROUP zur Ver- fügung gestellte Version der Software einzu- setzen und bereit gestellte Updates auch zum eigenen Schutz unverzüglich zu installieren. Sollte dies im Einzelfall aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die SCHUNCK GROUP hierüber schriftlich zu informieren.
Weiterentwicklung der Software. 3.6.1 – medondo stellt sicher, dass die Software jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst und ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird. Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst.
Weiterentwicklung der Software. Die Software unterliegt - je nach Produkt - unter Umständen der Weiterentwicklung und ggf. Leistungsänderungen (z.B. durch Updates und Upgrades oder die Verwendung neuerer oder an- derer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Über wesentliche Leistungsänderungen wird der Kunde rechtzeitig im Vorfeld informiert. Entstehen durch eine Leistungsänderung we- sentliche Nachteile für den Kunden, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Ände- rungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden inner- halb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leis- tungsänderung erfolgen.
Weiterentwicklung der Software. 7.1. Fimans wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem modernen Stand zu halten. Fimans verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neu- programmierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird Fimans eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.
Weiterentwicklung der Software. 7.1. AS/point wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem modernen Stand zu halten. AS/point verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neu- programmierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird AS/point eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.