Weiterentwicklung der Software Musterklauseln

Weiterentwicklung der Software. 7.1. SUMMIT bzw. der Hersteller wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem moder- nen Stand zu halten. SUMMIT und der Hersteller verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neuprogrammierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird SUMMIT bzw. der Hersteller eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berück- sichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.
Weiterentwicklung der Software. Die SCHUNCK GROUP beabsichtigt, die Software den Bedürfnissen der Vertrags- partner entsprechend weiterzuentwickeln. Hierzu wird die SCHUNCK GROUP nach ei- genem Ermessen Updates oder neue Soft- ware-Versionen (Releases) entwickeln und den Vertragspartnern zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Entwicklung neuer Funktio- nen und Weiterentwicklung der Software ist hiermit nicht verbunden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die jeweils neueste, von der SCHUNCK GROUP zur Ver- fügung gestellte Version der Software einzu- setzen und bereit gestellte Updates auch zum eigenen Schutz unverzüglich zu installieren. Sollte dies im Einzelfall aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die SCHUNCK GROUP hierüber schriftlich zu informieren.
Weiterentwicklung der Software. 3.6.1 – medondo stellt sicher, dass die Software jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst und ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird. Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst.
Weiterentwicklung der Software. Die Software unterliegt - je nach Produkt - unter Umständen der Weiterentwicklung und ggf. Leistungsänderungen (z.B. durch Updates und Upgrades oder die Verwendung neuerer oder an- derer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Über wesentliche Leistungsänderungen wird der Kunde rechtzeitig im Vorfeld informiert. Entstehen durch eine Leistungsänderung we- sentliche Nachteile für den Kunden, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Ände- rungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden inner- halb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leis- tungsänderung erfolgen.
Weiterentwicklung der Software. 7.1. Fimans wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem modernen Stand zu halten. Fimans verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neu- programmierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird Fimans eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.
Weiterentwicklung der Software. 7.1. AS/point wird die Software weiterentwickeln, um sie auf dem modernen Stand zu halten. AS/point verpflichtet sich, die Verfahren unverzüglich an Änderungen von Gesetzen oder anderer Vorschriften anzupassen, die den Inhalt der Verfahren beeinflussen. Durch die Grundvergütung nicht abgedeckt sind Änderungen, die sich nur durch Neu- programmierung der einem Verfahren zugrundeliegenden Programme realisieren lassen. In diesem Fall wird AS/point eine schriftliche Begründung für die Erfordernisse der Neuprogrammierung, eine Programm-Vorgabe und einen Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung aller Kunden, die die Neuprogrammierung beauftragen, erstellen. Danach kann der Kunde den Auftrag zur Neuerstellung erteilen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.