Upgrades und Updates Musterklauseln

Upgrades und Updates. „Upgrades“ der Software sind neue Vollversion sogenannte Majorversionen und beinhalten größere Änderungen der Funktionalität. Upgrades erfordern eine bereits installierte Vorgängerversion. Ein Upgrade wird durch die Zahl links vom Dezimalpunkt gekennzeichnet, z.B. 11.0, 12.0 usw.) „Updates“ der Software sind neue Minorversionen, durch die die Funktionalität, der Code oder die Kompatibilität der Software nur in geringem Umfang erweitert wird. Sie umfassen überarbeitete Versionen der Dokumentation oder Fehlerkorrekturen. Ein Update wird durch die Zahl rechts vom Dezimalpunkt gekennzeichnet, z.B. 11.1, 11.2 usw.. Die Bank wird den Kunden während der Laufzeit des Vertrages über neue Upgrade- und Update-Versionen informieren und stellt diese als Download zur Verfügung. Für den Einsatz der Software gilt: • Die neue Upgrade-/Update-Version ersetzt die vertragsgegenständliche Version. Mit der Freigabe der neuen Upgrade-/Update-Version wird nur noch die neue Upgrade-/Update-Version unterstützt. • Der Kunde wird die neue Upgrade-/Update-Version unverzüglich einsetzen, ansonsten können sich hieraus Funktionseinschränkungen ergeben. Die telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Update-/Upgrade-Version der Software.
Upgrades und Updates. „Upgrades“ der Software sind neue Vollversion sogenannte Majorversionen und beinhalten größere Änderungen der Funktionalität. Upgrades erfordern eine bereits installierte Vorgängerversion. Ein Upgrade wird durch die Zahl links vom Dezimalpunkt gekennzeichnet (z.B. 12.0, 13.0 usw.).
Upgrades und Updates. 5.4.1 Upgrades der genua-Software bzw. des Betriebssystems werden in Absprache mit dem Kunden von genua über den remote Zugang gemäß 5.1.2 oder unter Mitwirkung des Ansprechpartners vor Ort durchgeführt. 5.4.2 Softwarefehler und Sicherheitsschwachstellen im betreuten System werden von genua behoben, sobald ein entsprechender Patch zur Beseitigung des Fehlers bzw. Schwachstelle vorliegt. Das Update wird von genua über den remote Zugang gemäß 5.1.2 oder unter Mitwirkung des An- sprechpartners vor Ort durchgeführt. Das genua Security System Management umfasst keine Fehlerbehebung bei Software-Proble- men, soweit sie über das Einspielen von Patches hinausgeht. 5.4.3 Bei Upgrades/Updates entstehende Down-Zeiten werden vorher mit dem Kunden abgestimmt.
Upgrades und Updates. Ab und zu während der Abonnementlaufzeit und ohne Ihre gesonderte Erlaubnis oder Zustimmung kann der Anbieter Updates oder Ersatz für jede Lösung bereitstellen und es kann vorkommen, dass Sie infolge der Bereitstellung die betreffende Lösung oder das betreffende Gerät (bzw. bestimmte Funktionen des ▇▇▇▇▇▇) erst nutzen können, wenn das Update vollständig installiert oder aktiviert ist. Im Sinne dieser Vereinbarung sind Updates als Teil der Lösung anzusehen. Aktualisierungen können sowohl Ergänzungen als auch das Entfernen bestimmter Produktmerkmale oder Funktionen einer Lösung beinhalten oder eine Lösung vollständig ersetzen. Der Inhalt, die Produktmerkmale und die Funktionen einer solchen aktualisierten Lösung liegen im alleinigen Ermessen des Anbieters. Der Anbieter oder Ihr Gerät müssen Ihnen nicht die Möglichkeit bieten, Updates abzulehnen oder zu verschieben, doch um maximalen Nutzen aus der Lösung zu ziehen, müssen Sie alle verfügbaren Updates herunterladen und die Installation zulassen. Der Anbieter kann die Unterstützung der Lösung einstellen, bis Sie alle Updates akzeptiert und installiert haben. Der Anbieter allein bestimmt, ob und wann Updates angebracht sind, und ist nicht verpflichtet, Ihnen Updates zur Verfügung zu stellen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters, ob Updates für jede Version der Lösung zur Verfügung gestellt werden, außer der neuesten Version, oder Updates, die die Lösung in Zusammenhang mit allen Versionen des Betriebssystems, des E-Mail-Programms, des Browsers oder einer anderen Software, mit denen die Lösung funktionieren soll, unterstützen.