Common use of Urheber- und Schutzrechte Clause in Contracts

Urheber- und Schutzrechte. 22.1 Für den Fall, dass die Leistungen des AN ganz oder in Teilen dem Urheberrechtschutz unterfallen, bleiben dessen Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Der AN überträgt dem AG in diesen Fällen jedoch unentgeltlich das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN, insbesondere technische Zeichnungen, Planungen, Unterlagen und Dateien, die der AN im Rahmen dieses Vertrages erstellt, für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben auf Dauer zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen sowie – auch das ausgeführte Werk – zu ändern bzw. ändern zu lassen. Die Änderungsbefugnis des AG besteht mit der Einschränkung, dass der AN vor wesentlichen Änderungen – soweit zumutbar – anzuhören ist. Ein Zustimmungsvorbehalt besteht nicht. § 14 Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. Der AG hat ferner das Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN zu veröffentlichen. Auch der AN hat das Recht, die Ergebnisse seines geistigen Schaffens nach entsprechender Zustimmung des AG zu veröffentlichen. Geheimhaltungs- und Sicherheitsrelevante Informationen sind von Veröffentlichungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.coelm.de, www.zech-sicherheitstechnik.de

Urheber- und Schutzrechte. 22.1 21.1 Für den Fall, dass die Leistungen des AN ganz oder in Teilen dem Urheberrechtschutz unterfallen, bleiben dessen Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Der AN überträgt dem AG in diesen Fällen jedoch unentgeltlich das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN, insbesondere technische Zeichnungen, Planungen, Unterlagen und Dateien, die der AN im Rahmen dieses Vertrages erstellt, für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben auf Dauer zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen sowie – auch das ausgeführte Werk – zu ändern bzw. ändern zu lassen. Die Änderungsbefugnis des AG besteht mit der Einschränkung, dass der AN vor wesentlichen Änderungen – soweit zumutbar – anzuhören ist. Ein Zustimmungsvorbehalt besteht nicht. § 14 Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. Der AG hat ferner das Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN zu veröffentlichen. Auch der AN hat das Recht, die Ergebnisse seines geistigen Schaffens nach entsprechender Zustimmung des AG zu veröffentlichen. Geheimhaltungs- und Sicherheitsrelevante Informationen sind von Veröffentlichungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wefers.com, www.kreisel-kaelteklima.de

Urheber- und Schutzrechte. 22.1 16.1 Für den Fall, dass die Leistungen des AN ganz oder in Teilen dem Urheberrechtschutz unterfallen, bleiben dessen Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt. Der AN überträgt dem AG in diesen Fällen jedoch unentgeltlich das räumlich unbegrenzte, ausschließliche Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN, insbesondere technische Zeichnungen, Planungen, Unterlagen und Dateien, die der AN im Rahmen dieses Vertrages erstellt, für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben auf Dauer zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen bzw. nutzen zu lassen sowie – auch das ausgeführte Werk – zu ändern bzw. ändern zu lassen. Die Änderungsbefugnis des AG besteht mit der Einschränkung, dass der AN vor wesentlichen Änderungen – soweit zumutbar – anzuhören ist. Ein Zustimmungsvorbehalt besteht nicht. § 14 Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. Der AG hat ferner das Recht, alle Ergebnisse des geistigen Schaffens des AN zu veröffentlichen. Auch der AN hat das Recht, die Ergebnisse seines geistigen Schaffens nach entsprechender Zustimmung des AG zu veröffentlichen. Geheimhaltungs- und Sicherheitsrelevante Informationen sind von Veröffentlichungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: www.miltenyibioindustry.com