Urheberrechte und Nutzungsrechte. 7.1. Die WTI-Online-Datenbanken sowie die dazugehörigen Computerprogramme sind durch das Urheberrechtsgesetz sowie weitere Schutzgesetze geschützt. WTI ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Datenbanken sowie an den darin gespeicherten Inhalten und Daten. 7.2. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen sowie Schutz- und Urheberrechtsvermerke dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden. 7.3. Der Kunde erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Online-Datenbanken. 7.4. Die Nutzung ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Anzahl der Nutzer bzw. der in diesem angegebene Anzahl von IP-Adressen beschränkt. 7.5. Die abgerufenen Daten und Nachweise dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede Vervielfältigung und gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme und Nachweise sowie das öffentliche Zugänglichmachen im Sinne §19 UrhG ist vorbehaltlich abweichender Regelungen im Nutzungs- vertrag unzulässig. Die Regelung des § 53 UrhG bleibt hiervon unberührt. 7.6. WTI ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere en- tsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von WTI zu umgehen oder zu überwinden. Der Kunde darf auch keine Webcrawler bzw. Spider-Programme einsetzen, die automatisiert Inhalte aus den Datenbanken abrufen. Bei einem Verstoß des Kunden ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von WTI, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
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Urheberrechte und Nutzungsrechte. 7.16.1. Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die WTI-Online-Datenbanken sowie Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die dazugehörigen Computerprogramme über dieses Gebiet hinausge- hen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.
6.2. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzu- verwenden oder fortzuentwickeln.
6.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Ur- heberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz sowie weitere Schutzgesetze geschützterforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.4. WTI ist Inhaber Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Nutzungs- vereinbarten Ver- gütung und Verwertungsrechte begründen kein Miturheberrecht an den Datenbanken sowie an den darin gespeicherten Inhalten entwickelten und Daten.
7.2. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen sowie Schutz- erstellten Werken und Urheberrechtsvermerke dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden.
7.3Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.
6.5. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Rahmen Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Nutzungsvertrages sowie Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung Zustimmung der Online-DatenbankenAgentur.
7.46.6. Die Nutzung ist auf Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Nutzungsvertrag festgelegte Anzahl Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzer bzw. Nutzung steht der in diesem angegebene Anzahl von IP-Adressen beschränktAgentur ein Auskunftsanspruch zu.
7.56.7. Die abgerufenen Daten und Nachweise dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede Vervielfältigung und gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme und Nachweise sowie das öffentliche Zugänglichmachen im Sinne §19 UrhG ist vorbehaltlich abweichender Regelungen im Nutzungs- vertrag unzulässig. Die Regelung des § 53 UrhG bleibt hiervon unberührt.
7.6. WTI Agentur ist berechtigt, technische Maßnahmen den Kunden als Referenz zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere en- tsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von WTI zu umgehen oder zu überwinden. Der Kunde darf nennen und auf ihrer Website aufzuführen und dafür gege- benenfalls auch keine Webcrawler bzw. Spider-Programme einsetzen, die automatisiert Inhalte aus den Datenbanken abrufen. Bei einem Verstoß des Kunden ist WTI berechtigt, den Zugang Logos des Kunden zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigenverwenden. Weitere Rechte Die Eigenwerbung kann vertraglich zwischen der Agentur und Ansprüche von WTI, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührtdem Kunden ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrechte und Nutzungsrechte. 7.13.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urhe- berwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nut- zungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
3.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die WTI-Online-Datenbanken sowie Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Computerprogramme sind durch das Urheberrechtsgesetz sowie weitere Schutzgesetze geschützt. WTI ist Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Datenbanken sowie an den darin gespeicherten Inhalten und Datennach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.23.3. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen sowie Schutz- Die Entwürfe und Urheberrechtsvermerke die Reinzeichnungen dürfen vom Kunden nicht entfernt oder verändert werden.
7.3. Der Kunde erhält ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrags befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Online-Datenbanken.
7.4. Die Nutzung ist auf die im Nutzungsvertrag festgelegte Anzahl der Nutzer bzw. der in diesem angegebene Anzahl von IP-Adressen beschränkt.
7.5. Die abgerufenen Daten und Nachweise dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Vervielfältigung und gewerbliche WeitergabeNachahmung – auch von Teilen – ist un- zulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung be- rechtigt den Designer, insbesondere eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die ub̈liche Vergütung als vereinbart.
3.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungs- rechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Programme und Nachweise sowie das öffentliche Zugänglichmachen im Sinne §19 UrhG ist vorbehaltlich abweichender Regelungen im Nutzungs- vertrag unzulässigNutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Regelung Nutzungsrechte ge- hen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
3.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfälti- gungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des § 53 UrhG Rechts auf Namensnennung berech- tigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nach- weis eines höheren Schadens beträgt der Schadener- satz 100% der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis gel- tend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
7.63.6. WTI ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere en- tsprechende Zugangssperren zu installierenHöhe der Ver- gütung. Der Kunde darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen von WTI zu umgehen oder zu überwinden. Der Kunde darf auch keine Webcrawler bzw. Spider-Programme einsetzen, die automatisiert Inhalte aus den Datenbanken abrufen. Bei einem Verstoß des Kunden ist WTI berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche von WTI, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührtSie begrun̈den kein Miturheberrecht.
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