Verantwortlichkeit für Verstöße gegen Sicherheitsvor- schriften zur Feuerversicherung. Die „Brandverhütungs-Vorschriften für Fabriken und gewerb- liche Anlagen" sind im Betrieb ordnungsgemäß bekanntzu- machen. Ist dies geschehen, so ist der Versicherungsneh- mer nicht verantwortlich für Verstöße gegen gesetzliche, öf- fentlich-rechtliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften, die ohne sein Wissen und ohne Wissen seiner Repräsentan- ten begangen werden.
Appears in 3 contracts
Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de, www.hammerbox.de
Verantwortlichkeit für Verstöße gegen Sicherheitsvor- schriften zur Feuerversicherung. Die „Brandverhütungs-Vorschriften für Fabriken und gewerb- liche Anlagen" sind im Betrieb ordnungsgemäß bekanntzu- machen. Ist dies geschehen, so ist der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer nicht verantwortlich für Verstöße gegen gesetzliche, öf- fentlichöffent- lich-rechtliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften, die ohne sein Wissen und ohne Wissen seiner Repräsentan- ten Repräsentanten begangen werden.
Appears in 1 contract
Samples: www.mystorage.de