Verantwortlichkeit/Haftungsfreistellung der Koelnmesse Musterklauseln

Verantwortlichkeit/Haftungsfreistellung der Koelnmesse. Herausgeber der offiziellen Messemedien ist Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, die ihrerseits für die praktische Durchführung und für die Anzeigenwerbung ein weiteres Unternehmen beauftragen kann. Für den Inhalt von Anzeigen und Eintragungen und eventuell daraus entstehenden Schäden ist der Inserent verantwortlich. Hinsichtlich der Haftung der Koelnmesse gelten die in den Teilnahmebedingungen – Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen zur Haftung. Eine Haftung der Koelnmesse GmbH für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Leadtracking App zur Nutzung des Leadtracking- Services ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Koelnmesse GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Nutzung der Leadtracking App zur Nutzung des Leadtracking-Services geschieht auf eigenes Risiko. Koelnmesse bemüht sich, richtige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Koelnmesse übernimmt keine Verantwortung für die technische Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art im Falle eines technischen Ausfalls oder sonstiger Betriebsstörungen sind ausgeschlossen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Koelnmesse stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Koelnmesse übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Webseiten jederzeit verfügbar und durch die Teilnehmer abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei sind. Koelnmesse haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte inklusive Kooperationspartner hervorgerufen oder verbreitet werden und die mit der Bestellung von Eintrittskarten und Katalogen zu Messen und Ausstellungen der Koelnmesse-Gruppe im Internet im Zusammenhang stehen. Insbesondere übernimmt Koelnmesse keine Gewähr dafür, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den in diesen AGB festgelegten bzw. den für die Webseite festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Koelnmesse haftet nicht für Angebote von Dritten, insbesondere nicht für solche, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Leadtracking...
Verantwortlichkeit/Haftungsfreistellung der Koelnmesse. Herausgeber der offiziellen Messemedien ist Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, die ihrerseits für die praktische Durchführung und für die Anzeigenwerbung ein weiteres Unternehmen beauftragen kann. Für den Inhalt von Anzeigen und Eintragungen und eventuell daraus entstehenden Schäden ist der Inserent verantwortlich. Hinsichtlich der Haftung der Koelnmesse gelten die in den Teilnahmebedingungen – Allgemeiner Teil enthaltenen Regelungen zur Haftung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.