Common use of Verantwortlichkeit und Haftung Clause in Contracts

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen: a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcher Art; b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB; c) Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zah- lungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperrung, ei- ner Limitenanpassung oder aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündigung oder Rückforderung der Karte ergeben; d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen); e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Events oder Partnerangebote); f) Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/oder anderen Legitimationsmitteln an den Kunden, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann; g) Schäden, welche bei der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere durch mangeln- de Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung durch dem Kun- den nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Zusatzkarteninhaber); i) Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat. 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausgeberin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). 8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende An- sprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monatsrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienstleistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den je- weiligen Anbieter vorzunehmen.

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Samples: Credit Card Application

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern Unter der Kunde diese AGBVoraussetzung, insbesondere dass der Inhaber und die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichtenFirma den Nachweis erbrinnen können, dass sie die vorliegenden «Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Business Visa und/oder Mastercard® Karten der Cornèr Bank AG» in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. 6) und ihn ihnen auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2trifft, übernimmt die Herausgeberin Belastungen Bank Schäden, die dem Inhaber oder der Firma aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch DritteDritte ent- stehen. Diesfalls hat Darunter fallen auch Schäden in Folge Fälschung oder Verfälschung der Kunde sämtliche Forderungen Karte. Eine Haftung seitens der Bank ist generell in folgenden Fällen ausgeschlossen: Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (inklbzw. allfälliger VersicherungsansprücheKarteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legitimationsmittel (z.B. PIN- Code, mTAN, 3-D Secure) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an durchgeführt wurde. Schäden, für die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen: a) eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden sowie oder Folgeschäden irgendwelcher Art; bArt (z. B. entgangener Gewinn) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB; c) AGB DC Corporate/D 11.2022 2/3 Schäden, welche entstehen, weil der Kunde Inhaber und die Firma die Karte nicht als Zah- lungsmittel Zahlungsmittel verwenden kannkönnen, z. z.B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer KartensperrungKartensperre, ei- ner Limitenanpassung einer Anpassung des Ausgabelimits oder aus technischen oder anderen sonstigen Gründen nicht ausgeführt durchgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge aus einer Sperrung, Kündigung Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben; d) . Schäden im Zusammenhang aus Kartenverwendung durch dem Inhaber oder der Firma nahe- stehende oder mit Neben- oder Zusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen); e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden ihm verbundene Personen (z. B. Events oder PartnerangeboteEhepartner, Kinder, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Arbeitskollegen); f) . Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN PIN-Code und/oder anderen Legitimationsmitteln an durch den KundenKarteninhaber, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des KundenKarteninhaber, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN PIN- Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen neh- men kann; g) Schäden, welche bei der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere durch mangeln- de Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung durch dem Kun- den nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, Zusatzkarteninhaber); i) Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat. 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausgeberin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). 8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende An- sprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaftenAngeboten oder Leistungen, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monatsrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der Kunde hat bei Warenrückgaben die von der Akzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt Dritten erbracht werden (z. B. MitgliedschaftenPartnerangebote). Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Die Cornèr Bank übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Endgeräte des Karteninhabers oder der Firma, Abonnemente, Online-Dienstleistungendie Hersteller dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software), sind über für Netzbetreiber (z.B. Internet-Provider, Mobilfunk-dienstleister) und für sonstige Dritte (z. B. Betreiber von Plattformen für den Download von Apps). Ausgeschlossen ist die Akzeptanzstelle bzwHaftung der Cornèr Bank insbesondere für Manipulationen an Mobil-Telefonen und den von Netzbetreibern dem Karteninhaber oder der Firma überlassenen SIM-Karten, welche zu vom Karteninhaber nicht autorisierten Transaktionen führen. den je- weiligen Anbieter vorzunehmenDie Cornèr Bank schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulichkeit und Übertragungsdauer jeglicher auf elek- tronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhängende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen oder -unter- brüchen, technischen Störungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfügbarkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzulänglichkeiten, aus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern der Kunde diese AGB, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichtenMitwirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und trifft, übernimmt die Herausgeberin unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin 8.2 Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte des BTA durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall Schadenfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen: a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcher Art; b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB; c) Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte das BTA nicht als Zah- lungsmittel zur Zahlung verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen ein Reisedienstleister die Karte Buchung über das BTA nicht akzeptierenakzeptiert, eine Transaktion wegen einer Kartensperrung, ei- ner Limitenanpassung Sperrung des BTA oder aus technischen oder anderen an- deren Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Sperrung oder Kündigung oder Rückforderung der Karte des BTA ergeben; d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatzleistungen der Karte Zusatzleis- tungen des BTA (inkl. Loyalty-Programmen); e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder LeistungenLeis- tungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Events oder Partnerangebote); f) Schäden aus dem Weiterversand von Karte, PIN und/oder anderen Legitimationsmitteln Legitimations- mitteln an den Kunden, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen Verlan- gen des Kunden, Kunden sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN oder andere Legitimationsmittel Legitima- tionsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann; g) Schäden, welche bei der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere insbe- sondere durch mangeln- de mangelnde Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse System- kenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen Sicherheitsvorkehrungen bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, UnterbrücheUnter- brüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe Eingriffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung Verwendung des BTA durch dem Kun- den Kunden nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, ZusatzkarteninhaberMitarbeiter); i) Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat; j) Schäden aus unvollständigen oder fehlerhaften Auswer- tungen oder Abrechnungsdaten. 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die HerausgeberinHerausgebe- rin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen Transaktionen über das BTA (inkl. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). 8.4 . Für die unter Verwendung der Karte des BTA abgeschlossenen Geschäfte (insbesondere die Erbringung der Reiseleistungen) lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung Verant- wortung ab. Für die Erbringung der entsprechenden Dienst- leistungen sind ausschliesslich die Reise- bzw. Beförderungs- dienstleister gemäss ihren eigenen Bedingungen haftbar. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten Beanstan- dungen von Dienstleistungen sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen Meinungsverschieden- heiten und damit zusammenhängende An- sprüche Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferungenerbrachten Dienstleistungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich aus- schliesslich mit den dem jeweiligen Akzeptanzstellen Reise- bzw. Beförderungs- dienstleister oder mit der sonstigen Akzeptanzstelle zu regeln. Die Monatsrechnungen Sammelrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung Annullie- rungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende Dienstleistungenwiederkeh- rende Dienstleistungen (z. B. Reiseabonnemente), welche über die Karte das BTA bezahlt werden (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienstleistungen)werden, sind über die Akzeptanzstelle bzw. den je- weiligen Anbieter jeweiligen Reisedienst- leister vorzunehmen.

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Samples: Bedingungen Für Das American Express Business Travel Account (Bta)

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern 6.1. Der Verantwortungsbereich der Kunde diese AGBGesellschaft beginnt und endet jeweils an Datenübergabepunkten des verwendeten Payment Gateways der Gesellschaft zur Weiterleitung an das jeweilige Bezahlsystem. Unbeschadet der allgemeinen Haf- tungsregelung haftet die Gesellschaft deshalb nicht für Schä- den bzw. Mängel, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen:alternativ oder kumulativ auf a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcher Art;fehlerhaft eingespeisten bzw. übergebenen Daten des VP, b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB;fehlerhafter Schnittstellenprogrammierung oder sonst feh- lerhafter Anbindung oder Integration des Payment Gateways an bzw. in das System des VP, oder eine sonstige nicht von der Gesellschaft zu vertretende Inkompatibilität, c) SchädenInkompatibilität der vom VP bzw. dessen Endnutzer verwen- deten Software, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zah- lungsmittel verwenden kann, Hardware oder sonstigen Ressourcen (z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperrung, ei- ner Limitenanpassung oder aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündigung oder Rückforderung der Karte ergeben;Internetzugang etc.), d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- Mängeln, Ausfällen oder Zusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen);Überlastungen des jeweiligen Be- zahlverfahrens, e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden Fehlern des jeweiligen Betreibers des Bezahlverfahrens (z. B. Events oder Partnerangebotefehlerhafte Rückmeldung, fehlerhafte Zahlungsfreigabe etc.);, f) Schäden aus dem Weiterversand von Karteeinem Ausfall bzw. einer Überlastung bzw. sonstigen Störung der Verbindung vom VP zu den Systemen der Gesellschaft, g) einer nicht vom jeweiligen Bezahlverfahren autorisierten Zahlung oder einer fälschlichen Autorisierung einer Zahlung durch das jeweilige Bezahlverfahren, PIN Allgemeine Bestimmungen Payment Gateway; 05/2022 h) nicht vorhandener Bonität des Endnutzer, VP und/oder anderen Legitimationsmitteln Ge- sellschafts des Bezahlverfahrens, i) einem Ausfall bzw. Überlastung des jeweiligen Datennetzes zur Dateneinspeisung beziehungsweise -weiterleitung von Da- ten an den Kundenjeweiligen Teilnehmer = des Bezahlverfahrens, j) einem fehlerhaft durch das jeweilige Bezahlverfahren zur Verfügung gestellten und von der Gesellschaft unverändert weitergegebenen Link im Rahmen von 3D Secure, k) sonstige Leistungen Dritter, dessen Hilfspersonen auch wenn die Gesellschaft in- soweit als Vermittler tätig geworden ist, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft, l) Zinsschäden aufgrund verspäteter Wertstellung, m) Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen durch den VP, oder n) dauerhafte oder auf Verlangen des Kundenvorübergehende Einschränkungen der Leis- tungen der Gesellschaft, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladressedie diese aufgrund rechtlicher Vorga- ben und Anforderungen vorzunehmen hat, an welcher beruhen. 6.2. Die Gesellschaft haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Kosten, die durch Rücklastschriften oder sonst abgewiesene Zahlungsanforderungen beruhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Zahlungsgarantie für die über das Payment Gateway ab- gewickelten Transaktionen. 6.3. Die Haftung der Kunde die KarteGesellschaft ist auch ausgeschlossen, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann; g) Schäden, welche bei so- weit der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere durch mangeln- de Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen VP ihm mitgeteilte Maßnahmen zur Gewährleistung ei- ner sicheren Anbindung bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese sicheren Integration des Payment Gateways nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung durch dem Kun- den nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen ergriffen hat (z. B. Ehepartnereine veraltete Schnittstelle verwendet), Bevollmächtigteoder ohne Einwilligung der Gesellschaft geänderte Schnittstelleninformationen oder sonstige Komponenten ver- wendet werden. 6.4. Der VP stellt die Gesellschaft von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese außergerichtlich erhoben werden. Wird mit einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die Nutzung des Pay- ment Gateways tatsächlich die Rechte des Dritten verletzt, stellt der VP die Gesellschaft von etwaigen Schadensersatz- forderungen oder Regressansprüchen und den Kosten der Rechtsverteidigung frei. 6.5. Sofern die Gesellschaft mit einem Drittanbieter, der das Payment Gateway oder Dienstleistungen bezüglich eines Payment Gateways an die Gesellschaft liefert, vereinbart hat, Streitigkeiten über eine privatrechtliche Schlichtungstelle als Alternative zu dem maltesischen Gerichten beizulegen, ist der VP verpflichtet, den Streifall durch oder gegen die Gesellschaft auf die gleiche Weise wie §§64-77 ZPO (Zivilprozessordnung) Deutschlands zu unterstützen. 6.6. Die Gesellschaft hat im gleichen Haushalt lebende PersonenFall einer auch nur behaupteten Rechtsverletzung außerdem das Recht, Zusatzkarteninhaber); i) Schädendas Payment gateway so zu ändern, für dass die eine Versicherung aufzukommen hat. 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausgeberin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen (inklbehauptete Schutzrechtsverletzung be- seitigt wird. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). 8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende An- sprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monatsrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienstleistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den je- weiligen Anbieter vorzunehmen.Stand 05/2022

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Samples: Agb Zur Geschäftsbesorgung

Verantwortlichkeit und Haftung. 8.1 Sofern 6.1. Der Verantwortungsbereich der Kunde diese AGBGesellschaft beginnt und endet jeweils an Datenübergabepunkten des verwendeten Payment Gateways der Gesellschaft zur Weiterleitung an das jeweilige Bezahlsystem. Unbeschadet der allgemeinen Haf- tungsregelung haftet die Gesellschaft deshalb nicht für Schä- den bzw. Mängel, insbesondere die Sorgfalts- und Mit- wirkungspflichten, in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft und unter Vorbehalt von Ziff. 8.2, übernimmt die Herausgeberin Belastungen aus nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungsansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an die Herausgeberin abzutreten. 8.2 Generell und ungeachtet Ziff. 8.1 sind vom Kunden in jedem Fall zu tragen:alternativ oder kumulativ auf a) indirekte Schäden sowie Folgeschäden irgendwelcher Art;fehlerhaft eingespeisten bzw. übergebenen Daten des VP, b) Schäden aus Verletzung seiner Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten und weiterer Verpflichtungen gemäss diesen AGB;fehlerhafter Schnittstellenprogrammierung oder sonst feh- lerhafter Anbindung oder Integration des Payment Gateways an bzw. in das System des VP, oder eine sonstige nicht von der Gesellschaft zu vertretende Inkompatibilität, c) SchädenInkompatibilität der vom VP bzw. dessen Endnutzer verwen- deten Software, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zah- lungsmittel verwenden kann, Hardware oder sonstigen Ressourcen (z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperrung, ei- ner Limitenanpassung oder aus technischen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann, wenn die Karte nicht an Geldausga- be- oder anderen Geräten akzeptiert oder beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich infolge Sperrung, Kündigung oder Rückforderung der Karte ergeben;Internetzugang etc.), d) Schäden im Zusammenhang mit Neben- Mängeln, Ausfällen oder Zusatzleistungen der Karte (inkl. Loyalty-Programmen);Überlastungen des jeweiligen Be- zahlverfahrens, e) Schäden im Zusammenhang mit Angeboten oder Leistungen, die von Dritten erbracht werden Fehlern des jeweiligen Betreibers des Bezahlverfahrens (z. B. Events oder Partnerangebotefehlerhafte Rückmeldung, fehlerhafte Zahlungsfreigabe etc.);, Stand 05/2022 f) Schäden aus dem Weiterversand von Karteeinem Ausfall bzw. einer Überlastung bzw. sonstigen Störung der Verbindung vom VP zu den Systemen der Gesellschaft, g) einer nicht vom jeweiligen Bezahlverfahren autorisierten Zahlung oder einer fälschlichen Autorisierung einer Zahlung durch das jeweilige Bezahlverfahren, h) nicht vorhandener Bonität des Endnutzer, PIN VP und/oder anderen Legitimationsmitteln der Gesellschaft des Bezahlverfahrens, i) einem Ausfall bzw. Überlastung des jeweiligen Datennetzes zur Dateneinspeisung beziehungsweise -weiterleitung von Da- ten an den Kundenjeweiligen Teilnehmer des Bezahlverfahrens, j) einem fehlerhaft durch das jeweilige Bezahlverfahren zur Verfügung gestellten und von der Gesellschaft unverändert weitergegebenen Link im Rahmen von 3D Secure, k) sonstige Leistungen Dritter, dessen Hilfspersonen auch wenn die Gesellschaft in- soweit als Vermittler tätig geworden ist, es sei denn, der Dritte ist Erfüllungsgehilfe der Gesellschaft, l) Zinsschäden aufgrund verspäteter Wertstellung, m) Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen durch den VP, oder n) dauerhafte oder auf Verlangen des Kundenvorübergehende Einschränkungen der Leis- tungen der Gesellschaft, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladressedie diese aufgrund rechtlicher Vorga- ben und Anforderungen vorzunehmen hat, an welcher beruhen. 6.2. Die Gesellschaft haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Kosten, die durch Rücklastschriften oder sonst abgewiesene Zahlungsanforderungen beruhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Zahlungsgarantie für die über das Payment Gateway ab- gewickelten Transaktionen. 6.3. Die Haftung der Kunde die KarteGesellschaft ist auch ausgeschlossen, PIN oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann; g) Schäden, welche bei so- weit der Verwendung besonderer elektronischer Kommunikationsmittel (vgl. Ziff. 12), insbesondere durch mangeln- de Berechtigung, mangelnde Systemkenntnisse oder Sicherheits- vorkehrungen VP ihm mitgeteilte Maßnahmen zur Gewährleistung ei- ner sicheren Anbindung bzw. infolge falscher oder verzögerter Übermittlung, technischer Mängel, Unterbrüche, Störungen, rechtswidriger Ein- griffe oder anderer Unzulänglichkeiten verursacht werden, soweit diese sicheren Integration des Payment Gateways nicht durch die Herausgeberin zu verantworten sind; h) Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwendung durch dem Kun- den nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen ergriffen hat (z. B. Ehepartnereine veraltete Schnittstelle verwendet), Bevollmächtigteoder ohne Einwilligung der Gesellschaft geänderte Schnittstelleninformationen oder sonstige Komponenten ver- wendet werden. 6.4. Der VP stellt die Gesellschaft von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese außergerichtlich erhoben werden. Wird mit einem rechtskräftigen Urteil festgestellt, dass die Nutzung des Pay- ment Gateways tatsächlich die Rechte des Dritten verletzt, stellt der VP die Gesellschaft von etwaigen Schadensersatz- forderungen oder Regressansprüchen und den Kosten der Rechtsverteidigung frei. 6.5. Sofern die Gesellschaft mit einem Drittanbieter, der das Payment Gateway oder Dienstleistungen bezüglich eines Payment Gateways an die Gesellschaft liefert, vereinbart hat, Streitigkeiten über eine privatrechtliche Schlichtungstelle als Alternative zu dem deutschen Gerichten beizulegen, ist der VP verpflichtet, den Streitfall durch oder gegen die Gesellschaft auf die gleiche Weise wie §§64-77 ZPO (Zivilprozessordnung Deutschlands) zu unterstützen. 6.6. Die Gesellschaft hat im gleichen Haushalt lebende PersonenFall einer auch nur behaupteten Rechtsverletzung außerdem das Recht, Zusatzkarteninhaber); i) Schädendas Payment Gateway so zu ändern, für dass die eine Versicherung aufzukommen hat. 8.3 Erfolgt keine Schadenübernahme durch die Herausgeberin, haftet der Kunde für alle Kartentransaktionen (inklbehauptete Schutzrechtsverletzung be- seitigt wird. allfälliger Gebühren nach Ziff. 4). 8.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte lehnt die Herausgeberin jede Verantwortung ab. Insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende An- sprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferungen) vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Die Monatsrechnungen sind dennoch fristgerecht zu bezahlen. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle bzw. vom jeweiligen Anbieter eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. Kündigungen für wiederkehrende Dienstleistungen, welche über die Karte bezahlt werden (z. B. Mitgliedschaften, Abonnemente, Online-Dienstleistungen), sind über die Akzeptanzstelle bzw. den je- weiligen Anbieter vorzunehmen.Allgemeine Bestimmungen Payment Gateway – Shop G Pay; 05/2022

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Samples: Agb Zur Geschäftsbesorgung