Freistellung bei Einhaltung der Bestimmungen Musterklauseln

Freistellung bei Einhaltung der Bestimmungen. Wenn der Inhaber die vorliegenden Bestimmungen in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Herausgeberin Schä- den, die dem Inhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen (ohne Selbstbehalt für den Inhaber). Nicht als „Dritte“ gelten der Inhaber, der Ehe- partner des Inhabers, direkte verwandte Familienmitglieder (insbesondere Kinder und Eltern) oder andere dem Inhaber nahe stehende Personen, Bevollmächtigte, Zusatzkarten- inhaber und/oder im gleichen Haushalt lebende Personen. Mit erfasst sind auch Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte. Schäden, für die eine Ver- sicherung aufzukommen hat sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden nicht übernommen. Mit der Ent- gegennahme der Entschädigung tritt der Inhaber seine For- derungen aus dem Schadenfall an die Herausgeberin ab. Der Inhaber, der seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt, haftet bis zur Wirksamkeit einer allfälligen Sperre unbe- schränkt für alle aus der missbräuchlichen Verwendung der Karte entstehenden Schäden. Bei Zulassung der Karte zur Verwendung an Geldautomaten in der Schweiz mit Direktbelastung des Bankkontos gelten anstelle obiger Bestimmungen über die Haftungsfreistellung ausdrücklich die Bestimmungen unter Ziff. 8. Die Herausgeberin lehnt jede Verantwortung für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte ab; ins- besondere sind allfällige Beanstandungen zu bezogenen Waren oder Dienstleistungen sowie weitere Meinungsver- schiedenheiten und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt mit der betreffenden Akzeptanzstelle zu regeln. Die Monatsrechnung ist dennoch fristgerecht zu bezahlen. Die Herausgeberin übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass sich eine Akzeptanzstelle aus irgendwelchen Grün- den weigert, die Karte zu akzeptieren, oder dass aus tech- nischen oder anderen Gründen eine Zahlung mit der Karte nicht ausgeführt werden kann. Dasselbe gilt für Fälle, in denen sich die Verwendung der Karte an einem Automaten als unmöglich erweist oder wenn die Karte durch den Auto- maten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. Jeder autorisierte Einsatz der Karte mit dem dazu passenden PIN-Code, dem 3-D Secure Passwort mit Sicherheitsmeldung oder mit weiteren Legitimationsmitteln gilt als durch den Inhaber erfolgt. Der Inhaber verpflichtet sich dadurch ver- bindlich für Käufe, Transaktionen oder für andere getätigte Geschäfte und für daraus resultiere...
Freistellung bei Einhaltung der Bestimmungen. Wenn der Inhaber die vorliegenden Bestimmungen in allen Teilen eingehalten hat und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Herausgeberin Schä- den, die dem Inhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte entstehen (ohne Selbstbehalt für den Inhaber). Nicht als «Dritte» gelten der Inhaber, der Ehe- partner des Inhabers, direkte verwandte Familienmitglieder (insbesondere Kinder und Eltern) oder andere dem Inhaber nahestehende Personen, Bevollmächtigte, Zusatzkarten- inhaber und/oder im gleichen Haushalt lebende Personen. Mit erfasst sind auch Schäden aufgrund von Fälschungen oder Verfälschungen der Karte. Schäden, für die eine Ver- sicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschä- den irgendwelcher Art werden nicht übernommen. Mit der Entgegennahme der Entschädigung tritt der Inhaber seine Forderungen aus dem Schadenfall an die Herausgeberin ab.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.