Common use of Verantwortlichkeit und Haftung Clause in Contracts

Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Transaktionen, Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. a). 11.2 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlos- senen Geschäfte lehnt Swisscard jede Verantwortung ab. Allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferun- gen) entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristge- rechten Bezahlung der Monatsrechnung und sind vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzep- tanzstelle eine schriftliche Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. 11.3 Vorbehältlich Ziff. 11.4 übernimmt Swisscard Belastungen aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern dieser Kartenmissbrauch nicht durch eine Verletzung dieser AGB (insbesondere der Sorgfaltspflichten) oder der Produkt- und Dienst- leistungsbedingungen oder ein sonstiges Verschulden des Kunden (mit-)verursacht wurde. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungs- ansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an Swisscard abzutreten. Erfolgt keine Schadenübernahme durch Swisscard, haftet der Kunde für alle Transaktionen (inkl. allfälliger Gebühren und Zinsen nach Ziff. 8). 11.4 Generell und ungeachtet von Xxxx. 11.3 ist eine Haftung von Swisscard für folgende Schäden ausge- schlossen, sofern Swisscard an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft: a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwen- dung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legiti- mationsmittel (z. B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure, Swisscard Digital Services) durchgeführt wurde. x. Xxxxxxx, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwel- cher Art (z. B. entgangener Gewinn). c. Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung der Ausgabelimite oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben. x. Xxxxxxx aus Kartenverwendung durch dem Kunden nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Kinder, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, vom Kunden kon- trollierte Firmen). x. Xxxxxxx aus dem Weiterversand von Karte, PIN-Code und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Kun- den, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN-Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann. x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Angeboten oder Leis- tungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Partner- angebote). x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatz- leistungen zur Karte, wie etwa Bonus- und Treuepro- gramme. h. Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommuni- kationsmittel. Swisscard übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Endgeräte des Kunden, die Herstel- ler dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software), für Netzbetreiber (z. B. Internet-Provider, Mobilfunk- dienstleister) und für sonstige Dritte (z. X. Xxxxxxxxx von Plattformen für den Download von Apps). Swisscard schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Ge- nauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulich- keit und Übertragungsdauer jeglicher auf elektronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhän- gende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen oder -unterbrüchen, technischen Stö- rungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfüg- barkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzu- länglichkeiten, aus.

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Samples: Zusatzkartenantrag

Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 8.1 Der Kunde Haupt- bzw. Prepaidkarteninhaber haftet für alle Verpflichtungen, die sich sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Karteneinsatz Einsatz seiner Karte. Der Hauptkar- teninhaber haftet zudem für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz der Zusatz- und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Transaktionen, Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. aPartnerkarte(n). 11.2 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlos- senen Geschäfte lehnt Swisscard jede Verantwortung ab. Allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkei- ten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende sowie Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferun- gen) entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristge- rechten Bezahlung der Monatsrechnung und daraus sind vom Kunden Karteninhaber direkt und ausschliesslich mit den der jeweiligen Akzeptanzstellen Akzeptanzstelle zu regeln. Der Kunde hat bei Warenrückgaben Bei Warenrückga- ben muss von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle eine schriftliche Gutschrifts- und bei Annullierungen Annullie- rungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangenverlangt werden. 11.3 Vorbehältlich Ziff8.2 Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung liegen grundsätzlich beim Karteninhaber. 11.4 In jedem Fall sind sie vom Karten- inhaber zu tragen, wenn die Transaktionen unter Verwendung eines Zugangsmittels genehmigt wurden. In allen übrigen Fällen übernimmt Swisscard Belastungen TopCard bei rechtzeitiger Beanstandung (Ziffer 7.4) Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern dieser Kartenmissbrauch nicht durch eine Verletzung der Kar- teninhaber sämtliche Bestimmungen dieser AGB (siehe insbesondere der SorgfaltspflichtenZiffer 7) oder der Produkt- eingehalten hat und Dienst- leistungsbedingungen oder ein sonstiges Verschulden des Kunden (mit-)verursacht wurde. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungs- ansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an Swisscard abzutreten. Erfolgt keine Schadenübernahme durch Swisscard, haftet der Kunde für alle Transaktionen (inkl. allfälliger Gebühren und Zinsen nach Ziff. 8). 11.4 Generell und ungeachtet von Xxxx. 11.3 ist eine Haftung von Swisscard für folgende Schäden ausge- schlossen, sofern Swisscard an der Entstehung des Schadens soweit ihn auch sonst kein Verschulden trifft: a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwen- dung. Nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer gelten dem Karteninhaber nahestehende, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legiti- mationsmittel (z. B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure, Swisscard Digital Services) durchgeführt wurde. x. Xxxxxxx, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden verwandtschaftlich oder Folgeschäden irgendwel- cher Art (z. B. entgangener Gewinn). c. Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung der Ausgabelimite oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben. x. Xxxxxxx aus Kartenverwendung durch dem Kunden nahestehende oder anderweitig mit ihm verbundene verbun- dene Personen oder Firmen (z. wie z.B. EhepartnerLebenspartner, Kinder, Bevollmächtigte, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende Personen, vom Kunden kon- trollierte Firmen). Bis zu einer allfälligen Sperre der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für sämtliche gemäss Ziffer 2.1 genehmigten Transaktionen. x. Xxxxxxx aus dem Weiterversand 8.3 Der Karteninhaber trägt Schäden, die infolge des Weiterversands von Karte, PIN-Code Karte und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Kun- den, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN-Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kannZugangsmittel(n) entstehen. x. Xxxxxxx 8.4 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit Angeboten dem Besitz oder Leis- tungender Verwendung seiner Karte entstehen, sind von ihm selbst zu tragen. TopCard haftet nicht, falls eine Akzeptanzstelle die von Dritten erbracht Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte aus technischen Gründen oder infolge einer Ausgabenlimitenanpassung (bei Kreditkarten) oder Anpassung der Bargeldbezugslimite (bei Pre- paidkarten), einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet wer- den kann. TopCard übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn die Karte an einem Automaten nicht verwendet werden (z. B. Partner- angebote)kann oder durch eine solche Verwendung beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Neben- 8.5 TopCard kann dem Haupt- oder Zusatz- leistungen zur Karte, wie etwa Bonus- und Treuepro- grammePrepaidkarteninhaber trotz Sperre/Kün- digung der Karte sämtliche Beträge aus wiederkehrenden Dienstleis- tungen (Ziffer 7.5) belasten. h. Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommuni- kationsmittel8.6 TopCard haftet nicht für die mit der Karte zur Verfügung gestellten Neben- bzw. Swisscard übernimmt insbesondere keine Verantwortung Zusatzleistungen und für Endgeräte des Kunden, die Herstel- ler dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software)Schäden, für Netzbetreiber (z. B. Internet-Provider, Mobilfunk- dienstleister) und für sonstige Dritte (z. X. Xxxxxxxxx von Plattformen für den Download von Apps). Swisscard schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Ge- nauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulich- keit und Übertragungsdauer jeglicher auf elektronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhän- gende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen oder -unterbrüchen, technischen Stö- rungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfüg- barkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzu- länglichkeiten, auswelche eine Ver- sicherung aufzukommen hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kredit Und Prepaidkarten

Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 8.1 Der Kunde Hauptkarteninhaber haftet für alle Verpflichtungen, die sich sämtliche Verbind- lichkeiten aus dem Karteneinsatz Einsatz der Haupt-, Zusatz- und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher TransaktionenPartnerkarte (n), Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. a). 11.2 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlos- senen Geschäfte lehnt Swisscard jede Verantwortung abauch bei Partnerkarten mit separater Abrechnung. Allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende sowie Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferun- gen) entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristge- rechten Bezahlung der Monatsrechnung und daraus sind vom Kunden Kar- teninhaber direkt und ausschliesslich mit den der jeweiligen Akzeptanzstellen Akzeptanzstelle zu regeln. Der Kunde hat bei Bei Warenrückgaben muss von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle eine schriftliche Gutschrifts- und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangenverlangt werden. 11.3 Vorbehältlich Ziff8.2 Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung lie- gen grundsätzlich beim Karteninhaber. 11.4 In jedem Fall sind sie vom Karteninhaber zu tragen, wenn die Transaktionen unter Verwen- dung eines Zugangsmittels genehmigt wurden. In allen übrigen Fäl- len übernimmt Swisscard Belastungen UBS bei rechtzeitiger Beanstandung (Ziffer 7.4) Schä- den aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern dieser Kartenmissbrauch nicht durch eine Verletzung der Karteninhaber sämtliche Bestimmungen dieser AGB (insbesondere der Sorgfaltspflichtensiehe insbe- sondere Ziffer 7) eingehalten hat und soweit ihn auch sonst kein Ver- schulden trifft. Nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer gelten dem Kar- teninhaber nahestehende, verwandtschaftlich oder der Produkt- und Dienst- leistungsbedingungen oder ein sonstiges Verschulden des Kunden (mit-)verursacht wurde. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungs- ansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an Swisscard abzutreten. Erfolgt keine Schadenübernahme durch Swisscard, haftet der Kunde für alle Transaktionen (inkl. allfälliger Gebühren und Zinsen nach Ziff. 8). 11.4 Generell und ungeachtet von Xxxx. 11.3 ist eine Haftung von Swisscard für folgende Schäden ausge- schlossen, sofern Swisscard an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft: a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwen- dung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern mit mindestens einem zusätzlichen Legiti- mationsmittel (z. B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure, Swisscard Digital Services) durchgeführt wurde. x. Xxxxxxx, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwel- cher Art (z. B. entgangener Gewinn). c. Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung der Ausgabelimite oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben. x. Xxxxxxx aus Kartenverwendung durch dem Kunden nahestehende oder anderweitig mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. wie z.B. EhepartnerLebenspartner, Kinder, Bevollmächtigte, Bevollmächtigte sowie im gleichen Haushalt lebende Personen, vom Kunden kon- trollierte Firmen). Bis zu einer allfälli- gen Sperre der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für sämtliche gemäss Ziffer 2.1 genehmigten Transaktionen. x. Xxxxxxx aus dem Weiterversand 8.3 Der Karteninhaber trägt Schäden, die infolge des Weiterver- sands von Karte, PIN-Code Karte und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Kun- den, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN-Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kannZugangsmittel(n) entstehen. x. Xxxxxxx 8.4 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit Angeboten dem Besitz oder Leis- tungender Verwendung seiner Karte entstehen, sind von ihm selbst zu tragen. UBS haftet nicht, falls eine Akzeptanzstelle die von Dritten erbracht Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte aus tech- nischen Gründen oder infolge einer Ausgabenlimitenanpassung, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden (z. B. Partner- angebote)kann. UBS übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn die Karte an einem Auto- maten nicht verwendet werden kann oder durch eine solche Verwen- dung beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Neben- oder Zusatz- leistungen zur Karte, wie etwa Bonus- und Treuepro- gramme8.5 UBS kann dem Hauptkarteninhaber trotz Sperre/Kündigung der Karte sämtliche Beträge aus wiederkehrenden Dienstleistungen (Ziffer 7.5) belasten. h. Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommuni- kationsmittel8.6 UBS haftet nicht für die mit der Karte zur Verfügung gestellten Neben- bzw. Swisscard übernimmt insbesondere keine Verantwortung Zusatzleistungen und für Endgeräte des Kunden, die Herstel- ler dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software)Schäden, für Netzbetreiber (z. B. Internet-Provider, Mobilfunk- dienstleister) und für sonstige Dritte (z. X. Xxxxxxxxx von Plattformen für den Download von Apps). Swisscard schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Ge- nauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulich- keit und Übertragungsdauer jeglicher auf elektronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhän- gende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen welche eine Versi- cherung oder -unterbrüchen, technischen Stö- rungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfüg- barkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzu- länglichkeiten, ausandere Dienstleistungserbringer aufzukommen haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Benützung Der Ubs Kreditkarten

Verantwortlichkeit und Haftung. 11.1 Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Karteneinsatz und dem Kartenvertrag ergeben. Er verpflichtet sich insbesondere zur Bezahlung sämtlicher Transaktionen, Gebühren und Zinsen und weiteren Auslagen, etwa beim Inkasso fälliger Forderungen. Er haftet für Bevoll- Bevoll­ mächtigte sowie sonstige Dritte, welche sich gegenüber Swisscard mittels persönlicher Legitimationsmittel des Kun- Kun­ den legitimieren (zur missbräuchlichen Kartenverwendung durch Dritte siehe insbesondere Ziff. 11.4 Bst. a). 11.2 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlos- senen Geschäfte lehnt Swisscard jede Verantwortung ab. Allfällige Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten sowie Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und damit zusammenhängende Ansprüche (z. B. im Zusammenhang mit mangelhaften, verspäteten oder nicht erfolgten Lieferun- Lieferun­ gen) entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristge- fristge­ rechten Bezahlung der Monatsrechnung und sind vom Kunden direkt und ausschliesslich mit den jeweiligen Akzeptanzstellen zu regeln. Der Kunde hat bei Warenrückgaben von der Akzep- Akzep­ tanzstelle eine schriftliche Gutschrifts- Gutschrifts­ und bei Annullierungen eine schriftliche Annullierungsbestätigung zu verlangen. 11.3 Vorbehältlich Ziff. 11.4 übernimmt Swisscard Belastungen aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern dieser Kartenmissbrauch nicht durch eine Verletzung dieser AGB (insbesondere der Sorgfaltspflichten) oder der Produkt- und Dienst- leistungsbedingungen oder ein sonstiges Verschulden des Kunden (mit-)verursacht wurde. Diesfalls hat der Kunde sämtliche Forderungen (inkl. allfälliger Versicherungs- Versicherungs­ ansprüche) aus dem Schadensfall auf erste Aufforderung hin an Swisscard abzutreten. Erfolgt keine Schadenübernahme durch Swisscard, haftet der Kunde für alle Transaktionen (inkl. allfälliger Gebühren und Zinsen nach Ziff. 8). 11.4 Generell und ungeachtet von Xxxx. 11.3 ist eine Haftung von Swisscard für folgende Schäden ausge- schlossen, sofern Swisscard an der Entstehung des Schadens kein Verschulden trifft: a. Schäden aus missbräuchlicher Kartenverwen- dung, wenn die fragliche Transaktion nicht bloss mit der Karte (bzw. Karteninformationen), son- dern sondern mit mindestens einem zusätzlichen Legiti- mationsmittel Legitimati- onsmittel (z. B. PIN-Code, mTAN, 3-D Secure, Swisscard Digital Services) durchgeführt wurde. x. Xxxxxxx, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie indirekte Schäden oder Folgeschäden irgendwel- irgendwel­ cher Art (z. B. entgangener Gewinn). c. Schäden, welche entstehen, weil der Kunde die Karte nicht als Zahlungsmittel verwenden kann, z. B. wenn Akzeptanzstellen die Karte nicht akzeptieren, eine Transaktion Trans­ aktion wegen einer Kartensperre, einer Anpassung der Ausgabelimite oder aus technischen oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden kann, wenn die Karte beim Einsatz beschädigt oder unbrauchbar wird, sowie Schäden, die sich aus einer Sperrung, Kündigung, Nichterneuerung oder Rückforderung der Karte ergeben. x. Xxxxxxx aus Kartenverwendung durch dem Kunden nahestehende oder mit ihm verbundene Personen oder Firmen (z. B. Ehepartner, Kinder, Bevollmächtigte, im gleichen Haushalt lebende Personen, vom Kunden kon- kon­ trollierte Firmen). x. Xxxxxxx aus dem Weiterversand von Karte, PIN-Code PIN­Code und/oder anderen Legitimationsmitteln durch den Kun- Kun­ den, dessen Hilfspersonen oder auf Verlangen des Kunden, sowie aus dem Versand an eine vom Kunden genannte Zustelladresse, an welcher der Kunde die Karte, PIN-Code PIN­Code oder andere Legitimationsmittel nicht persönlich in Empfang nehmen kann. x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Angeboten oder Leis- Leis­ tungen, die von Dritten erbracht werden (z. B. Partner- Partner­ angebote). x. Xxxxxxx im Zusammenhang mit Neben- Neben­ oder Zusatz- Zusatz­ leistungen zur Karte, wie etwa Bonus- Bonus­ und Treuepro- Treuepro­ gramme. h. Schäden infolge Verwendung elektronischer Kommuni- Kommuni­ kationsmittel. Swisscard übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Endgeräte des Kunden, die Herstel- ler Hersteller dieser Endgeräte (inkl. damit betriebener Software), für Netzbetreiber (z. B. Internet-ProviderInternet­Provider, Mobilfunk- dienstleisterMobilfunkdienst­ leister) und für sonstige Dritte (z. X. Xxxxxxxxx B. Betreiber von Plattformen Platt­ formen für den Download von Apps). Swisscard schliesst jede Haftung und Gewähr für Richtigkeit, Ge- nauigkeitGenauigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Vertraulich- keit Vertraulichkeit und Übertragungsdauer jeglicher auf elektronische Weise übermittelter Daten und damit zusammenhän- gende zusammenhängende Schäden, z. B. infolge Übermittlungsfehlern, -verzögerungen ­verzöge­ rungen oder -unterbrüchen­unterbrüchen, technischen Stö- rungenStörungen, dauernder oder vorübergehender Nichtverfüg- barkeitNichtverfügbarkeit, rechtswidrigen Eingriffen oder anderer Unzu- länglichkeitenUnzulänglichkei­ ten, aus.

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Samples: Kartenantrag Für Mitarbeitende Von Ausgewählten Geschäftskunden