Verarbeitungsklausel. Bei der Verarbeitung der von BASF gelieferten Waren durch den Käufer gilt BASF als Hersteller und erwirbt unmittelbar Ei- gentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbei- tung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt BASF unmit- telbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von BASF gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
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Verarbeitungsklausel. Bei der Verarbeitung der von BASF gelieferten Waren durch den Käufer gilt BASF als Hersteller und erwirbt unmittelbar Ei- gentum Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbei- tung Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt BASF unmit- telbar unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von BASF gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
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Verarbeitungsklausel. Bei der Verarbeitung der von BASF gelieferten Waren durch den Käufer gilt BASF als Hersteller und erwirbt unmittelbar Ei- gentum un- mittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt Er- folgt die Verarbei- tung Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt BASF unmit- telbar unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von BASF gelieferten geliefer- ten Waren zu dem der anderen Materialien.
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