Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 Transparenz der Leistungen und Kosten (1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen Senatsverwaltung zum 31. Mai jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben. (2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin oblie- genden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- streben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). (3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen. (4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik. (5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung an. Darüber hinaus stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar machen. (6) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chen, und übermittelt diese jährlich zum 30. September der für Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltung. (1) Die Fachhochschulen und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet. (2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Hochschule für Technik und Wirtschaft und Recht Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses ein- schließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und –absolven- tinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung Gewäh- rung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung Verbes- serung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung Er- füllung der der Hochschule für Technik und Wirtschaft und Recht Berlin oblie- genden Verpflichtungen obliegenden Ver- pflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Technik und Wirtschaft und Recht Berlin obliegenden oblie- genden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftli- che Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leis- tungsberichte der Hochschulen sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Technik und Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hoch- schulbereiche ausgerollt. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshoch- schulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Ber- liner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie betei- ligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Technik und Wirtschaft und Recht Berlin beteiligt sich an der Fortführung Fortfüh- rung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft abgestimm- ten Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten Forschungsein- heiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chener- möglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für Hochschulen zu- ständigen die Hochschu- len zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.07.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zu- sammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maß- geblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Projekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T€.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin legt Musik „Xxxxx Xxxxxx“ der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leis- tungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und TechnologietransferTechnologie- transfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leistungs- bezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellenWirt- schaftlichkeit. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin oblie- genden Musik „Xxxxx Xxxxxx“ obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule Hoch- schule für Wirtschaft und Recht Berlin Musik „Xxxxx Xxxxxx“ obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leistungsberichte der Hochschulen sind dem Ab- geordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Musik „Xxxxx Xxxxxx“ wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungs- rechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hochschul- bereiche ausgerollt. Die Hochschule für Musik „Xxxxx Xxxxxx“ stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Senats- verwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Musik „Xxxxx Xxxxxx“ beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungs- vergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen Stu- diengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.07.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zu- sammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maß- geblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Projekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T €.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 Transparenz der Leistungen und Kosten
(1) Die Hochschule „Xxxxx Xxxxxxx“-Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht Sozialpädagogik Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 31. Mai jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leistungs- bericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen HaushaltHaus- halt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leis- tungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule „Xxxxx Xxxxxxx“-Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht So- zialpädagogik Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegendarzule- gen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame ge- meinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der „Xxxxx Xxxxxxx“- Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht Sozialpädagogik Berlin obliegenden vertraglichen vertragli- chen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche Einschränkungen haushaltswirtschaftliche Einschränkun- gen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages).
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen.
(4) Die Hochschule „Xxxxx Xxxxxxx“-Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht Sozialpädagogik Berlin erkennt er- kennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik Hochschulstatistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen Da- tenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche amt- liche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit Nutzbarkeit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Moni- toring steuerungsrelevanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen Zuordnungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule „Xxxxx Xxxxxxx“-Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht Sozialpädagogik Berlin wendet wen- det eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Se- natsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar ver- gleichbar machen.
(6) Die Hochschule „Xxxxx Xxxxxxx“-Hochschule für Wirtschaft Sozialarbeit und Recht Sozialpädagogik Berlin beteiligt be- teiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Senats- verwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 30. September Sep- tember der für Hochschulen zu- ständigen zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Die Fachhochschulen und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag Für Die Jahre 2014 Bis 2017 Gemäß § 2a Berliner Hochschulgesetz
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Beuth-Hochschule für Wirtschaft und Recht Technik Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leis- tungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und TechnologietransferTechnologie- transfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leistungs- bezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellenWirt- schaftlichkeit. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Beuth-Hochschule für Wirtschaft und Recht Technik Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Beuth- Hochschule für Wirtschaft und Recht Technik Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leistungsberichte der Hochschulen sind dem Ab- geordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Beuth-Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technik Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungs- rechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hochschul- bereiche ausgerollt. Die Beuth-Hochschule für Technik Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Senats- verwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Beuth-Hochschule für Wirtschaft und Recht Technik Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungs- vergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen Stu- diengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität, die Humboldt-Universität und die künstlerischen Technische Universität führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinspa- rungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt werden können. Sie ge- währleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmar- king auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.7.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zusammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maßgeblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Pro- jekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T€.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 Transparenz der Leistungen und Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen Senatsverwaltung zuständigen Senats- verwaltung zum 31. Mai jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden zu- rückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsre- levante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche wis- senschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags insbesondere Gleichstellungsauftrags insbe- sondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-W- Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte Leistungsbe- richte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss Wissenschaftsaus- schuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Technischen Universität Berlin oblie- genden Verpflichtungen obliegenden Ver- pflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme Prob- leme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages).
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik Hochschulstatistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige zu- ständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit Nutzbarkeit für die Kosten- Kos- ten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen steuerungsrelevanter Kennzah- len und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen Zuordnungen in den Meldungen Mel- dungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen Kenn- größen ab, die den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen Hoch- schulen insgesamt transparent und vergleichbar machen.
(6) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für Hochschulen Hoch- schulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken Stär- ken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 30. September der für Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltungzuständigen Senatsver- waltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich Techni- sche Universität Berlin nutzen die Potenziale des eingeführten Mieter-Vermieter Modells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und erstellen Flächennutzung. Ziel ist den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Es wird jährlich einen ein Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für erstellt. Außerdem werden die künftige bauliche Entwicklungsplanung Erfah- rungen der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung Anwendung des Mieter-Vermieter-Modells oder der Universitäten für die Entwicklung eines anderen Budgetierungsmodells an den entsprechenden Modells der Fachhochschulen und eines an den der künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewerteteingebracht.
(2) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre bauliche Standort- und Entwicklungs- planung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig unter- einander und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T €. Das Konzept für die Jahre 2010-2015 wird gemeinsam fortgeschrieben.
(3) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Humboldt-Universität zu Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leistungs- bericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstel- lungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt- Universität zu Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegendarzule- gen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt- Universität zu Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses die- ses Vertrages). Die Leistungsberichte der Hochschulen sind dem Abgeordne- tenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt-Universität zu Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hochschulbereiche ausgerollt. Die Humboldt-Universität zu Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Ver- tragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erfor- derlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen bisheri- gen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsverglei- che. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten Pflichtenheft Grund- daten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltungzuständigen Senats- verwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.07.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zu- sammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maß- geblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Projekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T€.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Universität der Künste Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen ei- nen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leistungsbe- richt bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstel- lungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Universität der Künste Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Universität der Künste Berlin obliegenden ob- liegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaft- liche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leis- tungsberichte der Hochschulen sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich Universität der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Künste Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hochschulbereiche ausgerollt. Die Universität der Künste Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Ver- tragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erfor- derlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Universität der Künste Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten Pflichtenheft Grund- daten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltungzuständigen Senats- verwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.7.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zusammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maßgeblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Pro- jekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T €.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Be- reichen Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und TechnologietransferTech- nologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen Leis- tungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung Um- setzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen Ver- pflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden ent- scheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leistungsberichte der Hoch- schulen sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hoch- schulbereiche ausgerollt. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen zustän- digen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kos- tenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.7.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zusammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maßgeblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Pro- jekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlindie Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T€.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Bis zur Umstellung des Berichtsystems legt die Technische Universität Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen zuständigen Senatsverwaltung zum 3130. Mai April jeden Jahres einen ei- nen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht Leistungsbe- richt bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstel- lungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Technischen Uni- versität Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Technischen Universität Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages). Die Leistungsberichte der Hochschulen sind dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Zur Weiterentwicklung des Berichtswesens werden die Systematik und Häufig- keit der künftigen Berichte zwischen den Vertragsparteien bis 2011 abgestimmt. Ziele sind eine Reduzierung des Aufwandes und eine größere Transparenz über Grunddaten und Leistungen. Der Umstellungsprozess findet unter Federführung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung im Benehmen mit den Hoch- schulen statt.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam erklären sich nach Abstimmung mit der für Hochschulen zuständigen zu- ständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesenbereit, dieser die wichtigsten statistischen Eckdaten regelmäßig zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus Die Kostenträgerrechnung wird bis Ende 2010 auf alle Hochschulbereiche ausgerollt. Die Technische Universität Berlin stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Ver- tragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erfor- derlichen datentechnischen Verfahren.
(65) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Technische Universität Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten Pflichtenheft Grund- daten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 301. September Dezember der für die Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltungzuständigen Senats- verwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Techni- sche Universität Berlin führen dazu ein Mieter-Vermieter Modell ein, das Anreize für die Nutzer zum sparsamen Umgang mit Flächen und Betriebsmitteln setzt und zu Kosteneinsparungen führt, die für Forschung und Lehre eingesetzt wer- den können. Sie gewährleisten die Transparenz der Infrastrukturaufwendungen und ein Benchmarking auf einer einheitlichen Datengrundlage.
(2) Auf der Grundlage der Vereinbarung über „Grundsätze zur Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells“ vom 23.7.2008 setzen die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin zusammen mit dem Land eine Arbeitsgruppe zur Definition aller für das FM maßgeblichen Kriterien sowie zur Herstellung der FM-Software-Kompatibilität ein. Dieses Pro- jekt wird bis Mitte 2010 abgeschlossen.
(3) Unabhängig von den Regelungen in Abs. 1 und 2 wird die Humboldt-Universität zu Berlin die Entwicklung eines Modell-Projektes auf Vollkostenbasis abschlie- ßen, bei dem die kalkulatorischen Mieten nicht nur rechnerisch im Hochschul- haushalt abgebildet werden, sondern ein tatsächlicher Geldkreislauf zwischen Landes- und Universitätshaushalt stattfindet (Pagatorisierungsmodell). Die Um- setzung beginnt 2010, soweit dafür die notwendigen kostenneutralen haushalts- mäßigen Voraussetzungen geschaffen sind. Die Ergebnisse der Modellentwick- lung und ihre Umsetzung werden mit dem Land und den übrigen Hochschulen optimieren im Rahmen des FM-Projekts erörtert.
(4) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre FM- bauliche Standort- und Entwicklungspla- nung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig untereinan- der und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T€.
(5) Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des FM-Projekts benchmarken die Fach- hochschulen ihre FM-Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementskontinuierlich. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Samples: Vertrag
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin legt der dem Senator für Hochschulen zustän- digen Senatsverwaltung Wissenschaft, Forschung und Kultur zum 3130. Mai April jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden zurücklie- genden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante Daten entscheidungsrelevante Da- ten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen NachwuchsesNachwuchses ein- schließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses Abgeordneten- haus zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Freien Universität Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien Vertragspar- teien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- streben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages)anstreben.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber hinaus Sie stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der Senatsverwaltung für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Wissenschaft, Forschung und Kultur über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshoch- schulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar zu machen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(64) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen regio- nalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und er- hebt in Abstimmung mit der HIS GmbH und der Senatsverwaltung für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten Wissenschaft, Forschung und KennzahlenKultur Grunddaten, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten Facheinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenQuali- tätsmanagement ermöglichen.
(1) Leitlinie des Zusammenwirkens der Vertragsparteien ist es weiterhin, entbehrliche Verwaltungsvorgänge zwischen Hochschulen und übermittelt diese jährlich Staat zu vermeiden, ein hohes Maß an Deregulierung zu erreichen und die Leitungs- und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen zu verbessern. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, For- schung und Kultur wird die Freie Universität Berlin bei der Erprobung einer flexible- ren Gestaltung der Haushaltswirtschaft und der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit gem. § 88 a BerlHG unterstützen.
(2) Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass für die Verwirklichung der gesetzli- chen und vertraglichen Ziele der Hochschulpolitik ein Mindestmaß an Steuerungsfä- higkeit der zentralen Hochschulbudgets unerlässlich ist. Die Freie Universität Berlin wird ihre Mittel zur Forschungs- und Nachwuchsförderung bedarfsgerecht bereitstel- len, mindestens jedoch mit 2 % ihres konsumtiven Zuschusses gemäß § 1 Abs. 2. Die Freie Universität Berlin stellt sicher, dass Mittel für Akkreditierungen und Evaluie- rungen sowie für die notwendigen Maßnahmen aufgebracht werden, die bei der Be- gutachtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, Graduiertenkollegs oder ähnlichen Forschungsverbünden empfohlen werden.
(3) Im Übrigen stärkt die Freie Universität die Selbstverantwortung und Leistungsori- entierung ihrer Fachbereiche durch leistungs- und belastungsbezogene Verteilung von Hochschulmitteln auf die Fachbereiche sowie durch dezentrale Budgetierung. Zur Vorbereitung eines Senatsberichts an das Abgeordnetenhaus berichten die Hochschulen bis zum 30. September 31.03.2007 über die Umsetzung des Professorenbesoldungs- reformgesetzes, insbesondere über die Entwicklung der für Hochschulen zu- ständigen SenatsverwaltungW 2- und W 3-Stellen, die Entwicklung der Leistungsbezüge auch unter Aspekten der Gleichstellung sowie über die Erfahrungen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern bei der Gewinnung von Professoren und bei Bleibeverhandlungen.
(1) Die Fachhochschulen Hochschulen werden durch Verwaltungsvereinfachung und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich durch Zusam- menarbeit von Verwaltungen und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements. Die Ergebnisse bei der Hochschulen zur Analyse und Optimierung Erbringung von Dienstleistungen in geeig- neten Bereichen weiterhin für eine kostengünstige Durchführung ihrer Aufgaben sor- gen, insbesondere durch Zusammenarbeit beim Abbau des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertetPersonalüberhangs.
(2) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen Freie Universität, die Humboldt-Universität und die Technische Universität werden gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur und der Senatsverwaltung für Finanzen, gegebenenfalls unter Beteiligung externen Sachverstandes, die Leistungsbereiche im Bereich Rahmen des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, Facility Managements mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungeneiner Optimierung überprüfen. Maßgebliche Ziele sind, Einsparpotentiale im Immobilienmanagement zu Gunsten der Kernaufgaben in Lehre und Forschung zu aktivieren, ein Anreizsystem für optimale Flächennutzung zu schaffen und die be- triebsnotwendige Flächenausstattung in konkurrenzfähiger Ausstattungsqualität vor- zuhalten und langfristig zu sichern. Die Hochschulen bilden dazu Überprüfung soll die gegenwärtigen Organisa- tionsstrukturen und eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe Organisationsstruktur in der Xxxxxx- schaft der Hochschulen umfassen. Dabei ist eine Einbeziehung der anderen Hoch- schulen zu ermöglichen. Innerhalb des Projektes „Facility Management an den Berli- ner Universitäten“ wird die Zielsetzung des Aufbaus eines langfristig tragfähigen Sys- tems zur optimalen Bewirtschaftung, Verwaltung, und be- richten Organisation der gesamten Inf- rastruktur und des zugehörigen Services umgesetzt.
(3) Die Ergebnisse werden nach dem 31.03.2006 in einer Ergänzung zu diesem Ver- trag geregelt. § 87 Abs. 3 BerlHG bleibt unberührt (Auflagenbeschluss des Abgeord- netenhauses nach dem 31.03.2006). In Ausführung des § 88 b des Berliner Hochschulgesetzes verpflichten sich die Hochschulen, Einstellungen bei den sonstigen Mitarbeitern ausschließlich aus der gemeinsamen Personalmanagementliste oder mit Mitarbeitern der Berliner Hoch- schulen vorzunehmen. Sie werden für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015unabdingbare Ausnahmen eine Obergrenze von 50 % der Einstellungen pro Jahr einhalten und darüber berichten.
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Samples: Vertrag Gemäß Artikel Ii Des Haushaltsstrukturgesetzes 1997
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 Transparenz der Leistungen und Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin legt der für Hochschulen zustän- digen Senatsverwaltung zuständigen Senatsverwal- tung zum 31. Mai jeden Jahres einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden zurücklie- genden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche wissenschaftli- che Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen wissen- schaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags Gleichstellungsauftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men Rahmen der W-Besoldung sowie auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses Ab- geordnetenhauses zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Freien Universität Berlin oblie- genden Verpflichtungen obliegenden Verpflichtun- gen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- strebenanstreben. Bei Nichterfüllung Nichterfül- lung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Freien Universität Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche haushaltswirtschaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages).
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten im Bereich der Hochschulsta- tistik Hochschulstatistik und zur LehrnachfrageLehr- nachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße ord- nungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige zu- ständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit Nutzbarkeit für die Kosten- Kos- ten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen steuerungsrelevanter Kennzah- len und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen Zuordnungen in den Meldungen Mel- dungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung Leistungsrechnung an. Darüber Dar- über hinaus stimmt sie sich mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über verbindliche Kenngrößen ab, die den Leistungsstand und die Kostenstruktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar machen.
(6) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Freie Universität Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen regio- nalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheLeistungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und mit der HIS GmbH und der für Hochschulen Hochschu- len zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Pflichtenheft Grunddaten und Kennzahlen, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur Kostenstruktur und der Stärken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches Qualitätsmanagement ermögli- chenermöglichen, und übermittelt diese jährlich zum 30. September der für Hochschulen zu- ständigen zuständigen Senatsverwaltung.
(1) Land und Hochschulen verfolgen eine Optimierung des Facility Managements. Die Fachhochschulen Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die künstlerischen Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich Techni- sche Universität Berlin nutzen die Potenziale des eingeführten Mieter-Vermieter Modells für eine effiziente Gebäudebewirtschaftung und erstellen Flächennutzung. Ziel ist den Flächenverbrauch weiterhin zu optimieren. Es wird jährlich einen ein Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managements. Die Ergebnisse der Hochschulen zur Analyse und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für erstellt. Außerdem werden die künftige bauliche Entwicklungsplanung Erfah- rungen der Fachhochschulen. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung Anwendung des Mieter-Vermieter-Modells oder der Universitäten für die Entwicklung eines anderen Budgetierungsmodells an den entsprechenden Modells der Fachhochschulen und eines an den der künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewerteteingebracht.
(2) Die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Techni- sche Universität Berlin stimmen ihre bauliche Standort- und Entwicklungs- planung insbesondere in ausstattungsintensiven Bereichen regelmäßig unter- einander und mit dem Land ab. Dies gilt auch für Großgerätebeschaffungen über 400 T €. Das Konzept für die Jahre 2010-2015 wird gemeinsam fortgeschrieben.
(3) Die Hochschulen stimmen sich zu den Weiterentwicklungen im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer Ressourcennutzungen. Die Hochschulen bilden dazu eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015.
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Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. 13 8 Transparenz der Leistungen und der Kosten
(1) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt-Universität zu Berlin legt der dem Senator für Hochschulen zustän- digen Senatsverwaltung Wissenschaft, Forschung und Kultur zum 31. Mai 30.April jeden Jahres Jahres, erstmals im Jahre 2002, einen Bericht über ihre Leis- tungen Leistungen im zurückliegenden Jahr vor. Der Leistungsbericht bezieht sich auf ent- scheidungsrelevante entscheidungsrelevante Daten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Lehre, For- schungForschung, wissenschaftliche wissenschaftli- che Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchseswissenschaftli- chen Nachwuchses einschließlich der Promotionen von Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen, Erfüllung des Gleichstellungs- auftrags insbesondere auch bei der Gewährung von Leistungsbezügen im Rah- men der W-Besoldung Gleichstellungsauftrags sowie auf die Verbesserung Verbesse- rung der Wirtschaftlichkeit. Darin eingeschlossen ist ein eigener Leistungsbericht des Universitätsklinikums, in dem zusätzlich auch Auskunft über wesentliche Daten der Krankenversorgung gegeben wird. Die Leistungsberichte der Hochschulen sind zu veröffentlichen und dem Wissen- schaftsausschuss des Abgeordnetenhauses Abgeordnetenhaus zur Kenntnis zu geben.
(2) Im zweijährigen Turnus ist die Hochschule aufgefordert, darüber hinaus einen ausführlichen Bericht über ein mit der für Hochschulen zuständigen Senatsver- waltung abgestimmtes Thema zu erstellen. In diesem Bericht den Berichten ist regelmäßig der Stand der Erfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt- Universität zu Berlin oblie- genden obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag darzulegen. Die Vertragsparteien werden Probleme bei der Umsetzung beraten und gemeinsame Lösungen an- streben. Bei Nichterfüllung der der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin obliegenden vertraglichen Verpflichtungen wird das Land über haushaltswirt- schaftliche Einschränkungen entscheiden (vgl. § 4 Abs. 1 dieses Vertrages)anstreben.
(3) Zu Vergleichszwecken beteiligen sich die Vertragshochschulen des Landes in regelmäßigen Abständen und mit untereinander abgestimmten Fragestellungen an Absolventenstudien. Die Hochschulen werten die erhobenen Daten gemein- sam mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung aus und integrieren ausgewählte Ergebnisse in das Berichtswesen.
(4) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt-Universität zu Berlin erkennt das allgemeine Interesse an aktuellen und landesweit vergleichbaren Daten führt im nichtmedizinischen Bereich der Hochschulsta- tistik und zur Lehrnachfrage, Kapazitätsentwicklung und Kostenstruktur an und gewährleistet ordnungsgemäße und fristgerechte Datenlieferungen an die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung und die amtliche Hochschulstatistik. Sie sichert die Qualität der von ihr erfassten Daten im Hinblick auf die Nutzbar- keit für die zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kosten- und Leistungsrechnung und das Monitoring steuerungsrele- vanter Kennzahlen und überprüft die organisatorischen und fachlichen Zuord- nungen in den Meldungen an die amtliche Hochschulstatistik.
(5) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wendet eine Kosten- und Leis- tungsrechnung anein. Darüber hinaus Sie stimmt sie sich bis zum 31. Dezember 2001 mit den anderen Vertrags- hochschulen Vertragshochschulen und mit der Se- natsverwaltung für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Wissenschaft, Forschung und Kultur über verbindliche Kenngrößen ab, die für alle Vertragshochschulen verbindlich sind, um den Leistungsstand und die Kostenstruktur Kosten- struktur der Berliner Hochschulen insgesamt transparent und vergleichbar machenzu ma- chen. Sie beteiligt sich an den hierfür erforderlichen datentechnischen Verfahren.
(64) Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt sich an der Fortführung der bisherigen regionalen und überregionalen Ausstattungs-, Kosten- und Leis- tungsvergleicheAusstattungsvergleiche. Sie erhebt nach dem jeweils gültigen und in Abstimmung mit der HIS GmbH Senatsverwaltung für Wis- senschaft, Forschung und der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Pflich- tenheft Grunddaten und KennzahlenKultur Grunddaten, die eine kurzfristige Analyse der Kosten- struktur und der Stärken Stär- ken und Schwächen von Lehr- und Forschungseinheiten Facheinheiten und Studiengängen sowie ein kontinuierliches kontinuierli- ches Qualitätsmanagement ermögli- chen, und übermittelt diese jährlich zum 30. September der für Hochschulen zu- ständigen Senatsverwaltungermöglichen.
(1) Die Fachhochschulen Leitlinie des Zusammenwirkens der Vertragsparteien ist es wie in den vorange- gangenen Vertragszeiträumen, entbehrliche Verwaltungsvorgänge zwischen Hoch- schulen und Staat zu vermeiden, ein hohes Maß an Deregulierung zu erreichen und die künstlerischen Leitungs- und Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen optimieren ihre FM- Prozesse kontinuierlich und erstellen jährlich einen Bericht über die Ergebnisse ihres Facility Managementszu verbessern. Die Ergebnisse Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird die Humboldt- Universität zu Berlin bei der Hochschulen zur Analyse Erprobung einer flexibleren Gestaltung der Haushalts- wirtschaft und Optimierung des Facility Managements bilden eine Orientierung für die künftige bauliche Entwicklungsplanung der FachhochschulenErhöhung der Wirtschaftlichkeit gem. 2015 wird ein gemeinsa- mer Bericht der Fachhochschulen sowie einer der künstlerischen Hochschulen vorgelegt, der eine Einführung des Mieter-Vermieter-Modells oder eines anderen Budgetierungsmodells an den Fachhochschulen und eines an den künstlerischen Hochschulen ab 2017 bewertet§ 88 a BerlHG unterstützen.
(2) Die Hochschulen stimmen sich Vertragsparteien sind darüber einig, dass für die Verwirklichung der gesetzli- chen und vertraglichen Ziele der Hochschulpolitik ein Mindestmaß an Steuerungsfä- higkeit der zentralen Hochschulbudgets unerlässlich ist. Die Humboldt-Universität zu den Weiterentwicklungen iBerlin wird ihre Mittel zur Forschungsförderung bedarfsgerecht bereitstellen, min- destens jedoch mit 1,5 % ihres konsumtiven Zuschusses gemäß § 3 Abs. 1. Die Humboldt-Universität zu Berlin stellt sicher, dass Mittel für Akkreditierungen und E- valuierungen sowie für die notwendigen Maßnahmen aufgebracht werden, die bei der Begutachtung von Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen, Graduierten- kollegs oder ähnlichen Forschungsverbünden empfohlen werden.
(3) Im Bereich des Campusmanagements (Ressourcenmanagement Übrigen stärkt die Humboldt-Universität die Selbstverantwortung und Student Life Cycle Mana- gement) ab, mit dem Ziel optimierter gemeinsamer RessourcennutzungenLeis- tungsorientierung ihrer Fachbereiche durch leistungs- und belastungsbezogene Verteilung von Hochschulmitteln auf die Fachbereiche sowie durch dezentrale Bud- getierung. Die Hochschulen bilden dazu werden durch Verwaltungsvereinfachung und durch Zusammenar- beit von Verwaltungen und bei der Erbringung von Dienstleistungen in geeigneten Bereichen weiterhin für eine hochschulübergreifende Arbeitsgruppe kostengünstige Durchführung ihrer Aufgaben sorgen, insbesondere durch Zusammenarbeit beim Abbau des Personalüberhangs. Sie schaffen durch ein Flächenmanagement Anreize zur sparsamen Inanspruchnahme und be- richten der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung über die gemeinsam erreichten Fortschritte Anfang 2015Nutzung von Flächen.
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Samples: Vertrag