Verbindliche Prinzipien Musterklauseln

Verbindliche Prinzipien. Unabhängig von Ländern und Grenzen werden folgende Prinzipien zugrunde gelegt: 1. Menschenrechte: Der Auftragnehmer wird den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb seines Einflussbereichs unterstützen, achten und sicherstellen, so dass er sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, jegliche gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette einzuhalten (z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG). 2. Arbeitsnormen: Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und die Diskriminierungsfreiheit bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. 3. Korruptionsbekämpfung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Anti-Korruptions- Gesetze und -Vorschriften einzuhalten und keine verbotenen Handlungen zu begehen. Verbotene Handlungen beinhalten insbesondere das Versprechen, Anbieten und/oder Gewähren oder das Fordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils oder Nutzens, um Handlungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. 4. Umweltschutz: Der Auftragnehmer wird im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen und Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, jegliche gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union zum Schutz der Umwelt in der Lieferkette einzuhalten (z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG).
Verbindliche Prinzipien. Unabhängig von Ländern und Grenzen werden folgende Prinzipien zugrunde gelegt: 17.1 Menschenrechte: Der Käufer wird den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb seines Einflussbereichs unterstützen, achten und sicherstellen, so dass er sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. 17.2 Arbeitsnormen: Der Käufer wird im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und die Diskriminierungsfreiheit bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. 17.3 Korruptionsbekämpfung: Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Anti-Korruptions-Gesetze und -Vorschriften einzuhalten und keine verbotenen Handlungen zu begehen, weder direkt noch indirekt. Verbotene Handlungen beinhalten insbesondere das Versprechen, Anbieten und/oder Gewähren oder das Fordern oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils oder Nutzens, um Handlungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

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