Verbindliche Wortlaute. Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen unterschrieben. GESCHEHEN zu Nagoya am 29. Oktober 2010.
Appears in 2 contracts
Verbindliche Wortlaute. Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. ZU URKUND DESSEN Zu Xxxxxx dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen unterschrieben. GESCHEHEN Geschehen zu Nagoya am 29. Oktober 2010.
Appears in 1 contract
Samples: www.cbd.int
Verbindliche Wortlaute. Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut Wort laut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen unterschrieben. GESCHEHEN zu Nagoya am 29. Oktober 2010.
Appears in 1 contract
Samples: eur-lex.europa.eu
Verbindliche Wortlaute. Die Urschrift dieses Protokolls, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischerfranzö- sischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen gleichermassen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt. ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll an den angegebenen Tagen unterschrieben. GESCHEHEN Geschehen zu Nagoya am 29. Oktober 2010.
Appears in 1 contract
Samples: www.newsd.admin.ch