Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre Musterklauseln

Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen n...
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf- nummern, über das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH realisiert, sofern die Städtische Werke Netz + Service GmbH entsprechende Vereinbarungen mit den Te- lekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbie- ter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschied- licher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwen- dung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbin- dungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund einge- stellter Sperren aus dem Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nicht erreichbar. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an die Städtische Werke Netz + Service GmbH Si- cherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH können Verbindungsnetzbe- treiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen wer- den (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von Breitband-Korn realisiert, sofern Breitband-Korn entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, die an das Telekommunikationsnetz angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Sprachkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen (siehe im aktuellen Preisblatt). Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von Breitband-Korn nicht erreichbar. Breitband-Korn ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an Breitband-Korn Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von Breitband-Korn können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.