Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu An- schlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbin- dungen zu Sonderrufnummern, über das Netz der SwS PL realisiert, sofern SwS PL entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunter- nehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entspre- chenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund tech- nischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Ein- schränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind An- wendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss kann wahlweise nach schriftlichem Antrag des Kunden für folgende abgehende Verbindungen gesperrt werden: • nationale Verbindungen (Ausnahme: Ortsgespräche und Servicerufnum- mern 017x, 0800x), • Verbindungen zum Service "0180x", • Verbindungen zum Service „0900x“, • Verbindungen zu Mobilfunkrufnummern "017x", • Auslandsverbindungen, • Verbindungen zu Auskunftsdiensten „118x“ • InterkontinentaIverbindungen außerhalb von Europa. Bei allen Anschlüssen wird i.d.R. die Sperre durch den SwS PL-Service einge- richtet. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Ver- fahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz der SwS PL nicht erreichbar. Mit einem Anruf zu den oben genannten Rufnummer-Gassen schließt der Kunde direkt ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Dienstanbieter. Ge- spräche zu diesen Rufnummern werden von der SwS PL zu dem jeweiligen Serviceanbieter hergestellt. SwS PL ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Ver- bindungen für Dritte abzurechen. SwS PL ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnum- mern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird.. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden freigeschal- tet (ggf. sind der SwS PL Sicherheiten zu leisten). Standardmäßig stehen dem Kunden nach einem Wechsel zu SwS PL fol- gende Telefondienste nicht zur Verfügung: • Call by Call und Preselection • Datendienste (mit Ausnahme von Telefaxverbindungen) wie z. B. Haus- notrufe • Datenübertragung im D-Kanal-Protokoll (X.25; X.31) • SMS- und Messaging-Dienste Folgende Dienste stehen n...
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf- nummern, über das Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH realisiert, sofern die Städtische Werke Netz + Service GmbH entsprechende Vereinbarungen mit den Te- lekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbie- ter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschied- licher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwen- dung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbin- dungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund einge- stellter Sperren aus dem Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nicht erreichbar. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an die Städtische Werke Netz + Service GmbH Si- cherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH können Verbindungsnetzbe- treiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen wer- den (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von FGW realisiert, sofern FGW entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikations- unternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikations- netz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von FGW nicht erreichbar. FGW ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an FGW Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von FGW können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).
Verbindungen / Premium Rate-Dienste (Servicerufnummern) / Sperre. Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderrufnummern, über das Netz von SmartService realisiert, sofern SmartService entsprechende Vereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbieter angeschlossen sind. Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschiedlicher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwendung technisch verhindert wird. Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbindungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. aktuelles Preisblatt. Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte „Offline- Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund eingestellter Sperre aus dem Netz von SmartService nicht erreichbar. SmartService ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet (ggf. sind an SmartService Sicherheiten zu leisten). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von SmartService können Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen werden (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich).