Verbote. Ein Reverse Engineering ist dem Kunden ebenso verboten wie die Rückübersetzung in andere Codeformen (Dekompilieren). Gleiches gilt für die Übersetzung oder Disassemblierung der Software oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software auszulesen. Das Verbot des Reverse Engineering oder der Änderungen der Software findet keine Anwendung, sofern dies dem Kunden nach geltendem Recht gestattet ist, d.h. unter anderem aufgrund der Richtlinie der EU-Richtlinie zur Software-Interoperabilität bzw. der sie in nationales Recht umsetzende Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten. Falls der Kunde eine gültige Lizenz zur Nutzung des SISW Knowledge Fusion-Produkts oder eines SISW Application Programming Interface (gemeinsam hier als „API’s“ bezeichnet) erworben hat, darf der Kunde die API’s nutzen, um Software ausschließlich für seinen internen Gebrauch im Zusammenhang mit der Software zu entwickeln. Der Kunde darf Software, die durch die Nutzung von API’s entwickelt wurde, nicht verkaufen, es sei denn, der Kunde ist als Mitglied des SISW Partner-Programms gesondert dazu ermächtigt. Der Kunde darf die Software anderweitig nicht modifizieren, verändern, adaptieren oder zusammenfügen.
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