Common use of Verbotene Nutzung Clause in Contracts

Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung: für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen Gelände, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Samples: www.caravanium.com, caravanium.de

Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, ; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung: ; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehenhinausge- hen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen vorgesehenem Gelände, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Samples: www.premium-wohnmobil-vermietung.de

Verbotene Nutzung. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zu Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn dies nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; ist, zur Weitervermietung: , für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehen Geländevorgesehenen Geländen, Straßen und Plätzen. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

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Samples: www.reisemobile-rhein-nahe.de