Verbreitung Musterklauseln

Verbreitung. Der ZDFkulturkanal wird digital verbreitet und ist derzeit über Kabel und Satellit empfangbar. Die Nutzung und Begleitung von Sendungen im Internetangebot des ZDF erfolgt im Rahmen der medienrechtlichen Vorgaben. Der digitale ZDFkulturkanal sollte diskriminierungsfrei verbreitet werden, d.h., auf allen digitalen Plattformen gut auffindbar sein.
Verbreitung. Der ZDFinfokanal wird digital verbreitet und ist über Kabel, Satellit und Antenne (DVB-T) empfangbar. Die Nutzung und Begleitung von Sendungen im Internetangebot des ZDF erfolgt im Rahmen der medienrechtlichen Vorgaben.
Verbreitung. Die Digitalkanäle "EinsExtra", "EinsPlus" und "EinsFestival" sind über Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), in einigen Regionen Deutschlands auch terrestrisch (DVB-T), über IP-TV sowie als Web-TV (z. B. Xxxxxx.xxx) empfangbar. Die Sendevorbereitung und -abwicklung erfolgen für die drei Programme ebenso wie die Bereitstellung von programmbegleitenden Diensten durch das ARD Play-Out-Center in Potsdam. Anlage zu § 11b Abs. 3 Nr. 2 des Rundfunkstaatsvertrages Konzepte für die Zusatzangebote des ZDF
Verbreitung. Die Digitalkanäle „EinsExtra", „EinsPlus" und „EinsFestival" sind über Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), in einigen Regionen Deutschlands auch terrestrisch (DVB-T), über IP- TV sowie als Web-TV (z.B. Xxxxxx.xxx) empfangbar. Die Sendevorbereitung und - abwicklung erfolgen für die drei Programme ebenso wie die Bereitstellung von pro- grammbegleitenden Diensten durch das ARD Play-Out- Center in Potsdam.
Verbreitung. Die Art ist in Deutschland und Baden-Württemberg häufig und, teilweise mit Ausnahme kleinflächiger Verbreitungslü- cken, flächendeckend verbreitet Verbreitung im Untersuchungsraum Vorkommen nachgewiesen Vorkommen potenziell möglich Innerhalb des Untersuchungsgebietes liegen zwei Revierzentren des Hausrotschwanzes und sieben Revierzentren des Haussperlings. Einstufung des Erhaltungszustandes in BW FV günstig / hervorragend U1 ungünstig – unzureichend U2 ungünstig – schlecht unbekannt Abgrenzung und Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population Für häufige und weit verbreitete Vogelarten ist eine Zuordnung zu einer lokalen Population nicht möglich, weshalb der Empfehlung des MLR, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2009) folgend auf den Naturraum 4. Ordnung (im vorliegenden Fall Naturraum Filder) verwiesen wird. Die erfasste Teilpopulation des Hausrotschwanzes sind nicht repräsentativ für die lokale Population, sodass auf dieser Basis keine Bewertung deren Erhaltungszustands erfolgen kann.
Verbreitung. 1. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedenszeiten wie in Zeiten eines bewaffneten Konflikts die Abkommen und dieses Protokoll in ihren Ländern so weit wie möglich zu verbreiten, insbesondere ihr Studium in die militärischen Ausbildungsprogramme aufzunehmen und die Zivilbevölkerung zu ihrem Studium anzuregen, so dass diese Übereinkünfte den Streitkräften und der Zivilbevölkerung bekannt werden. 2. Die militärischen oder zivilen Dienststellen, die in Zeiten eines bewaffneten Konflikts Verantwortlichkeiten bei der Anwendung der Abkommen und dieses Protokolls zu übernehmen haben, müssen mit ihrem Wortlaut voll und ganz vertraut sein.
Verbreitung. 28Rundfunk verbreitet nicht nur derjenige, der technisch ein Rundfunkprogramm in Gestalt einer Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindung, mithin an die Allgemeinheit, zum zeitgleichen Empfang aussendet. Eine Verbreitung liegt vielmehr auch bei Angeboten auf Abruf oder Zugriff vor (Spindler/Schuster/Xxxxxxxxx RStV § 1 Rn. 11).
Verbreitung. Die überlassene Software darf nicht, auch nicht in modifiziert oder veränderter Form, weiterverkauft, verliehen oder anderweitig an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde wird Xxxxxx von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiterverwenden.
Verbreitung. Regel 35. Im Rahmen der Projekte sind, soweit möglich, Massnahmen zur Erziehung der Öffentlichkeit und zur Verbreitung der Projektergebnisse in der Öffentlichkeit durchzuführen.
Verbreitung. Vorbehaltlich der Bedingungen, einschließlich der in Ziffer 4 genannten Genehmigungsrechte, gewährt Adobe Ihnen eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung, Reproduktion und Verbreitung des SDK- und API-Schlüssels, ausschließlich in und mit Ihrer genehmigten Entwicklersoftware.