Vereins-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Beitrags- oder Bestandsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft in einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein, dessen satzungsgemäßer Zweck die Förderung von Freizeitsport, Kinderfreizeit, Musik, Gartenpflege, Tier- schutz oder Umwelt-/Naturschutz ist. Die Kostenerstattung ist auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
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Vereins-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Beitrags- oder Bestandsstreitigkeiten Be- standsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft in einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein, dessen satzungsgemäßer satzungs- gemäßer Zweck die Förderung von Freizeitsport, Kinderfreizeit, Musik, Gartenpflege, Tier- schutz Tierschutz oder Umwelt-/Naturschutz ist. Die Kostenerstattung ist auf 1.000 500 EUR je Versicherungsfall begrenztbe- grenzt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
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Vereins-Rechtsschutz. für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Beitrags- oder Bestandsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft in einem eingetragenen, gemeinnützigen Verein, dessen satzungsgemäßer sat- zungsgemäßer Zweck die Förderung von Freizeitsport, KinderfreizeitKinder- freizeit, Musik, Gartenpflege, Tier- Tierschutz oder Umwelt-/Natur- schutz oder Umwelt-/Naturschutz ist. Die Kostenerstattung ist auf 1.000 500 EUR je Versicherungsfall Versiche- rungsfall begrenzt. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
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