Inhalt der Versicherung Musterklauseln

Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist; b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben; d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist; e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheiten
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz
Inhalt der Versicherung. 1 AUFGABEN IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen? Wir er- bringen die dafür notwendigen Leistungen. Den Umfang unserer Leistungen finden Sie – in Ihrem Versicherungsantrag, – im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedin- gungen. § 2 UNSERE LEISTUNGSARTEN: IN WELCHEN RECHTSBEREICHEN SIND SIE VERSICHERT? Ihren Versicherungsschutz beschreiben wir ausführlich in den §§ 21–33. Er umfasst je nach Vereinbarung die folgenden a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schaden- ersatz. Solche Schadenersatzansprüche dürfen aller- dings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen. Ebenso dürfen Sie nicht auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Ver- tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinba- rungen kein Rechtsschutzfall i. S. v. § 4 Absatz 1 c) vor, übernimmt die ARAG im Einzelfall Anwalts- kosten bis zu 1.000 Euro. c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nut- zungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben; d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen; f) Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten sowie in Wider- spruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen; g) Verwaltungs-Rechtsschutz aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten; bb) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsver- fahren vorangehen, soweit der Versicherungsschutz nicht bereits in den Leistungsarten der Absätze b), c), e) oder h) enthalten ist;
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten § 4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz § 4a Versichererwechsel § 5 Leistungsumfang § 6 Örtlicher Geltungsbereich
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Ver- tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nut- zungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und ding- lichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthal- ten ist; Wenn ein Vertrag über das Internet online im eigenen Namen und Interesse geschlossen wird, besteht Versicherungsschutz (Internet-Rechtsschutz), soweit kein Zusammenhang besteht mit - rassistischen extremistischen pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerun- gen oder Darstellungen - dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten (Timesharing) an Grund-stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. e) Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten; f) Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten; g) Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwal- tungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren; i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versiche- rungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat; bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ei...
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im verein- barten Umfang (Rechtsschutz). § 2 Leistungsarten Der Versicherungsschutz umfasst in Verkehrssachen:
Inhalt der Versicherung. Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz b) Arbeits-Rechtsschutz c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz b) Arbeits-Rechtsschutz c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Inhalt der Versicherung. Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 17 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? § 2 Leistungsarten 17 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (inhaltliche Ausschlüsse) 19 Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie tun? § 3 a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit 20 – Stichentscheid – Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? § 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse 21 Was gilt beim Wechsel der Versicherung? § 4 a Versichererwechsel 22 Welche Kosten übernehmen wir? § 5 Leistungsumfang 23 Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren? § 5 a Leistungsumfang: Mediationsverfahren 24 Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren? § 5 b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) 25 In welchen Ländern sind Sie versichert? § 6 Örtlicher Geltungsbereich 25