Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheiten
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
Inhalt der Versicherung. 1 AUFGABEN IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen? Wir er- bringen die dafür notwendigen Leistungen. Den Umfang unserer Leistungen finden Sie – in Ihrem Versicherungsantrag, – im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedin- gungen. § 2 UNSERE LEISTUNGSARTEN: IN WELCHEN RECHTSBEREICHEN SIND SIE VERSICHERT? Ihren Versicherungsschutz beschreiben wir ausführlich in den §§ 21–33. Er umfasst je nach Vereinbarung die folgenden
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schaden- ersatz. Solche Schadenersatzansprüche dürfen aller- dings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen. Ebenso dürfen Sie nicht auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. Zudem werden die Kosten für die Durchsetzung von Fluggastrechten bei Flugverspätungen und -ausfällen für ein von ADVOCARD vermittelten Anbieter übernommen;
b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldver- hältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in der Leistungsart a) enthalten ist;
c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichten vorangehen;
d) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahr- nehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwal- tungsgerichten;
e) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
f) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwur- fes eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, dem Versiche- rer die Kosten zu erstatten, die dieser für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getra- gen hat.
g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
h) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer gem. §19 Opfer eines Verbrechens oder einer rechtswidrigen Straftat sind: – gegen die persön- liche Freiheit nach den § 234, 234 a), 235, 236, 239, 239 a), 239 b) StGB. – gegen die sexuelle Selbstbestimmung (nach den § 174–180, 182 StGB). – gegen die körperliche Unver- sehrtheit nach den § 224, 225, 226, 340 Absatz 3 in Verbin- dung mit den § 224, 225, 226 StGB. – gegen das Leben nach den § 211, 212, 221. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Anwalts – im Nebenklage- verfahren. – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz. – für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a) Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten. –...
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Ver- tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nut- zungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und ding- lichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthal- ten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
f) Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwal- tungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten;
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
aa) eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungs- nehmer das Vergehen vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der ARAG die Kosten zu erstatten, die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
bb) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz; ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Beleidi- g...
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten § 4 Voraussetzung für den Anspruch auf Rechtsschutz § 4a Versichererwechsel § 5 Leistungsumfang § 6 Örtlicher Geltungsbereich
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im verein- barten Umfang (Rechtsschutz). § 2 Leistungsarten Der Versicherungsschutz umfasst in Verkehrssachen:
Inhalt der Versicherung. Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
b) Arbeits-Rechtsschutz
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Inhalt der Versicherung. Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung 19 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert? § 2 Leistungsarten 19 Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (inhaltliche Ausschlüsse) 21 Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie tun? § 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheidverfahren – 22 Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen? § 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse 23 Was gilt beim Wechsel der Versicherung? § 4a Versichererwechsel 24 Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht? § 5 Leistungsumfang 25 Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren? § 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren 27 Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren? § 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel) 27 In welchen Ländern sind Sie versichert? § 6 Örtlicher Geltungsbereich 27
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