Verfahren bei der Rentenversicherung. Die DSRV prüft die ihr von den Weiterleitungsstellen der Einzugsstellen übermittelten Daten vor der Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Meldungen sind mit den Datensätzen/Datenbausteinen gemäß Anlage 9 zu erstatten. Können die Meldedaten nicht übermittelt werden, weil der Einzugsstelle die Versicherungs- nummer nicht bekannt ist, und werden demzufolge die Daten zur Vergabe einer Versiche- rungsnummer (DSME einschließlich DBNA, DBGB, DBAN und DBVR sowie gegebenenfalls DBEU) übermittelt, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versiche- rungsnummer einzuleiten.
Appears in 7 contracts
Samples: www.hkk.de, www.hkk.de, www.inside-partner.de
Verfahren bei der Rentenversicherung. Die DSRV prüft die ihr von den Weiterleitungsstellen der Einzugsstellen übermittelten Daten vor der Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Meldungen sind mit den Datensätzen/Datenbausteinen gemäß Anlage 9 zu erstatten. Können die Meldedaten nicht übermittelt werden, weil der Einzugsstelle die Versicherungs- nummer Versicherungsnummer nicht bekannt ist, und werden demzufolge die Daten zur Vergabe einer Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer (DSME einschließlich DBNA, DBGB, DBAN und DBVR sowie gegebenenfalls DBEU) übermittelt, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer einzuleiten.
Appears in 3 contracts
Samples: www.inside-partner.de, www.vdek.com, www.gkv-datenaustausch.de