Verfahren bei der Rentenversicherung. Die DSRV prüft die ihr von den Weiterleitungsstellen der Einzugsstellen übermittelten Daten vor der Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Meldungen sind mit den Datensätzen/Datenbausteinen gemäß Anlage 9 zu erstatten. Können die Meldedaten nicht übermittelt werden, weil der Einzugsstelle die Versicherungs- nummer nicht bekannt ist, und werden demzufolge die Daten zur Vergabe einer Versiche- rungsnummer (DSME einschließlich DBNA, DBGB, DBAN und DBVR sowie gegebenenfalls DBEU) übermittelt, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versiche- rungsnummer einzuleiten.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Verfahren bei der Rentenversicherung. Die DSRV prüft die ihr von den Weiterleitungsstellen der Einzugsstellen übermittelten Daten vor der Weiterleitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Meldungen sind mit den Datensätzen/Datenbausteinen gemäß Anlage 9 zu erstatten. Können die Meldedaten nicht übermittelt werden, weil der Einzugsstelle die Versicherungs- nummer Versicherungsnummer nicht bekannt ist, und werden demzufolge die Daten zur Vergabe einer Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer (DSME einschließlich DBNA, DBGB, DBAN und DBVR sowie gegebenenfalls DBEU) übermittelt, ist das Verfahren zur Ermittlung beziehungsweise Vergabe der Versiche- rungsnummer Versicherungsnummer einzuleiten.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung