Verfahren bei Uneinigkeit zwischen den Parteien. 1 Können sich die Parteien über eine Lohnanpassung auf der Grundlage der in Art. 18.2 aufgelisteten Beurteilungskriteri- en nicht einigen, wird das Schiedsgericht von der einen oder anderen Partei – Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft Unia – oder von beiden Parteien angerufen. 2 Auch wenn das Schiedsgericht die Gesamtheit der dem GAV unterstellten Betriebe ganz oder teilweise von der Aus- richtung des Teuerungsausgleichs befreit, gilt die Teuerung für das laufende Kalenderjahr durch diesen Entscheid als voll ausgeglichen. Der Arbeitgeberverband empfiehlt jedoch den Unternehmen, welche dies als tragbar und opportun er- achten, die fragliche Lohnanpassung trotzdem voll oder teil- weise vorzunehmen. Ist die Gewerkschaft Unia der Meinung, dass einem befreiten Unternehmen die volle oder teilweise Anpassung trotz allem zugemutet werden darf, hat sie das Recht, mit diesem Unternehmen diesbezüglich Verhandlun- gen aufzunehmen. Bei Scheitern dieser Verhandlungen be- steht keine Möglichkeit, den Mediator oder das Schiedsge- richt anzurufen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement), Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)
Verfahren bei Uneinigkeit zwischen den Parteien. 1 Können sich die Parteien über eine Lohnanpassung auf der Grundlage der in Art. 18.2 aufgelisteten Beurteilungskriteri- en Beurteilungskrite- rien nicht einigen, wird das Schiedsgericht von der einen oder anderen Partei – Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft Gewerk- schaft Unia – oder von beiden Parteien angerufen. 2 Auch wenn das Schiedsgericht die Gesamtheit der dem GAV unterstellten Betriebe ganz oder teilweise von der Aus- richtung des Teuerungsausgleichs befreit, gilt die Teuerung für das laufende Kalenderjahr durch diesen Entscheid als voll ausgeglichen. Der Arbeitgeberverband empfiehlt empfiehlt jedoch den Unternehmen, welche dies als tragbar und opportun er- achten, die fragliche Lohnanpassung trotzdem voll oder teil- weise vorzunehmen. Ist die Gewerkschaft Unia der Meinung, dass einem befreiten Unternehmen die volle oder teilweise Anpassung trotz allem zugemutet werden darf, hat sie das Recht, mit diesem Unternehmen diesbezüglich Verhandlun- gen Verhand- lungen aufzunehmen. Bei Scheitern dieser Verhandlungen be- steht besteht keine Möglichkeit, den Mediator oder das Schiedsge- richt anzurufen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Verfahren bei Uneinigkeit zwischen den Parteien. 1 Können sich die Parteien über eine Lohnanpassung auf der Grundlage der in Art. 18.2 aufgelisteten Beurteilungskriteri- en Beurteilungs- kriterien nicht einigen, wird das Schiedsgericht von der einen ei- nen oder anderen Partei – Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft Ge- werkschaft Unia – oder von beiden Parteien angerufen. 2 Auch wenn das Schiedsgericht die Gesamtheit der dem GAV unterstellten Betriebe ganz oder teilweise von der Aus- richtung Ausrichtung des Teuerungsausgleichs befreit, gilt die Teuerung Teu- erung für das laufende Kalenderjahr durch diesen Entscheid Ent- scheid als voll ausgeglichen. Der Arbeitgeberverband empfiehlt empfiehlt jedoch den Unternehmen, welche dies als tragbar trag- bar und opportun er- achtenerachten, die fragliche Lohnanpassung trotzdem voll oder teil- weise teilweise vorzunehmen. Ist die Gewerkschaft Gewerk- schaft Unia der Meinung, dass einem befreiten Unternehmen Unterneh- men die volle oder teilweise Anpassung trotz allem zugemutet werden darf, hat sie das Recht, mit diesem Unternehmen Un- ternehmen diesbezüglich Verhandlun- gen Verhandlungen aufzunehmen. Bei Scheitern dieser Verhandlungen be- steht besteht keine MöglichkeitMög- lichkeit, den Mediator oder das Schiedsge- richt Schiedsgericht anzurufen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Der Schweizerischen Uhren Und Mikrotechnikindustrie