Verfahrensbezogene Äußerungen Musterklauseln

Verfahrensbezogene Äußerungen. Soweit die Frist zur Äußerung im Rahmen der Beteiligung zur 1. Deckblattänderung als zu kurz bemessen angesehen wird (T00084), greift diese Kritik nicht durch. Eine Stellungnahme wurde fristgerecht abgegeben. Eine Fristverlängerung, wie sie T00056 und E00054/E00058 beantragt haben, wurde nicht begehrt. Im Übrigen wurde die 1. Deckblattänderung von der Vorhabenträgerin beim Erörterungstermin vorgestellt und erörtert. 29 BGBl. I S. 706 30 BGBl. I S. 706 31 GVBl. 2009 S. 374 32 GVBl. 2019 S. 33, geändert dort die Anlage zu § 1 33 Zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses noch unter Verweis auf den inhaltlich insoweit gleichen § 43 EnWG im Rahmen der Gesamtfassung. v.17.12.2018, GVBl. I S. 2549, 2563 Nach § 43 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 73 Abs. 4 S. 2 VwVfG besteht der Plan aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen. Sie müssen eine Gesamtbeurteilung des Vorhabens und seiner Auswirkungen ermöglichen. Der eingereichte Plan muss dem Zweck der Auslegung genügen, die interessierte Öffentlichkeit über das beabsichtigte Vorhaben (Anlass, Größe und voraussichtliche Auswirkungen) zu informieren, und potentiell Betroffenen Anstoß geben, eine Berührung in eigenen Rechten oder Belangen zu prüfen. Der Planfeststellungsbehörde muss der Plan eine konkrete Entscheidungsgrundlage bieten34. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. - Die Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen hat entgegen der insoweit zunächst gemachten Beanstandung ergeben, dass die Antragsunterlagen für eine abschließende Beurteilung auch der durch das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Oldenburg zu vertretenden Belange Immissionsschutz, Geräuschemissionen durch Koronaeffekte der Freileitung, Bedarf an weiteren Anlagen, die im Zusammenhang mit Kabelübergansanlagen stehen, Beurteilung der Geräuschemissionen, anlagenbezogener Gewässerschutz und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen(T00027) vollständig sind: Neben den Geräuschemissionen durch Koronageräusche sind keine Geräuschemissionen durch andere Anlagen in den Kabelübergangsanlagen zu berücksichtigen. Denn in den Kabelübergangsanlagen sind keine weiteren Hochspannungsgeräte vorgesehen. Eine Betrachtung potentieller Wassergefährdungen aufgrund der in den Hochspannungsgeräten verwendeten Stoffe (z.B. in Kompensationsdrosselspulen) ist somit nicht erforderlich. Auf das Maßnahmenblatt W1 "Maßnahmen zum Schutz der Grundwasser und Oberflächeng...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.