Verfall von Ansprüchen. 1. Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.
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Verfall von Ansprüchen. 1. Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte gilt die 3-3- jährige Verjährungsfrist.
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Verfall von Ansprüchen. 1. Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber Arbeit- geber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen VorschriftenVor- schriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.
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Verfall von Ansprüchen. 1. Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen gesetzli- chen Vorschriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter geleis- teter Entgelte gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.
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