Gehaltsordnung Musterklauseln

Gehaltsordnung. 17 Allgemeine Bestimmungen der Gehalts- ordnung 9 § 18 Gehälter und Beschäftigungsgruppen .... 9 § 18a Umstufung ............................................ 10 § 18b Anrechnung von Elternkarenzzeiten ........ 10 § 19 Merkmale der Beschäftigungsgruppen .... 11 § 20 Urlaubs- und Weihnachtsremuneration (13. und 14. Gehalt) ............................... 13 § 21 Zulagen ............................................... 13 § 22 Trennungsgeld ...................................... 14 § 23 Pauschalentgelt .................................... 14 § 24 Unterkunft ............................................ 14 § 25 Fahrtkosten und Reiseaufwandentschädi- gung .................................................... 15
Gehaltsordnung. 17 Allgemeine Bestimmungen der Gehaltsordnung § 18 Gehälter und Beschäftigungsgruppen § 18a Umstufung § 18b Anrechnung von Elternkarenzzeiten § 19 Merkmale der Beschäftigungsgruppen § 20 Urlaubs- und Weihnachtsremuneration (13. und 14. Gehalt) § 21 Zulagen § 22 Trennungsgeld § 23 Pauschalentgelt § 24 Unterkunft § 25 Fahrtkosten und Reiseaufwandentschädigung
Gehaltsordnung. Die Gehaltsordnung ist im Anhang 1 des Kollektivvertrages enthalten, der einen integrierenden Bestandteil dieses Kollektivvertrages bildet.
Gehaltsordnung. 32 Beschäftigungsgruppen 20 § 33 Gehaltstabellen 22 § 34 Vorrückungen 22 § 35 Anrechnung von Vordienstzeiten 22 § 36 Zulagen und Zuschläge, Aufzahlungen, In- ternatskosten für Lehrlinge, Teuerungsprä- mien 23
Gehaltsordnung. TEIL D § 39 Abs 2) lit c) „Abgeltung von Aktionstagen von erlebnis- und freizeitpädagogischen Maß- nahmen” wirken nur auf jene Dienstverhältnisse, die ab dem 1. 5. 2006 begründet wurden sowie auf Dienstverhält- nisse jener Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen, die gemäß § 47 Abs 1) in das Entgeltsystem der Diako- nie optiert haben ab dem Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Optierung.
Gehaltsordnung. Die Gehaltsordnung ist im Anhang des Kollektivvertrages enthalten, der einen integrierenden Bestandteil dieses Kollektivvertrages bildet.
Gehaltsordnung. 9a Für das Schema anrechenbare Dienstzeiten (alt) § 9b Für das Schema anrechenbare Dienstzeiten (neu) § 10a Gehaltsregelung (alt)
Gehaltsordnung. (§§ 15 - 26)
Gehaltsordnung. Gemäß § 19 (3) des Rahmenkollektivvertrages für die Angestellten der Industrie für die Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Holzindustrie. gültig ab 1. Mai 2021 Der Wirtschaftsbereichssekretär: Xxxxx XXXXXXX diplômé ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT GPA WIRTSCHAFTSBEREICH STEIN & KERAMIK, HOLZ, SÄGE Der Geschäftsbereichsleiter: Xxxx XXXXXXXXX Die Vorsitzende: Xxxxxxx XXXXXX, MA Der Fachverbandsobmann: Xx. Xxxxxxx XXXXXX DER KV-PARTNER DER HOLZINDUSTRIE ZUR ALTERSTEILZEIT Gehaltsabschlüsse vergangener Jahre gültig ab 1. 5. 2020 Verwendungsgruppen gültig ab 1. 5. 2019 Verwendungsgruppen gültig ab 1. Mai 2018 Verwendungsgruppen gültig ab 1. Mai 2017 Verwendungsgruppen gültig ab 1. Mai 2016 Verwendungsgruppen gültig ab 1. Mai 2015 Verwendungsgruppen Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche en ÖGB ZVR-Nr.: 576439352 Herausgeber: Gewerkschaft GPA, 0000 Xxxx, Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxx 0. Medieninhaber und Hersteller: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Ges.m.b.H., 0000 Xxxx, Xxxxxx-Xxxx-Xxxxx 0. Verlags- und Herstellungsort Wien.
Gehaltsordnung. A.) Für die Einreihung eines Arbeitnehmers in eine Funktionsgruppe und damit zusammenhängend in die Beschäftigungsgruppe ist lediglich die Art der Tä- tigkeit (Funktion) maßgebend. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Funktionen gleichzeitig aus, so erfolgt die Einreihung jeweils in die Funktionsgruppe, die der zeitlich überwiegenden Tätigkeit entspricht.