Verfall von Ansprüchen. 30 Verfall kollektivvertraglicher Ansprüche (1) Ansprüche nach diesem Kollektivvertrag müssen binnen sechs Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall geltend gemacht werden. (2) Für Überstunden, die durch eine Überstundenpau- schale nicht abgedeckt sind, läuft die Frist jeweils ab Ende des Kalenderjahres bzw. ab Ende des Arbeitsver- hältnisses.
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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag
Verfall von Ansprüchen. 30 Verfall kollektivvertraglicher Ansprüche
(1) Ansprüche nach diesem Kollektivvertrag müssen binnen sechs Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall geltend gemacht werden.
(2) Für Überstunden, die durch eine Überstundenpau- schale Überstunden- pauschale nicht abgedeckt sind, läuft die Frist jeweils ab Ende des Kalenderjahres bzw. ab Ende des Arbeitsver- hältnissesArbeits- verhältnisses.
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