Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Lehnt der Vertragspartner den Anspruch ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Wochen, so verfällt er, wenn er nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Die Vorschrift gilt entsprechend bei Ansprüchen des Betriebes gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Appears in 1 contract
Samples: raumausstatter.saarland
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich schrift- lich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Lehnt der Vertragspartner den Anspruch ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Wochenab, so verfällt er, wenn er nicht innerhalb von weiteren zwei 6 Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Die Vorschrift gilt entsprechend bei Ansprüchen des Betriebes gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Appears in 1 contract
Samples: schreiner.saarland
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten Mo- naten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werdenwer- den. Lehnt der Vertragspartner den Anspruch ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Wochen, so verfällt er, wenn er nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Die Vorschrift gilt entsprechend bei Ansprüchen des Betriebes gegenüber Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmernArbeit- nehmern.
Appears in 1 contract
Samples: www.zvr-info.de
Verfall von Ansprüchen. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht ge- macht werden. Lehnt der Vertragspartner den Anspruch ab oder reagiert er nicht innerhalb von zwei Wochen, so verfällt er, wenn er nicht innerhalb von weiteren zwei Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird. Die Vorschrift gilt entsprechend bei Ansprüchen des Betriebes gegenüber Arbeitnehmerinnen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Appears in 1 contract
Samples: www.zvr-info.de