Common use of Vergütung des Verwalters Clause in Contracts

Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).

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Samples: Vertrag Über Mietverwaltung, diekmeier-immobilien.de

Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).

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Samples: Verwaltungsvertrag Zu Sondereigentumsverwaltung, Verwaltungsvertrag Zu Sondereigentumsverwaltung

Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes ande- res bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).

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Samples: Verwaltungsvertrag/Sondereigentumsverwaltung

Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin Auftragnehmers ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag Geschäftsbesorgungs- vertrag (§ 675 BGB).

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Samples: Verwaltungsvertrag/Sondereigentumsverwaltung

Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (( § 675 BGB).

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Samples: Verwaltungsvertrag/Sondereigentumsverwaltung