Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts ande- res bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB). 2. Für die Mietverwaltung berechnen wir je Wohnung / Teileigentum monatlich Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 3. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig. Sie ist auf das nachfolgend genannte Geschäftskonto zu überweisen: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Konto: BLZ: 4. Für jede Instanz bei einer Klage wegen Mietrückstand, stellt die Verwalterin eine allgemeine Kosten- pauschale für das Gerichtsverfahren einschließlich des Büroaufwandes für die Zuarbeit an den Rechtsanwalt nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Gebühr fließt der Verwalterin zu. 5. Nicht mit der Verwaltervergütung nach Nr. 2 abgegolten sind: 5.1. Gutachter- und Sachverständigenhonorare (Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure); 5.2. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten; 5.3. Teilnahme an Eigentümerversammlungen; 5.4. Kosten, die durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verursacht werden. 5.5. Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, bei Pro- zessführung und Rechtsgutachten, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers. 5.6. Für die Aufbereitung und Abrechnung der Wirtschaftsjahre vor der Übernahme der Sondereigentums- verwaltung, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Die Höhe dieser Sondervergütung wird nach Sichtung der Verwaltungsunterlagen und Feststellung des Umfangs der anfallenden Arbeiten, zwi- schen den Vertragsparteien vereinbart. 5.7. Soweit Leistungen der Verwalterin nach Aufwand abgerechnet werden müssen, Gebühren für Sonder- leistungen, werden dem Eigentümer je Arbeitseinheit (1 Arbeitseinheit = 1 Stunde) berechnet für: Objektbeauftragte/r: Verwaltungsangestellte/r: Auszubildende/r Xxxxxxxx/-frau der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft werden an Aufwand berechnet für: pro Kopien: 1. bis 50. 51. bis 100. 101. bis 200. ab der 201.
Appears in 1 contract
Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts ande- res anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (( § 675 BGB).
2. Für die Mietverwaltung berechnen wir je Wohnung / Teileigentum Teileigentum, inklusive Stellplatz in der Tiefgarage, monatlich ?,? Euro zuzüglich zzgl. der gesetzlichen gesetzl. MwSt.
3. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus voraus fällig. Sie ist auf das nachfolgend genannte Geschäftskonto der, <Kreditinstitut>, <BLZ>, <Kontonummer> zu überweisen: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Konto: BLZ:überweisen oder wird mittels Lastschrift halbjährlich, zum 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres, vom Konto des Auftraggebers abgerufen.
4. Für jede Instanz bei einer Klage wegen Mietrückstand, stellt die Verwalterin eine allgemeine Kosten- pauschale Kostenpauschale für das Gerichtsverfahren einschließlich des Büroaufwandes für die Zuarbeit an den Rechtsanwalt nach Aufwand in Höhe von Euro ?,? dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Gebühr fließt der Verwalterin zu.
5. Nicht mit der Verwaltervergütung nach Nr. 2 abgegolten sind:
5.1. Gutachter- Gutachter− und Sachverständigenhonorare (Rechtsanwälte, ,Architekten, ,Ingenieure);
5.2. Gerichts- Gerichts− und Rechtsanwaltskosten;
5.3. Teilnahme an Eigentümerversammlungen;
5.4. Kosten, die durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verursacht werden.
5.5. Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, bei Pro- zessführung Prozessführung und Rechtsgutachten, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
5.6. Für die Aufbereitung und Abrechnung der Wirtschaftsjahre vor der Übernahme der Sondereigentums- verwaltungSondereigentumsverwaltung, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Die Höhe dieser Sondervergütung wird nach Sichtung der Verwaltungsunterlagen und Feststellung des Umfangs der anfallenden Arbeiten, zwi- schen zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
5.7. Soweit Leistungen der Verwalterin nach Aufwand abgerechnet werden müssen, Gebühren für Sonder- leistungenSonderleistungen, werden dem Eigentümer je Arbeitseinheit (1 Arbeitseinheit = 1 Stunde15 Minuten) berechnet für: Geschäftsführer/in, Prokurist/in: 6,50 EUR Objektbeauftragte/r: 4,50 EUR Verwaltungsangestellte/r: 4,50 EUR Auszubildende/r Xxxxxxxx/-frau Xxxxxxxx/frau der Grundstücks- Grundstücks− u. Wohnungswirtschaft 3,25 EUR werden an Aufwand berechnet für: Einsatz Kraftfahrzeug 15,00 EUR Entfernungskilometer 0,30 EUR pro Kopien: 1. bis 50. 51. bis 100. 101. bis 200. ab der 201.0,51 EUR
Appears in 1 contract
Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts ande- res anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).
2. Für die Mietverwaltung berechnen wir je Wohnung / Teileigentum Wohnung/Teileigentum, inklusive Pkw-Stellplatz, monatlich Euro zuzüglich € …… zzgl. der gesetzlichen gesetzl. MwSt. Die Vergütung erhöht sich jährlich um monatlich € 0,10 zzgl. MwSt, ohne dass es einer gesonderten Anzeige bedarf.
3. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig. Sie ist auf das nachfolgend genannte Geschäftskonto der Firma Xxxxxx Immobilien, <Kreditinstitut>, <BLZ>, <Kontonummer> zu überweisen: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Konto: BLZ:überweisen oder wird mittels Lastschrift vom Konto des Auftraggebers abgerufen.
4. Für jede Instanz bei einer Klage wegen Mietrückstand, Mietrückstand stellt die Verwalterin eine allgemeine Kosten- pauschale Kostenpauschale für das Gerichtsverfahren einschließlich des Büroaufwandes Büroaufwands für die Zuarbeit an den Rechtsanwalt nach Aufwand in Höhe von € 120,00 dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Gebühr fließt der Verwalterin zu.
5. Nicht mit der Verwaltervergütung nach Nr. 2 abgegolten sind:
5.1. 5.1 Gutachter- und Sachverständigenhonorare (Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure);
5.2. 5.2 Gerichts- und Rechtsanwaltskosten;
5.3. 5.3 Teilnahme an Eigentümerversammlungen;
5.4. 5.4 Kosten, die durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verursacht werden.
5.5. 5.5 Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, bei Pro- zessführung Prozessführung und Rechtsgutachten, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten zulasten des Eigentümers.
5.6. 5.6 Für die Aufbereitung und Abrechnung der Wirtschaftsjahre vor der Übernahme der Sondereigentums- verwaltungSondereigentumsverwaltung, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Die Höhe dieser Sondervergütung wird nach Sichtung der Verwaltungsunterlagen und Feststellung des Umfangs der anfallenden Arbeiten, zwi- schen Arbeiten zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
5.7. 5.7 Soweit Leistungen der Verwalterin nach Aufwand abgerechnet werden müssen, Gebühren für Sonder- leistungenSonderleistungen, werden dem Eigentümer je Arbeitseinheit (1 Arbeitseinheit = 1 Stunde15 Minuten) berechnet für: Geschäftsführer/in, Prokurist/in: € Objektbeauftragte/r: € Verwaltungsangestellte/r: € Auszubildende/r Xxxxxxxx/-frau Xxxxxxxx/frau der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft € werden an Aufwand berechnet für: pro Kopien: 1. bis 50. 51. bis 100. 101. bis 200. ab der 201.. € € € €
Appears in 1 contract
Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts ande- res anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).
2. Für die Mietverwaltung berechnen wir je Wohnung / Teileigentum Wohnung/Teileigentum, inklusive Pkw-Stellplatz, monatlich Euro zuzüglich € zzgl. der gesetzlichen gesetzl. MwSt. Die Vergütung erhöht sich jährlich um monatlich € 0,10 zzgl. MwSt, ohne dass es einer gesonderten Anzeige bedarf.
3. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig. Sie ist auf das nachfolgend genannte Geschäftskonto der Firma HAUSDIENST, <Kreditinstitut>, <BLZ>, <Kontonummer> zu überweisen: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Konto: BLZ:überweisen oder wird mittels Lastschrift vom Konto des Auftraggebers abgerufen.
4. Für jede Instanz bei einer Klage wegen Mietrückstand, Mietrückstand stellt die Verwalterin eine allgemeine Kosten- pauschale Kostenpauschale für das Gerichtsverfahren einschließlich des Büroaufwandes Büroaufwands für die Zuarbeit an den Rechtsanwalt nach Aufwand in Höhe von € 120,00 dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Gebühr fließt der Verwalterin zu.
5. Nicht mit der Verwaltervergütung nach Nr. 2 abgegolten sind:
5.1. 5.1 Gutachter- und Sachverständigenhonorare (Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure);
5.2. 5.2 Gerichts- und Rechtsanwaltskosten;
5.3. 5.3 Teilnahme an Eigentümerversammlungen;
5.4. 5.4 Kosten, die durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verursacht werden.
5.5. 5.5 Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, bei Pro- zessführung Prozessführung und Rechtsgutachten, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten zulasten des Eigentümers.
5.6. 5.6 Für die Aufbereitung und Abrechnung der Wirtschaftsjahre vor der Übernahme der Sondereigentums- verwaltungSondereigentumsverwaltung, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Die Höhe dieser Sondervergütung wird nach Sichtung der Verwaltungsunterlagen und Feststellung des Umfangs der anfallenden Arbeiten, zwi- schen Arbeiten zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
5.7. 5.7 Soweit Leistungen der Verwalterin nach Aufwand abgerechnet werden müssen, Gebühren für Sonder- leistungenSonderleistungen, werden dem Eigentümer je Arbeitseinheit (1 Arbeitseinheit = 1 Stunde15 Minuten) berechnet für: Geschäftsführer/in, Prokurist/in: € ………. Objektbeauftragte/r: € ………. Verwaltungsangestellte/r: € ………. Auszubildende/r Xxxxxxxx/-frau Xxxxxxxx/frau der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft € ………. werden an Aufwand berechnet für: pro Kopien: 1. bis 50. 51. bis 100. 101. bis 200. ab der 201. € ………. € ………. € ………. € ……….
Appears in 1 contract
Samples: Verwaltungsvertrag
Vergütung des Verwalters. 1. Der Verwaltergebühr sowie allen anderen in diesem Vertrag benannten Gebühren und Kosten ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Soweit in diesem Vertrag nichts ande- res anderes bestimmt ist, gelten für das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalterin Auftragnehmers ergänzend die Vorschriften des BGB über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag Geschäftsbesorgungs- vertrag (§ 675 BGB).
2. Für die Mietverwaltung berechnen wir Sondereigentumsverwaltung wird je Wohnung / Wohnung/Teileigentum monatlich Euro zuzüglich der gesetzlichen MwStxx EUR zzgl. Mwst. berechnet.
3. Die Vergütung ist jeweils am 1. eines Monats im Voraus fällig. Sie ist auf das nachfolgend genannte Geschäftskonto der rekla GmbH, DKB AG, 120 300 00, Konto-Nr. 10422277 (IBAN DE 82120300000010422277) zu überweisen: Kontoinhaber: Kreditinstitut: Konto: BLZ:. Der Verwalter ist berechtigt, die Vergütung eigenständig vom Treuhandkonto zu bezahlen.
4. Für jede Instanz bei einer Klage wegen Mietrückstand, Mietrückstand stellt die Verwalterin der Auftragnehmer eine allgemeine Kosten- pauschale Kostenpauschale für das Gerichtsverfahren einschließlich des Büroaufwandes Büroaufwands für die Zuarbeit an den Rechtsanwalt nach Aufwand in Höhe von 95,00 EUR dem Auftraggeber in Rechnung. Diese Gebühr fließt der Verwalterin dem Auftragnehmer zu.
5. Nicht mit der Verwaltervergütung nach Nr. 2 abgegolten sind:
5.1. 5.1 Gutachter- und Sachverständigenhonorare (Rechtsanwälte, Architekten, IngenieureIngenieure etc.);
5.2. 5.2 Gerichts- und Rechtsanwaltskosten;
5.3. Teilnahme an Eigentümerversammlungen;
5.4. 5.3 Kosten, die durch die Zuarbeit an den Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verursacht werden.
5.5. 5.4 Bei Instandsetzungsarbeiten oder Bewertung und Beurteilung dieser im größeren Umfang, bei Pro- zessführung Prozessführung und Rechtsgutachten, kann die Verwalterin sachkundige Personen (Juristen, Architekten, IngenieureIngenieure - nach Rücksprache mit dem Auftraggeber) hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten zulasten des Eigentümers. Dies erfolgt immer in Absprache mit dem Auftraggeber.
5.6. Für die Aufbereitung und Abrechnung der Wirtschaftsjahre vor der Übernahme der Sondereigentums- verwaltung, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart. Die Höhe dieser Sondervergütung wird nach Sichtung der Verwaltungsunterlagen und Feststellung 5.5 Anfallende Kontoführungsgebühren zur Führung des Umfangs der anfallenden Arbeiten, zwi- schen den Vertragsparteien vereinbartjeweiligen Treuhandkontos.
5.7. Soweit Leistungen der Verwalterin nach Aufwand abgerechnet werden müssen, Gebühren für Sonder- leistungen, werden dem Eigentümer je Arbeitseinheit (1 Arbeitseinheit = 1 Stunde) berechnet für: Objektbeauftragte/r: Verwaltungsangestellte/r: Auszubildende/r Xxxxxxxx/-frau der Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft werden an Aufwand berechnet für: pro Kopien: 1. bis 50. 51. bis 100. 101. bis 200. ab der 201.
Appears in 1 contract