Generelle Bestimmungen. 16.1 Da die Aufschaltung von Drittdienstleistern abhängig ist, können Termine nicht garantiert werden. Der Support, die Störungsbehebung und Annahme wird während den genannten Geschäftszeiten der FIRMA über die Telefonnummer gemäss Homepage xxx.xxxxxxxxx.xx gewährleistet.
Generelle Bestimmungen. I. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer die Sondereigentumsverwaltung für das o. a. Objekt. Die Aufgaben des Verwalters sind in 2. Ziffer 3 dieses Vertrages geregelt. Der Auftragnehmer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Generelle Bestimmungen. 11.1. In Abweichung allfälliger im Hosting-Vertrag vereinbarter Schriftformvorbehalte kann die ADV-Vereinbarung auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder geändert werden.
11.2. Verlangt diese ADV-Vereinbarung eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung, so genügt (für Mitteilungen an den Kunden) E-Mail an die in my.cyon angegebene Adresse des Kun- den bzw. (für Mitteilungen an cyon) E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xx dem Schriftformerfordernis.
11.3. Datenschutzrechtliche Begriffe wie "personenbezogene Daten", "verarbeiten", "Verantwort- licher", "Auftragsverarbeiter", "Datenschutz-Folgenabschätzung", etc. haben die ihnen in der EU-DSGVO oder, je nach Kontext, im Schweizer DSG zugeschriebene Bedeutung. "Da- tensicherheits-Verletzung" meint "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" (englisch: "Personal Data Breach").
11.4. Die Vertragsparteien unterwerfen sich hiermit der im Hosting-Vertrag festgelegten Ge- richtsstands-Xxxx für sämtliche Streitigkeiten sowie Ansprüche aus oder im Zusammen- hang mit dieser ADV-Vereinbarung.
11.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der ADV-Vereinbarung unwirksam oder nich- tig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Abschlusses der ADV-Verein- barung nach Treu und Glauben sowie nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise getroffen hätten. Entsprechendes gilt im Fall etwaiger Lücken der ADV-Vereinbarung.
Generelle Bestimmungen. I Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer die Mietverwaltung für das o.a. Objekt. Die Aufgaben des Verwalters sind in Position B dieses Vertrages geregelt. Der Auftragnehmer ist von den Beschränkungen des
Generelle Bestimmungen. Ist die versicherte Person von einem haftpflichtigen Dritten oder dessen Versicherer entschädigt worden, entfällt eine Vergütung aufgrund dieses Vertrages. Ist der Versicherer anstelle des Haftpflichtigen belangt worden, hat die versicherte Person ihre Haftpflichtansprüche bis zur Höhe der Aufwendungen des Versicherers abzutreten. Hat die versicherte Person gegenüber anderen konzessionierten Versicherern Entschädigungsansprüche, so werden die aus dieser Versicherung gedeckten Leistungen nur im Verhältnis zum Gesamtbetrag aller Leistungen vergütet. Gerichtsstand für Klagen des Versicherungsnehmers ist Frankfurt oder der Sitz des Vermittlers. Soweit zulässig, gilt deutsches Recht. Die Versicherung ist innerhalb Europas gültig (inkl. asiatischer Teil der Türkei).
Generelle Bestimmungen. 14.1 CSF wird an einer Zusammenarbeit mit oder ohne Leistungserbringung für andere Kunden, insbesondere, an der Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Anschaffung und/ oder dem Marketing von Konkurrenzleistungen oder -produkten weder gehindert noch diesbe- züglich eingeschränkt.
14.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine Kontaktinformationen zur Vertrags- erfüllung auch im Ausland bearbeitet werden können und dürfen (z.B. Email Routing via Mail- server im Ausland). Bei Cloud Services ist der Kunde dafür verantwortlich, allfällige Einwilli- gungen von Drittparteien einzuholen.
14.3 Ungeachtet der Ziffer 11 kann CSF ihren Kunden und potenziellen Kunden nach vorgängiger schriftlicher (oder per Email erteilter) Zustimmung durch den Kunden die Bereitstellung der Leistung als Referenz für ihre Erfahrung offenlegen.
14.4 Die Parteien dürfen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag weder an Dritte abtreten noch anderweitig übertragen
14.5 Keine der Parteien haftet für (i) eine Leistungsstörung, die, oder (ii) einen Verzug bei der Erfül- lung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag, der auf ein Force Majeure Ereignis zurückzuführen ist.
14.6 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ungültig oder unwirksam sein oder die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB oder des Vertrags nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die ungültige, unwirksame oder unmögliche Bestimmung durch eine zulässige, wirksame und mögliche Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
14.8 Der Vertrag inklusive diese AGB unterliegen Schweizerischem Recht ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) findet keine Anwendung.
14.9 Im Falle von Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt ausschliesslich der Gerichtsstand von Pratteln.
Generelle Bestimmungen. In Abweichung allfälliger im Hosting Vertrag vereinbarter Schriftformvorbehalte kann die ADV Vereinbarung auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder geändert werden. Verlangt diese ADV Vereinbarung eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung, so genügt ein E-Mail an die im Portal der BAR angegebene Adresse des Kunden.
Generelle Bestimmungen. XITrust leistet, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, im gesetzlichen Umfange Gewähr für ihre Produkte, Dienstleistungen, Lizenzen und sonstigen Leistungen. XiTrust haftet grundsätzlich nicht für Folgeschäden aus Gewährleistungsfällen. Der Kundin ist es untersagt, Produkte, Dienstleistungen, Lizenzen und sonstige Leistungen, welche von XiTrust an die Kundin geliefert werden, in welcher Art und Weise auch immer zu verändern, wobei eine Veränderung als jeder vom Ursprungszustand der Auslieferung durch XiTrust abweichende Zustand oder als der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch definiert ist. Die Kundin hat bei der Verwendung der Software für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, unaufgefordert und vollumfänglich nach dem Grundsatz der größtmöglichen Sorgfalt in ihrer Sphäre einzustehen und diese Verpflichtung auch auf allfällige Erfüllungsgehilfen und auf sonstige, mit ihr in einem Rechtsverhältnis stehende Dritte, zu überbinden. Die Parteien schließen Vertragsstrafen generell aus.
Generelle Bestimmungen. Wenn Sie die gebuchte Reise unab- hängig des Zeitpunktes ganz oder teilweise annullieren, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro gebuchte Person, höchstens aber CHF 200.– pro Auftrag. Zusätzlich werden allfällige Annullierungskosten von Fluggesellschaften, Hotels, Transport- unternehmen und sonstigen Drittleistern bzw. Veranstaltern an den
Generelle Bestimmungen. Bei Dienstleistungen von Drittdienstleistern können Termine nicht garantiert werden. Der Support, die Störungsbehebung und Annahme wird während den genannten Geschäftszeiten der GMBH über die Telefonnummer gemäss Homepage xxx.xxxxxxxx.xx/#xxxxxxx gewährleistet.