Generelle Bestimmungen Musterklauseln

Generelle Bestimmungen. 16.1 Da die Aufschaltung von Drittdienstleistern abhängig ist, können Termine nicht garantiert werden. Der Support, die Störungsbehebung und Annahme wird während den genannten Geschäftszeiten der FIRMA über die Telefonnummer gemäss Homepage xxx.xxxxxxxxx.xx gewährleistet.
Generelle Bestimmungen. I. Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer die Sondereigentumsverwaltung für das o. a. Objekt. Die Aufgaben des Verwalters sind in 2. Ziffer 3 dieses Vertrages geregelt. Der Auftragnehmer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Generelle Bestimmungen. 14.1 CSF wird an einer Zusammenarbeit mit oder ohne Leistungserbringung für andere Kunden, insbesondere, an der Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Bereitstellung, Anschaffung und/ oder dem Marketing von Konkurrenzleistungen oder -produkten weder gehindert noch diesbe- züglich eingeschränkt.
Generelle Bestimmungen. I Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer die Mietverwaltung für das o.a. Objekt. Die Aufgaben des Verwalters sind in Position B dieses Vertrages geregelt. Der Auftragnehmer ist von den Beschränkungen des
Generelle Bestimmungen. Ist die versicherte Person von einem haftpflichtigen Dritten oder dessen Versicherer entschädigt worden, entfällt eine Vergütung aufgrund dieses Vertrages. Ist der Versicherer anstelle des Haftpflichtigen belangt worden, hat die versicherte Person ihre Haftpflichtansprüche bis zur Höhe der Aufwendungen des Versicherers abzutreten. Hat die versicherte Person gegenüber anderen konzessionierten Versicherern Entschädigungsansprüche, so werden die aus dieser Versicherung gedeckten Leistungen nur im Verhältnis zum Gesamtbetrag aller Leistungen vergütet. Gerichtsstand für Klagen des Versicherungsnehmers ist Frankfurt oder der Sitz des Vermittlers. Soweit zulässig, gilt deutsches Recht. Die Versicherung ist innerhalb Europas gültig (inkl. asiatischer Teil der Türkei).
Generelle Bestimmungen. 11.1. In Abweichung allfälliger im Hosting-Vertrag vereinbarter Schriftformvorbehalte kann die ADV-Vereinbarung auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder geändert werden.
Generelle Bestimmungen. 11.1. In Abweichung allfälliger in der Nutzungsvereinbarung vereinbarter Schriftformvorbehalte kann die ADV-Vereinbarung auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder geändert werden.
Generelle Bestimmungen. Bei einer Annullation vor Abreise beträgt die Bearbeitungsgebühr von IJG mindestens CHF 80.– pro Person und Leistung, zusätzlich zu den unter 7.2 bis 7.6 erwähnten Kosten der Leistungserbringer. Die Servicetaxe wird bei einer Annullation nicht rückerstattet.
Generelle Bestimmungen. In Abweichung allfälliger im Hosting Vertrag vereinbarter Schriftformvorbehalte kann die ADV Vereinbarung auf elektronischem Weg zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder geändert werden. Verlangt diese ADV Vereinbarung eine schriftliche Aufforderung oder Mitteilung, so genügt ein E-Mail an die im Portal der BAR angegebene Adresse des Kunden. Die Vertragsparteien akzeptieren hiermit der im Hosting Vertrag festgelegten Gerichtsstands Brig-Glis als Zuständiges Gericht für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser ADV-Vereinbarung.
Generelle Bestimmungen. Bei Dienstleistungen von Drittdienstleistern können Termine nicht garantiert werden. Der Support, die Störungsbehebung und Annahme wird während den genannten Geschäftszeiten der GMBH über die Telefonnummer gemäss Homepage xxx.xxxxxxxx.xx/#xxxxxxx gewährleistet.