Vergütungsbeauftragter Musterklauseln

Vergütungsbeauftragter. Gemäß den Anforderungen des § 23 InstitutsVergV haben die Vorstände aller nach Artikel 1 Absatz 3c KWG be- deutenden Unternehmen der DZ BANK Gruppe einen Vergütungsbeauftragten sowie einen Stellvertreter be- stellt. Zu deren Hauptaktivitäten zählen die ständige Prüfung und Überwachung der Angemessenheit der Vergütungs- systeme, eine regelmäßige und enge Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Vergütungskontrollausschusses und die jährliche Erstellung eines Vergütungskontrollberichtes. Hierbei arbeiten sie eng mit den anderen Kontroll- und Überwachungsfunktionen zusammen.