Vergütungskontrollausschuss Musterklauseln

Vergütungskontrollausschuss. Aufsichtsorgane eines bedeutenden Instituts haben gemäß § 25d KWG einen Vergütungskontrollausschuss (VKA) zu bestellen. Der Vergütungskontrollausschuss überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergü- tungssysteme der Vorstände und Mitarbeiter, und insbesondere die angemessene Ausgestaltung der Vergütung für die Leiter der Risikocontrolling-Funktion und der Compliance-Funktion sowie solcher Mitarbeiter, die einen we- sentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts haben, und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Über- wachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiter des Unternehmens; dabei bewertet der VKA die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf das Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanage- ment. Der VKA bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrates über die Vergütung der Vorstandsmitglieder vor und be- rücksichtigt dabei besonders die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Risiken und das Risikomanagement des Unternehmens. Außerdem trägt der VKA den langfristigen Interessen von Anteilseignern, Anlegern, sonstigen Beteiligten und dem öffentlichen Interesse Rechnung. Der VKA unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontrolleinheiten und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme. Der VKA soll mit dem Risikoausschuss zusammenarbeiten. Die Angemessenheit der Vergütungssysteme wird durch den VKA des Aufsichtsrates in Verbindung mit dem Vergütungsbeauftragten überwacht. In der DZ BANK haben im Jahr 2023 drei Sitzungen des VKAs stattgefunden. Über die Ergebnisse wurde der Aufsichtsrat informiert. Der VKA setzt sich aus Mitgliedern des Aufsichtsrates zusammen. Er besteht in der DZ BANK aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und vier weiteren Mitgliedern. Bei der BSH fanden 2023 drei Sitzungen des VKA statt. Der VKA der BSH besteht aus einem Vorsitzenden und fünf Mitgliedern. Der VKA der DZ HYP setzt sich aus vier Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen und besteht aus einem Vor- sitzenden und drei weiteren Mitgliedern, wobei ein Mitglied Arbeitnehmervertreterin ist. Der VKA der DZ HYP hat im Jahr 2023 vier Sitzungen abgehalten, über deren Ergebnisse der Aufsichtsrat informiert wurde. Bei der DZ PRIVATBANK werden die Funktionen des VKA durch das Präsidium wahrgenommen. Im Ge- schäftsjahr 2023 haben drei Präsidiumssitzungen stattgefunden, in allen drei Sitzungen wurden VKA-Themen behandelt. Das Präsidium besteht in der DZ PRIVA...
Vergütungskontrollausschuss. (1) Der Vergütungskontrollausschuss nimmt die ihm im Kreditwesengesetz in seiner jeweils gültigen Fassung zugewiesenen Aufgaben wahr.