Common use of Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften Clause in Contracts

Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten Bereitstellungszeit und/oder der zulässigen Entstörzeitzeit i.S.d. Ziffer 3.7 und/oder im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 und 3.9 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom Kunden zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den jeweils betroffene Storagespeicherkapazität und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten der Bereitstellungszeit und/oder der zulässigen Entstörzeitzeit Entstörzeit i.S.d. Ziffer 3.7 und/oder 3.8 und im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 3.9 und 3.9 3.10 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. : In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom oder dem Kunden nicht zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den die jeweils betroffene Storagespeicherkapazität Datendirektverbindung und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten der Bereitstellungszeit und/oder der zulässigen Entstörzeitzeit Entstörzeit i.S.d. Ziffer 3.7 und/oder 3.8 und im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 3.9 und 3.9 3.10 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. : In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche Rechtsmängelmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom oder dem Kunden nicht zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den das jeweils betroffene Storagespeicherkapazität managed Service - Produkt und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten der Bereitstellungszeit und/oder oder, der zulässigen Entstörzeitzeit Entstörzeit i.S.d. Ziffer 3.7 3.15 und/oder im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 und 3.9 Ziffern 3.16, 3.17 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom dem Kunden zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den jeweils betroffene Storagespeicherkapazität betroffenen Voice over IP-Anschluss und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten der Bereitstellungszeit und/oder oder, der zulässigen Entstörzeitzeit Entstörzeit i.S.d. Ziffer 3.7 3.8 und/oder im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 Ziffern 3.9 und 3.9 3.10 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. : In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom dem Kunden zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den jeweils betroffene Storagespeicherkapazität betroffenen Dienst und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten Bereitstellungszeit und/oder der zulässigen Entstörzeitzeit i.S.d. Ziffer 3.7 3.8 und/oder im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 3.9 und 3.9 3.10 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom Kunden zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den die jeweils betroffene Storagespeicherkapazität Lichtwellenleiterverbindung und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten der Bereitstellungszeit und/oder im Falle der zulässigen Entstörzeitzeit Unter-/ Überschreitung der Temperaturen in den Rechenzentren i.S.d. Ziffer 3.7 und/oder 5 und im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 Ziffern 4,5 und 3.9 6 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. : In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche Rechtsmängelmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom oder dem Kunden nicht zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den die jeweils betroffene Storagespeicherkapazität Rechenzentrumsfläche und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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Verhältnis Gutschriften zu anderen Vorschriften. Im Falle der Überschreitung einer vereinbarten Bereitstellungszeit und/oder der zulässigen Entstörzeitzeit i.S.d. Ziffer 3.7 3.8 und/oder im Falle der Unterschreitung der Verfügbarkeit i.S.d. Ziffer 3.8 3.9 und 3.9 3.10 erhält der Kunde von TelemaxX eine Gutschrift nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. In Bezug auf sonstige Rechte des Kunden gilt Folgendes: • Über die unten genannten Gutschriften hinaus bestehen zu Gunsten des Kunden im Verhältnis zu TelemaxX keine Sach- und Rechtsmängelansprüche bezüglich der Bereitstellung oder der Verfügbarkeit und Entstörung. • Haftet TelemaxX gegenüber dem Kunden auf Ersatz des Schadens werden die unten genannten Gutschriften auf die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Kunden angerechnet. • Bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die weder von TelemaxX noch vom Kunden zu vertreten sind, ist der Kunde nach Ablauf der Entstörzeit für die Dauer der Unterbrechung von der Vergütungspflicht befreit. • Die gesetzlichen Kündigungsrechte wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit oder Überschreitens der Entstörzeit bleiben unberührt; ein fristloses Kündigungsrecht bezieht sich im Zweifel nur auf den jeweils betroffene Storagespeicherkapazität betroffenen Internetzugang und setzt mindestens eine Unterschreitung der Verfügbarkeit um mehr als 1,5 %-Punkte in einem Kalenderjahr oder mindestens ein dreimaliges Überschreiten der Entstörzeit im Kalenderjahr voraus.

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