Gutschriften Musterklauseln

Gutschriften. Gutschriften, die ohne eine Verpflichtung gebucht werden (z. B. wegen Irrtums, Schreibfeh- lers), darf die Bank rückgängig machen (stornieren), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch zusteht.
Gutschriften. 6.1 Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktions- einreichung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbu- chung vornehmen. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) lei- sten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist vollständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unterschreiben. Er ist BS PAYONE inner- halb von 10 Werktagen nach der Ausstellung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden.
Gutschriften. (1) Dem Wertguthaben können alle aus einer steuerpflichtigen Beschäftigung angesparten Ar- beitsentgelte, alle Arbeitszeiten, denen Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV zu Grunde liegt sowie über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende tarifvertragliche Urlaubsansprü- che, für die ein Anspruch auf Urlaubsentgelt nach den jeweils maßgeblichen tarifvertragli- chen Bestimmungen besteht, zugeführt werden (Arbeitnehmer SV-Bruttoentgelt). Dies sind:
Gutschriften. Rückvergütungen auf Leistungen, für die eine Transaktionseinrei- chung erfolgt ist, darf der VP durch eine Gutschriftbuchung vorneh- men. Im Nahabsatz darf der VP Gutschriften nur durch Ausstellung eines Gutschriftbeleges (Credit Voucher) leisten, dessen Original dem Karteninhaber auszuhändigen ist. Der Gutschriftbeleg ist voll- ständig auszufüllen und von dem VP rechtsverbindlich zu unter- schreiben. Er ist B+S innerhalb von 10 Werktagen nach der Ausstel- lung einzureichen. Bei Zahlungskarten im Sinne der Ziffer 4.5 Satz 4 und 5 darf eine Gutschrift nur unter Benutzung des POS-Xxxxxx erteilt werden. Gutschriftbuchungen für Transaktionen, für die keine entsprechende vorhergehende Transaktionseinreichung erfolgt ist, sind nicht zuläs- sig. Ebenso sind Gutschriftsbuchungen für Transaktionen, bei denen der Karteninhaber bereits eine Rückbelastung veranlasst hat, nicht zulässig; entsprechende Gutschriftsbuchungen werden durch B+S unverzüglich gelöscht. Der VP ist verpflichtet, den Gutschriftbetrag und die für die Durch- führung einer Gutschrift anfallenden Servicegebühren an B+S zu zahlen. B+S ist berechtigt, den zu zahlenden Betrag mit fälligen For- derungen des VP zu verrechnen. Unter der Voraussetzung der Zah- lung durch den VP nach Satz 1 oder einer Verrechnung nach Satz 2 wird B+S das Kartenunternehmen beauftragen, den Gutschriftbe- trag dem Konto des Karteninhabers gutzubringen. B+S ist verpflichtet, dem VP die Transaktionsbeträge für sämtliche Transaktionseinreichungen vorbehaltlich der in Ziff. 11.2 genannten Rückbelastungsrechte und vorbehaltlich einer erfolgten Aufrech- nung unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem diese Transakti- onsbeträge zuvor auf dem Konto von B+S eingegangen sind. Der Auszahlungszeitpunkt für Ansprüche des VP nach Satz 1 bestimmt sich nach Ziff. 10.2. B+S als Treuhänder wird für den VP als Treugeber die nach Ziff. 7.1 auf dem Konto von B+S eingegangenen Transaktionsbeträge sowie die nach Ziff. 6.3 von dem VP erhaltenen Gutschriftsbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten bei einem oder mehreren Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten werden auf den Namen von B+S als offene Treuhandkonten im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b ZAG geführt. Diese Konten können auch als Treu- handsammelkonten geführt werden. B+S wird sicherstellen, dass die nach Satz 1 entgegengenommenen Zahlungsbeträge buchungs- technisch jederzeit dem VP zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher od...
Gutschriften. Sollte die Systemverfügbarkeit unter 99 Prozent sinken, stehen dem Kunden die folgenden Gutschriften als alleiniger Rechtsbehelf zur Verfügung: 99 Prozent und mehr 0 Prozent 99 Prozent bis 96 Prozent 3 Prozent unter 96 Prozent 5 Prozent Sollte die Systemverfügbarkeit unter 90 Prozent sinken, kann der Kunden die betroffenen Services schriftlich kündigen. Gutschriften werden auf die nächste Jahresrechnung angerechnet.
Gutschriften. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Erteilte Gutschriften können vollständig oder teilweise auf eine andere Kundennummer übertragen werden. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss)
Gutschriften. Gutschriften auf Ihrem Kundenkonto verfallen mit Vertragsende, haben keinen Währungs- oder Tauschwert und sind weder übertragbar noch erstattungsfähig.
Gutschriften. 10.1. Mit Ausnahme von Bargeldtransaktionen, sollte die Verfügbarkeit von Beträgen, die der Kunde durch die Ausstellung von Xxxxxxx oder Schuldverschreibungen bezogen, hat sowie anderer Beträge für Kontogutschriften, gewährleistet sein.
Gutschriften. Gutschriften können nicht mit einer Bestellung per Santander Ratenkauf verrechnet werden.
Gutschriften. Leistungen werden mit den unter Kapitel 2 genannten Service Levels zur Verfügung gestellt. Bei Nichterfüllung eines bestimmten Service Levels in einem bestimmten Monat gewährt Global Access dem Kunden auf Antrag eine Gutschrift gemäß den nachstehenden Bedingungen. Gutschriften werden nur dann gewährt, wenn sie der Kunde innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ende des Monats, für den er die Gutschrift verlangt, bei Global Access schriftlich geltend macht. Die Gutschrift für einen Monat ist auf den Gesamtbetrag der in dem betroffenen Monat gezahlten Entgelte begrenzt. Falls die Leistung nicht verfügbar ist und es sich um eine von Global Access zu vertretende Leistungsstörung handelt, erhält der Kunde Gutschriften, die auf das laufende monatliche Entgelt für die betroffene Dienstleistung angerechnet werden, und deren Höhe nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle anhand der Gesamtdauer der Nichtverfügbarkeit im Laufe eines Tages berechnet wird: 0:00 – 15:00 Minuten 30 Minuten 15:01 – 45:00 Minuten 90 Minuten 45:01 Minuten– 8:00 Stunden 16 Stunden 8:01 – 12 Stunden 24 Stunden