Common use of Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen Clause in Contracts

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die sie unterzeichnet haben, sowie aus anderen internationalen Übereinkommen, die sie unterzeichnet haben, ergeben. 2. Ist eine Vertragspartei der Ansicht, die Beibehaltung oder Schaffung einer Zoll- union, Freihandelszone, Grenzverkehrsregelung oder eines anderen präferenziellen Abkommens durch eine andere Vertragspartei bewirke eine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen Handelsregimes, so kann sie um Konsultationen ersu- chen. Die Vertragspartei, die ein solches Abkommen abschliesst, räumt der ersu- chenden Vertragspartei angemessene Gelegenheit für Konsultationen ein.

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Samples: Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Freihandelsabkommen

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die sie unterzeichnet haben, sowie aus anderen internationalen Übereinkommen, die sie unterzeichnet haben, ergeben. 2. Ist eine Vertragspartei der Ansicht, die Beibehaltung oder Schaffung einer Zoll- unionZollunion, FreihandelszoneFreihan- delszone, Grenzverkehrsregelung oder eines anderen präferenziellen Abkommens durch eine andere Vertragspartei bewirke eine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen Handelsregimes, so kann sie um Konsultationen ersu- chenersuchen. Die Vertragspartei, die ein solches Abkommen abschliesst, räumt der ersu- chenden ersuchenden Vertragspartei angemessene Gelegenheit für Konsultationen ein.

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Samples: Freihandelsabkommen

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. ) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten ausge- handelten Abkommen, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, sowie aus anderen internationalen Übereinkommen, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, ergeben. 2. ) Ist eine Vertragspartei der Ansicht, die Beibehaltung oder Schaffung einer Zoll- unionZollunion, Freihandelszone, Grenzverkehrsregelung oder eines anderen an- deren präferenziellen Abkommens durch eine andere Vertragspartei bewirke be- wirke eine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen HandelsregimesHandelsre- gimes, so kann sie um Konsultationen ersu- chenersuchen. Die Vertragspartei, die ein solches Abkommen abschliesst, räumt der ersu- chenden ersuchenden Vertragspartei angemessene Gelegenheit für Konsultationen ein.

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Samples: Freihandelsabkommen

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, sowie aus anderen internationalen Übereinkommen, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, ergeben. 2. Ist eine Vertragspartei der Ansicht, die Beibehaltung oder Schaffung einer Zoll- unionZollunion, Freihandelszone, Grenzverkehrsregelung oder eines anderen präferenziellen Abkommens durch eine andere Vertragspartei bewirke eine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen Handelsregimes, so kann sie um Konsultationen ersu- chenersuchen. Die Vertragspartei, die ein solches Abkommen abschliesst, räumt der ersu- chenden ersuchenden Vertragspartei angemessene Gelegenheit für Konsultationen ein.

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Samples: Freihandelsabkommen

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem WTO-Abkommen und den anderen im WTO-Rahmen ausgehandelten Abkommen, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, sowie aus anderen internationalen ÜbereinkommenÜbereinkom- men, die bei denen sie unterzeichnet habenVertragspartei sind, ergeben. 2. Ist eine Vertragspartei der Ansicht, die Beibehaltung oder Schaffung einer Zoll- union, Freihandelszone, Grenzverkehrsregelung oder eines anderen präferenziellen Abkommens durch eine andere Vertragspartei bewirke eine Änderung des in diesem Abkommen vorgesehenen Handelsregimes, so kann sie um Konsultationen ersu- chenersuchen. Die Vertragspartei, die ein solches Abkommen abschliesst, räumt der ersu- chenden ersuchenden Vertragspartei angemessene Gelegenheit für Konsultationen ein.

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Samples: Freihandelsabkommen