Common use of Verkauf von Anteilen an Offenen Immobilienfonds Clause in Contracts

Verkauf von Anteilen an Offenen Immobilienfonds. Für jeden Verkauf von Anteilen ist die Abgabe eines vollständigen schriftlichen Auftrags (Verkaufsorder) auf den hierfür von der Bank bereitgestellten Formularen erforderlich. Nicht vollständig oder fehlerhaft erteilte Verkaufsorders werden nicht ausgeführt. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 im Rahmen des Freibetrags (bis 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr), erworben wurden, können entweder als Anteils- oder auch als Betragsorder ausgeführt werden. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 außerhalb des Freibetrages (über 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr) bzw. Verkaufsorders für Bestände, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nur als Anteilsorder ausgeführt werden. Vom Anleger als Betragsorder (in EUR) erteilte Orders werden von der Bank gegen- über der Kapitalverwaltungsgesellschaft/Depotbank als Anteilsorder weitergegeben und bis zur Auftragsausführung im Investmentdepot gegen weitere Verfügungen gesperrt. Für die Berechnung des Wertes der Anteilsrückgabe ist in diesem Fall der zum Zeit- punkt des Eingangs des Rückgabeauftrags des Kunden bei der Bank zuletzt verfüg- bare Rücknahmepreis ausschlaggebend. Ein Widerruf des Verkaufsauftrags ist ab Eingang bei der Bank nicht mehr möglich. Die Vereinbarung neuer regelmäßiger Veräußerungen von Anteilen (Auszahlplan), die bis zum 21. Juli 2013 erworben wurden, kann schriftlich mit der Bank vereinbart werden. Eine Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der im Verkaufsprospekt geregelten Freibetragsgrenzen und Mindesthaltefristen. Sofern zum Ausführungs- termin kein Freibetrag zur Verfügung steht, kann der Auszahlplan nicht weiter ausge- führt werden. Auszahlpläne von Anteilen, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nicht vereinbart werden.

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Verkauf von Anteilen an Offenen Immobilienfonds. Für jeden Verkauf von Anteilen ist die Abgabe eines vollständigen schriftlichen Auftrags (Verkaufsorder) auf den hierfür von der Bank bereitgestellten Formularen erforderlich. Nicht vollständig oder fehlerhaft erteilte Verkaufsorders werden nicht ausgeführt. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 im Rahmen des Freibetrags (bis 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr), ) erworben wurden, können entweder als Anteils- oder auch als Betragsorder ausgeführt werden. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 außerhalb des Freibetrages (über 30.000 EUR 30.000,00 Euro pro Kalenderhalbjahr) bzw. Verkaufsorders für Bestände, Bestände die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nur als Anteilsorder ausgeführt werden. Vom Anleger als Betragsorder (in EUR) erteilte Orders werden von der Bank gegen- über gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft/Depotbank als Anteilsorder weitergegeben und bis zur Auftragsausführung im Investmentdepot gegen weitere Verfügungen gesperrt. Für die Berechnung des Wertes der Anteilsrückgabe ist in diesem Fall der zum Zeit- punkt Zeitpunkt des Eingangs des Rückgabeauftrags des Kunden bei der Bank zuletzt verfüg- bare Rücknahmepreis verfügbare Rück- xxxxxxxxxx ausschlaggebend. Ein Widerruf des Verkaufsauftrags Verkaufsauftrages ist ab Eingang bei der Bank nicht mehr möglich. Die Vereinbarung neuer regelmäßiger Veräußerungen von Anteilen (Auszahlplan), die bis zum 21. Juli 2013 erworben wurden, kann schriftlich mit der Bank vereinbart werden. Eine Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der im Verkaufsprospekt geregelten Freibetragsgrenzen Frei- betragsgrenzen und Mindesthaltefristen. Sofern zum Ausführungs- termin Ausführungstermin kein Freibetrag zur Verfügung steht, kann der Auszahlplan nicht weiter ausge- führt ausgeführt werden. Auszahlpläne von Anteilen, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nicht vereinbart werden.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Verkauf von Anteilen an Offenen Immobilienfonds. Für jeden Verkauf von Anteilen ist die Abgabe eines vollständigen schriftlichen Auftrags (Verkaufsorder) auf den hierfür von der Bank bereitgestellten Formularen erforderlich. Nicht vollständig oder fehlerhaft erteilte Verkaufsorders werden nicht ausgeführt. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 im Rahmen des Freibetrags (bis 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr), ) erworben wurden, können entweder als Anteils- oder auch als Betragsorder ausgeführt werden. Verkaufsorders für Bestände, die bis zum 21. Juli 2013 außerhalb des Freibetrages (über 30.000 EUR Euro pro Kalenderhalbjahr) bzw. Verkaufsorders für Bestände, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nur als Anteilsorder ausgeführt werden. Vom Anleger als Betragsorder (in EUR) erteilte Orders werden von der Bank gegen- über der Kapitalverwaltungsgesellschaft/Depotbank als Anteilsorder weitergegeben und bis zur Auftragsausführung im Investmentdepot gegen weitere Verfügungen gesperrt. Für die Berechnung des Wertes der Anteilsrückgabe ist in diesem Fall der zum Zeit- punkt des Eingangs des Rückgabeauftrags des Kunden bei der Bank zuletzt verfüg- bare Rücknahmepreis ausschlaggebend. Ein Widerruf des Verkaufsauftrags Verkaufsauftrages ist ab Eingang bei der Bank nicht mehr möglich. Die Vereinbarung neuer regelmäßiger Veräußerungen von Anteilen (Auszahlplan), die bis zum 21. Juli 2013 erworben wurden, kann schriftlich mit der Bank vereinbart werden. Eine Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der im Verkaufsprospekt geregelten Freibetragsgrenzen und Mindesthaltefristen. Sofern zum Ausführungs- termin kein Freibetrag zur Verfügung steht, kann der Auszahlplan nicht weiter ausge- führt werden. Auszahlpläne von Anteilen, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden, können nicht vereinbart werden.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung