Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug Musterklauseln

Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug. Versichert ist bei diesem Verkehrs­Rechtsschutz die Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr in Ihrer Eigenschaft als Fahrer und Insasse jedes Kraftfahrzeugs, das weder Ihnen oder einer mitversi­ cherten Person gehört und nicht auf Sie oder diese Person zugelas­ sen und nicht auf Ihren Namen oder einer mitversicherten Person mit einem Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungspla­ kette versehen ist.
Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte­ ressen wahrnehmen als Fahrer bei der Teilnahme am öf­ fentlichen und privaten Verkehr eines fremden – Kraftfahrzeugs, – sowie Anhängers. Fremd sind solche Kraftfahrzeuge oder Anhänger, wenn diese Ihnen – weder gehören – noch auf Sie zugelassen sind – oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn­ zeichen oder einer Versicherungsplakette versehen sind. Sie dürfen auch nicht Halter eines solchen Kraftfahrzeugs oder Anhängers sein. Kraftfahrzeug im Sinne dieser Regelung ist ein Motorfahr­ zeug zu Lande. Versicherungsschutz besteht auch für folgende Fahrzeuge zu Wasser: – Motorboote bis 18,39 kW (25 PS), deren Eigentümer Sie sind, – Segelboote bis 25 qm Segelfläche (auch mit Hilfs- oder Außenbordmotor bis 11,03 kW (15 PS)), deren Eigen­ tümer Sie sind, – fremde Motorboote (auch fremde Segelboote mit Hilfs- oder Außenbordmotor) bis 110 kW (150 PS), – eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Mo­ tor (auch Hilfs- oder Außenbordmotor) oder Treibsatz (z.B. Schlauch-, Ruder-, Paddelboote, Kajaks, Kanus, Kanadier), – eigene und fremde Surfbretter, – fremde Segelboote ohne Motor (auch Hilfs- oder Außen- bordmotor) oder Treibsatz. Versicherungsschutz besteht auch für Luftfahrzeuge zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung (Flugmo- delle, auch wenn diese durch Motoren oder Treibsätze an- getrieben werden, unbemannte Ballone und Drachen), de­ ren Startmasse 5 kg nicht übersteigt. Zu den Flugmodellen zählen auch Drohnen, sonstige ferngesteuerte Modellflug­ zeuge, Helikopter und Quadrocopter. Es besteht kein Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkei­ ten im Zusammenhang mit der Nutzung von Luftfahrzeu­ gen in Betriebsverbotszonen (z.B. in Deutschland gemäß der Luftverkehrs-Ordnung). Versicherungsschutz haben Sie – mit Ausnahme des Rechts­ schutzes im Vertrags­ und Sachenrecht (siehe Ziffer 2.2.2) – auch, wenn Sie am öffentlichen und privaten Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als – Fahrer fremder Fahrzeuge, – Fahrgast/Insasse, – Fußgänger, – Radfahrer oder – sonstiger Verkehrsteilnehmer (z.B. Skater, Reiter).
Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug. Besteht für Sie ein Verkehrs­Rechtsschutz ohne eigenes Kraftfahrzeug nach Ziffer 2.1.1.3 und lassen Sie ein Kraft­ fahrzeug zu Lande auf sich zu oder werden Halter eines solchen oder versehen es auf Ihren Namen mit einem Ver­ sicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette, wandelt sich der Versicherungsschutz in solchen nach Zif­ fer 2.1.1.1 um. Die Umwandlung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt der Zulassung, wenn Sie uns dies innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung anzeigen. Sollte die An­ zeige erst später als drei Monate erfolgen, gilt der Versiche­ rungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige. Die Wahr­ nehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Kraftfahrzeugs zu Lande ist einge­ schlossen. Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder ei­ ne Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: – in Europa, – in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, – auf den Kanarischen Inseln, – auf Madeira und den Azoren. Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außer­ halb des Geltungsbereichs nach Ziffer 5.1 tragen wir die Kosten – bei Internet­Rechtsschutzfällen und – bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines Aufent­ halts von höchstens 24 Monaten eintreten, höchstens jedoch 300.000 EUR.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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