Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Lieferantin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin geltend, so beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021 26.2 Wird der Bestellerin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin die Xxxx, entweder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 16.1 Die Lieferantin wehrt Firma gewährleistet, dass durch das durch das Werk keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
16.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SIX geltend, so gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug be- kannt und die Firma beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessord- nung, am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt die SIX der Firma die Führung eines Prozesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits. Bei der SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die ) werden vollumfänglich von der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021Firma übernommen.
26.2 16.3 Wird der Bestellerin SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsan- sprüche die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat kann die Lieferantin Firma nach ihrer Xxxx der SIX das Recht verschaffen, das Werk frei von jeder Haftung wegen Ver- letzung von Schutzrechten zu benutzen oder das Werk durch ein anderes zu ersetzen, welches die Xxxx, entweder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffenwesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllt. Setzt die Lieferantin Firma innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin SIX mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.
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Samples: Werkvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 14.1 Die Lieferantin wehrt Firma gewährleistet, dass durch die Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
14.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SIX geltend, so gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug bekannt und die Firma beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin von SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessordnung, am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt SIX der Firma die Führung eines Pro- zesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtli- chen Erledigung des Rechtsstreits. Bei SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen)) werden vollumfänglich von der Firma übernommen. Die Regelung gemäss nachfolgen- der Ziffer 21.1 kommt nicht zur Anwendung. Soweit SIX die Schutzrechtsverletzung selber zu vertreten hat, sind die der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat Ansprü- che gegen die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021Firma ausgeschlossen.
26.2 Wird der Bestellerin 14.3 SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprüche die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglichtverunmög- licht, so hat kann die Lieferantin die Xxxx, entweder ihre Leistungen Firma den Service so abzuändernabändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und verletzt aber trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffendie wesentlichen vertrag- lichen Anforderungen erfüllt. Setzt die Lieferantin Firma dies nicht innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin SIX mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.
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Samples: Wartungs Und Pflegevertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin wehrt 19.1 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten Schutzrech- ten wehrt der Leistungserbringer unverzüglich auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen Er setzt die Lieferantin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich Post über sol- che Ansprüche umgehend schriftlich zu informierenin Kenntnis und widersetzt sich einer Intervention der Post in einem Ge- richtsverfahren nicht. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin Post geltend, so beteiligt sich die Lieferantin der Leistungserbringer auf erstes Verlangen der Bestellerin Post hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozess- ordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Der Leistungserbringer verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin Post aus der Prozessführung und und/oder einer allfälligen all- fälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites Rechtsstrei- tes entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen aussergericht- lichen Erledigung hat der Leistungserbringer die Lieferantin die vereinbarte verein- barte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie so- weit er ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 19.2 Wird wegen der Bestellerin aufgrund Wartungs- und Pflegearbeiten eine Verletzung von Schutzrechtsansprüchen geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche ge- macht, welche die Nutzung der vertraglich geschuldeten geschulde- ten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat ersetzt der Leistungserbringer die Lieferantin massgeblichen Teile der Hardware und/oder Software durch andere, welche die Xxxx, entweder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, vertraglichen Anforderungen erfüllen oder be- schafft auf ihre seine Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffenDritten. Setzt die Lieferantin der Leistungserbringer innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin Post mit sofortiger soforti- ger Wirkung vom von Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Der Leistungs- erbringer hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 Post in jedem Fall, unabhängig eines Verschuldens, vollumfänglich schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Wartung Von Hard Und Die Pflege Von Software
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin wehrt 19.1 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten Schutzrech- ten wehrt der Leistungserbringer unverzüglich auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen Er setzt die Lieferantin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich Post über sol- che Ansprüche umgehend schriftlich zu informierenin Kenntnis und widersetzt sich einer Intervention der Post in einem Gerichtsverfahren nicht. Macht der Dritte die Forderungen Forde- rungen direkt gegenüber der Bestellerin Post geltend, so beteiligt sich die Lieferantin der Leistungserbringer auf erstes Verlangen der Bestellerin Post hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin Der Leistungserbringer ver- pflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. SchadenersatzleistungenSchadenersatz- leistungen), die der Bestellerin Post aus der Prozessführung und und/oder einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung Erledi- gung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin der Leistungserbringer die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie soweit er ihr vorgängig vorgän- gig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 19.2 Wird der Bestellerin Post aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten geschul- deten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin der Leistungserbringer die Xxxx, entweder ihre die betroffenen Komponenten durch andere zu ersetzen oder seine Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich vertrag- lich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre seine Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffenbeschaf- fen. Setzt die Lieferantin der Leistungserbringer innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin Post mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Der Leistungserbringer hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 Post in jedem Fall, unab- hängig eines Verschuldens, vollumfänglich schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.halten.
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Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Verkäuferin an, hat diese die Bestellerin den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin dem Käufer geltend, so beteiligt sich die Lieferantin Verkäuferin auf erstes Verlangen der Bestellerin des Käufers hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin dem Käufer aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin Verkäuferin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 Wird der Bestellerin dem Käufer aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin Verkäuferin die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin Verkäuferin innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin der Käufer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Verkäuferin hat die Bestellerin den Käufer im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin der Käufer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin Verkäuferin ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin wehrt 17.1 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten Schutzrech- ten wehrt der Leistungserbringer unverzüglich auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen Er setzt die Lieferantin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich Post über sol- che Ansprüche umgehend schriftlich zu informierenin Kenntnis und widersetzt sich einer Intervention der Post in einem Ge- richtsverfahren nicht. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin Post geltend, so beteiligt sich die Lieferantin der Leistungserbringer auf erstes Verlangen der Bestellerin Post hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozess- ordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Der Leistungserbringer verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin Post aus der Prozessführung und und/oder einer allfälligen all- fälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites Rechtsstrei- tes entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen aussergericht- lichen Erledigung hat der Leistungserbringer die Lieferantin die vereinbarte verein- barte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie so- weit er ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 17.2 Wird der Bestellerin Post aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten geschul- deten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin der Leistungserbringer die Xxxx, entweder ihre die betroffenen Komponenten durch andere zu ersetzen oder seine Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten ge- schuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre seine Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin der Leistungserbringer innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin Post mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Der Leis- tungserbringer hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 Post in jedem Fall, unabhängig eines Verschuldens, vollumfänglich schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.halten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Förderanlagen Und Anlagesysteme
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Lieferantin Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Lieferantin Verkäuferin an, hat diese die Bestellerin Käuferin unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin Käuferin geltend, so beteiligt be- teiligt sich die Lieferantin Verkäuferin auf erstes Verlangen der Bestellerin Käuferin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin Käuferin aus der Prozessführung Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen aus- sergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin Verkäuferin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig vor- gängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 Wird der Bestellerin Käuferin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inan- spruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglichtverunmög- licht, so hat die Lieferantin Verkäuferin die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) durch eine andere zu er- setzen oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin Verkäuferin innert angemessener Frist angemes- xxxxx Xxxxx keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin Käuferin mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Verkäuferin hat die Bestellerin Käuferin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin Käuferin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten vertre- ten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossenVerkäuferin ausgeschlos- sen.
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 28.1 Die Lieferantin Leistungserbringerin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Lieferantin Leis- tungserbringerin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich Leistungsbezügerin unver- züglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen Forderun- gen direkt gegenüber der Bestellerin Leistungsbezügerin geltend, so beteiligt betei- ligt sich die Lieferantin Leistungserbringerin auf erstes Verlangen der Bestellerin Leis- tungsbezügerin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen einschlägi- gen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin Leistungserbringerin ver- pflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin Leistungsbezügerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung Erle- digung hat die Lieferantin Leistungserbringerin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt zuge- stimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 28.2 Wird der Bestellerin Leistungsbezügerin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen geschulde- ten Standardsoftware oder die Inanspruchnahme von Leistun- gen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin Leistungser- bringerin die Xxxx, entweder die Standardsoftware durch an- dere zu ersetzen oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten Kos- ten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin Leistungs- erbringerin innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkei- ten um, so kann die Bestellerin Leistungsbezügerin mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Leistungserbringerin hat die Bestellerin Leistungsbezügerin im Rahmen von Ziffer 27 29 schadlos zu haltenhal- ten. Soweit die Bestellerin Leistungsbezügerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin Leis- tungserbringerin ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Beschaffung Und Pflege Von Standardsoftware
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 12.1 Die Lieferantin wehrt Firma gewährleistet, dass durch die Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SIX geltend, so gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug bekannt und die Firma beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin von SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessordnung, am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt SIX der Firma die Führung eines Pro- zesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtli- chen Erledigung des Rechtsstreits. Bei SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen)) werden vollumfänglich von der Firma übernommen. Die Beschränkung gemäss Ziffer 17.1 kommt nicht zur Anwendung. Soweit SIX die Schutzrechts- verletzung selber zu vertreten hat, die der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021trägt SIX ihre Kosten selber.
26.2 12.3 Wird der Bestellerin SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprü- che die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat kann die Lieferantin Firma SIX das Recht verschaffen, die Xxxx, entweder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese sie keine Drittrechte verletzen und Schutzrechte Dritter verletzt, aber trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffendie wesentlichen vertraglichen Anforde- rungen erfüllt. Setzt die Lieferantin Firma dies nicht innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin SIX mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossenzurück- treten.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 14.1 Die Lieferantin wehrt Firma sichert zu, dass durch die Erbringung der Leis- tungen gemäß Vertrag keine Schutzrechte Dritter verletzt wer- den.
14.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SIX geltend, so gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug be- kannt und die Firma beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin gemäss SIX hin, gemäß den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessord- nung, am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt die SIX der Firma die Führung eines Prozesses oder die Ergreifung von Maßnahmen zur aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits. Bei der SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die ) werden von der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021
26.2 Wird der Bestellerin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin die Xxxx, entweder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktretenFirma übernommen. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Regelung gemäss nachfolgender Ziffer 27 schadlos zu halten21.1 kommt nicht zur Anwendung. Soweit die Bestellerin SIX die Schutzrechtsverletzung selbst selber zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin Firma ausgeschlossen.
14.3 Wird der SIX aufgrund geltend gemachter Schutzrechtsan- sprüche die vertraglich vereinbarte Nutzung ganz oder teilweise unmöglich, so kann die Firma entweder die entsprechenden Rechte beschaffen, so dass die geltend gemachten Schutz- rechtsansprüche wegfallen, oder aber die Leistung so abändern, dass diese keine Drittrechte verletzt, aber trotzdem die wesentli- chen vertraglichen Anforderungen erfüllt. Setzt die Firma dies nicht innert angemessener Frist um, so kann die SIX mit soforti- ger Wirkung vom Vertrag zurücktreten
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Samples: Wartungs Und Pflegevertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 31.1 Die Lieferantin Firma wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SBB AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SBB AG geltend, so beteiligt sich die Lieferantin Firma auf erstes Verlangen der Bestellerin SBB AG hin gemäss den Möglichkeiten Mög- lichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Firma verpflichtet sich, sämtliche sämtli- che Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin SBB AG aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung Erledi- gung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmenüber- nehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung Erle- digung hat die Lieferantin Firma die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 31.2 Wird der Bestellerin SBB AG aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche gemach- ter Schutzrechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Standardsoftware oder die Inanspruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin Firma die Xxxx, entweder die Standardsoft- ware durch andere zu ersetzen oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich ver- traglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechenent- sprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin innert Firma in- nert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin SBB AG mit sofortiger sofor- tiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Firma hat die Bestellerin SBB AG im Rahmen von der Ziffer 27 «Haftung» schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin SBB AG die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin Firma ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Beschaffung Und Pflege Von Standardsoftware
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 11.1 Die Lieferantin wehrt Firma sichert zu, dass durch die Erbringung der Leis- tungen gemäss Vertrag keine Schutzrechte Dritter verletzt wer- den.
11.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Firma an, hat diese die Bestellerin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Bestellerin SIX geltend, so gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug be- kannt und die Firma beteiligt sich die Lieferantin auf erstes Verlangen der Bestellerin hin SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessord- nung, am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt die SIX der Firma die Führung eines Prozesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits. Bei der SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen)) werden von der Firma übernommen. Die Beschränkung gemäss Ziffer 14.1 kommt nicht zur Anwendung. Soweit SIX die Schutz- rechtsverletzung selber zu vertreten hat, die der Bestellerin aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021trägt SIX ihre Kosten selber.
26.2 11.3 Wird der Bestellerin SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsan- sprüche die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise verunmöglichtunmöglich, so hat kann die Lieferantin Firma entweder die Xxxxentsprechenden Rechte beschaffen, entweder ihre so dass die geltend gemachten Schutz- rechtsansprüche wegfallen, oder aber die Leistungen so abzuändernabän- dern, dass diese sie keine Drittrechte verletzen und Schutzrechte Dritter verletzt, aber trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffendie wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllt. Setzt die Lieferantin Firma dies nicht innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten um, so kann die Bestellerin SIX mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin hat die Bestellerin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin ausgeschlossen.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 28.1 Die Lieferantin Leistungserbringerin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Lieferantin Leistungserbringerin an, hat diese die Bestellerin unverzüglich den Leistungsbezüger unver- züglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen Forderun- gen direkt gegenüber der Bestellerin dem Leistungsbezüger geltend, so beteiligt betei- ligt sich die Lieferantin Leistungserbringerin auf erstes Verlangen der Bestellerin des Leis- tungsbezügers hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Lieferantin ver- pflichtet Leistungserbringerin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Bestellerin dem Leistungsbezüger aus der Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung hat die Lieferantin Leistungserbringerin die vereinbarte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. Ausgabe: Oktober 2010 Stand: Januar 2021.
26.2 28.2 Wird der Bestellerin dem Leistungsbezüger aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Leistungen geschulde- ten Standardsoftware oder die Inanspruchnahme von Leistun- gen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Lieferantin Leistungser- bringerin die Xxxx, entweder die Standardsoftware durch ande- re zu ersetzen oder ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten ge- schuldeten Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Lieferantin Leistungser- bringerin innert angemessener Frist keine dieser Mög- lichkeiten Möglichkeiten um, so kann die Bestellerin der Leistungsbezüger mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferantin Leistungserbringerin hat die Bestellerin den Leistungsbezüger im Rahmen von Ziffer 27 29 schadlos zu halten. Soweit die Bestellerin der Leistungsbezüger die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Lieferantin Leistungs- erbringerin ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Beschaffung Und Pflege Von Standardsoftware