Common use of Verletzung von Schutzrechten Clause in Contracts

Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin geltend, so be- teiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.

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Samples: www.eawag.ch, ethrat.ch

Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin den Käufer unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin dem Käufer geltend, so be- teiligt beteiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin des Käufers hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin dem Käufer aus der Pro- zessführung Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen aussergerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.

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Samples: www.bvzholding.ch

Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin den Käufer unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin dem Käufer geltend, so be- teiligt beteiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin des Käufers hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessord- nung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten Kos- ten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin dem Käufer aus der Pro- zessführung Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung Erledi- gung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen aussergerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung verein- barte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.

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Samples: www.beschaffung.admin.ch

Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin geltend, so be- teiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen aus- sergerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig vor- gängig zugestimmt hat.

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Samples: www.bkb.admin.ch