Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin geltend, so be- teiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat. 26.2 Wird der Käuferin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Verkäuferin die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte ver- letzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Verkäuferin innert angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin mit sofortiger Wir- kung vom Vertrag zurücktreten. Die Verkäuferin hat die Käuferin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Käuferin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin ausgeschlossen.
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Verletzung von Schutzrechten. 26.1 16.1 Die Verkäuferin wehrt Firma gewährleistet, dass durch das Werk keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
16.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin Firma an, hat diese die Käuferin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin SIX geltend, so be- teiligt gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Verzug bekannt und die Firma beteiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin von SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessordnung, am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt SIX der Firma die Führung eines Pro- zesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtli- chen Erledigung des Rechtsstreits. Bei SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen)) werden vollumfänglich von der Firma übernommen. Soweit SIX die Schutzrechtsverlet- zung selber zu vertreten hat, sind die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung hat Ansprüche gegen die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hatFirma ausgeschlossen.
26.2 16.3 Wird der Käuferin SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprü- che die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat kann die Verkäuferin Firma nach ihrer Xxxx SIX das Recht verschaffen, das Werk frei von jeder Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten zu benutzen oder das Werk durch ein ande- res zu ersetzen, welches die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte ver- letzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffenwesentlichen vertraglichen Anforde- rungen erfüllt. Setzt die Verkäuferin Firma innert angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin SIX mit sofortiger Wir- kung Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Verkäuferin hat die Käuferin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Käuferin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin ausgeschlossen.
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Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 12.1 Die Verkäuferin wehrt Firma gewährleistet, dass durch die Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag keine Schutzrechte Dritter ver- letzt werden.
12.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die Firma unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin Firma an, hat diese die Käuferin SIX unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin SIX geltend, so be- teiligt gibt diese die Forderung der Firma schriftlich und ohne Ver- zug bekannt und die Firma beteiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin von SIX hin, gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessordnung, am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Bei Möglichkeit überlässt SIX der Firma die Führung eines Prozesses oder die Ergreifung von Massnahmen zur aussergerichtlichen Erledigung des Rechts- streits. Bei SIX dadurch entstandene Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen)Schaden- ersatzleistungen) werden vollumfänglich von der Firma über- nommen. Die Beschränkung gemäss Ziffer 17.1 kommt nicht zur Anwendung. Soweit SIX die Schutzrechtsverletzung selber zu vertreten hat, die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hatträgt SIX ihre Kosten selber.
26.2 12.3 Wird der Käuferin SIX aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche Schutzrechtsansprü- che die vertraglich vereinbarte Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat kann die Verkäuferin Firma SIX das Recht verschaffen, die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändern, dass diese sie keine Drittrechte ver- letzen und Schutzrechte Dritter verletzt, aber trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffendie wesentlichen vertraglichen Anforde- rungen erfüllt. Setzt die Verkäuferin Firma dies nicht innert angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin SIX mit sofortiger Wir- kung Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Verkäuferin hat die Käuferin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Käuferin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin ausgeschlossenzurück- treten.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 30.1 Die Verkäuferin Firma wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin Firma an, hat diese die Käuferin SBB AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin SBB AG geltend, so be- teiligt beteiligt sich die Verkäuferin Firma auf erstes Verlangen der Käuferin SBB AG hin gemäss den Möglichkeiten Mög- lichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin Firma verpflichtet sich, sämtliche sämtli- che Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin SBB AG aus der Pro- zessführung Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung Erledi- gung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmenüber- nehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung aussergerichtlichen Erle- digung hat die Verkäuferin Firma die vereinbarte Zah- lung Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.
26.2 30.2 Wird der Käuferin SBB AG aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche gemach- ter Schutzrechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware Hardware (inkl. dazugehöriger da- zugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme Inan- spruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise teil- weise verunmöglicht, so hat die Verkäuferin Firma die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändernabzuän- dern, dass diese keine Drittrechte ver- letzen verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffenbeschaf- fen. Setzt die Verkäuferin Firma innert angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin SBB AG mit sofortiger Wir- kung Wirkung vom Vertrag Ver- trag zurücktreten. .Die Verkäuferin Firma hat die Käuferin SBB AG im Rahmen von der Ziffer 27 «Haftung» schadlos zu halten. halten Soweit die Käuferin SBB AG die Schutzrechtsverletzung Schutzrechts- verletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin Firma ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf Und Wartung Von Hardware
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Hebt ein Dritter ein Verfahren Prozessverfahren gegen die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin den Käufer unverzüglich zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin dem Käufer geltend, so be- teiligt beteiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin des Käufers hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung Prozessord- nung am Streit. Die Verkäuferin verpflichtet sich, sämtliche Kosten Kos- ten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin dem Käufer aus der Pro- zessführung Prozessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung Erledi- gung des Rechtsstreites entstehen, zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen aussergerichtlichen Erledigung hat die Verkäuferin die vereinbarte Zah- lung verein- barte Zahlung an den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.
26.2 Wird der Käuferin dem Käufer aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme Inan- spruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglichtverunmög- licht, so hat die Verkäuferin die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger dazugehöriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen er- setzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte ver- letzen verletzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang Leistungsumfang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Verkäuferin innert angemessener Frist angemes- xxxxx Xxxxx keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin der Käufer mit sofortiger Wir- kung Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Die Verkäuferin hat die Käuferin den Käufer im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Käuferin So- weit der Käufer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin ausgeschlossen.
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag
Verletzung von Schutzrechten. 26.1 Die Verkäuferin wehrt Ansprüche 13.1 Der AN haftet dafür, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter wegen sind, welche die Leistungsnutzung einschränken und wird den AG gegen Schadenersatzansprüche Dritter, die die Verletzung von Schutzrechten unverzüglich oder Urheberrechten geltend machen, schad- und klaglos halten.
13.2 Der AN versichert dem AG unwiderruflich, ihm über erste schriftliche Aufforderung unter Verzicht auf eigene Kosten jede Einrede und Gefahr abEinwendung sowie ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses jeden Schaden zu ersetzen, der aus geltend gemachten Ansprüchen Dritter herrührt, weil die Nutzung der Leistung gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt. Hebt ein Dritter ein Verfahren gegen PC471D 20210719
13.3 Dem AN vom AG zur Verfügung gestellte oder bezahlte Unterlagen (Muster, Entwürfe, Filme, Dateien, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Klischees usw.) bleiben im Eigentum des AG und dürfen nur für die Verkäuferin an, hat diese die Käuferin unverzüglich Zwecke der Erfüllung des Auftrages des AG verwendet werden. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind bei Übergabe der Lieferung/Leistung auf Verlangen dem AG zurückzustellen. Das Eigentumsrecht des AG ist auf den betreffenden Gegenständen eindeutig und dauerhaft zu informieren. Macht der Dritte die Forderungen direkt gegenüber der Käuferin geltend, so be- teiligt sich die Verkäuferin auf erstes Verlangen der Käuferin hin gemäss den Möglichkeiten der einschlägigen Prozessordnung am Streit. Die Verkäuferin kennzeichnen.
13.4 Der AG verpflichtet sich, sämtliche den AN unverzüglich von jedem gegen ihn im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung geltend gemachten Anspruch schriftlich zu benachrichtigen. Der AN verpflichtet sich, auf Verlangen des AG die Abwehr der Ansprüche gerichtlich wie außergerichtlich auf Kosten (inkl. Schadenersatzleistungen), die der Käuferin aus der Pro- zessführung und einer allfälligen aussergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreites entstehen, AN zu übernehmen. Bei einer ausser- gerichtlichen Erledigung hat Zur Ausübung dieser Befugnisse gibt der AG dem AN die Verkäuferin erforderlichen Informationen und gewährt ihm zumutbare Unterstützung. Der AG behält sich vor, die vereinbarte Zah- lung an Abwehr der Ansprüche selbst vorzunehmen. Allfällige Regressionsansprüche des AG gegen den Dritten nur zu übernehmen, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hatAN bleiben davon unberührt.
26.2 Wird der Käuferin aufgrund geltend gemachter Schutz- rechtsansprüche die Nutzung der vertraglich geschuldeten Hard- ware (inkl. dazugehöriger Betriebssoftware) oder die Inanspruch- nahme von Leistungen ganz oder teilweise verunmöglicht, so hat die Verkäuferin die Xxxx, entweder die Hardware (inkl. dazuge- höriger Betriebssoftware) durch eine andere zu ersetzen oder 15 SR 0.221.211.1 ihre Leistungen so abzuändern, dass diese keine Drittrechte ver- letzen und trotzdem dem vertraglich geschuldeten Leistungsum- fang entsprechen, oder auf ihre Kosten eine Lizenz des Dritten zu beschaffen. Setzt die Verkäuferin innert angemessener Frist keine dieser Möglichkeiten um, so kann die Käuferin mit sofortiger Wir- kung vom Vertrag zurücktreten. Die Verkäuferin hat die Käuferin im Rahmen von Ziffer 27 schadlos zu halten. Soweit die Käuferin die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind die Ansprüche gegen die Verkäuferin ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen