Vermögens- und Kapitalstruktur Musterklauseln

Vermögens- und Kapitalstruktur. Alle Finanzangaben der Varengold in diesem Wertpapierprospekt beziehen sich auf die zum je- weiligen Zeitpunkt (Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses bzw. Zwischenabschlusses) gel- tenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB. Nachfolgend wird die Vermögens- und Kapitalstruktur der Varengold Wertpapierhandelsbank AG anhand der unter Liquiditätsgesichtspunkten zusammengefassten Bilanzzahlen dargestellt und erläutert. Innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällige Teilbeträge der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen werden als kurzfristig behandelt, alle anderen – so- weit nicht besonders vermerkt – als mittel- bis langfristig. Das Treuhandvermögen, dem in gleicher Höhe Treuhandverbindlichkeiten gegenüber stehen, ist für die Beurteilung der Vermögens- und Kapitalstruktur nicht relevant und wird daher in diese Analyse nicht einbezogen. Liquide Mittel 425 19,6 500 24,8 334 20,5 522 31,5 Forderungen an Kunden 1.273 58,6 1.023 50,6 667 40,9 586 35,4 Sonst. Vermögensgegenstände 19 0,9 11 0,5 16 1,0 14 0,8 Rechnungsabgrenzung 0 0,0 0 0,0 1 0,1 2 0,1 Kurzfristig gebundenes Vermögen 1.292 59,5 1.034 51,2 684 42,0 602 36,4 Aktien 1 0,0 1 0,0 1 0,1 3 0,2 Beteiligungen 58 2,7 58 2,9 173 10,6 123 7,4 Anteile an verbund. Unternehmen 0 0,0 51 2,5 65 4,0 30 1,8 Immaterielle Anlagewerte 199 9,2 145 7,2 106 6,5 71 4,3 Sachanlagen 196 9,0 231 11,4 267 16,4 305 18,4 Langfristig gebundenes Vermögen 454 20,9 486 24,1 612 37,5 532 32,1 Bilanzsumme 1) 2.171 100,0 2.020 100,0 1.630 100,0 1.656 100,0

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.