Verpackungs- und Versandkosten Musterklauseln

Verpackungs- und Versandkosten. 7.1 Die Kosten für Versand und Verpackung übernimmt der Nutzer. 7.2 Bei Xxxx der Zahlungsart Nachnahme erhebt die Post AG bei der Lieferung zusätzlich 3 Euro Nachnahmegebühr.
Verpackungs- und Versandkosten a) Vorbehaltlich des nachstehenden Buchst. c) deckt der im LIEFERVERTRAG vereinbarte Kaufpreis für ein VERTRAGSRODUKT auch die Kosten für die fach- und handelsübliche, den einschlägigen verpackungs- rechtlichen Vorschriften (insbesondere des deutschen Verpackungsgesetzes) entsprechende Verpackung des VERTRAGSRODUKTS, dessen Transport zur Lieferanschrift des KUNDENS sowie eine etwaige Trans- portversicherung ab. Diese Kosten werden dem KUNDEN grundsätzlich nicht gesondert in Rechnung ge- stellt. b) T+A bestimmt das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür gegenüber dem KUNDEN verant- wortlich zu sein, dass jeweils die kostentechnisch günstigste und zeitlich schnellste Transportart gewählt wird. Entsprechendes gilt hinsichtlich der von T+A für den Transport des VERTRAGSRODUKTS gewählten Verpackung, die den einschlägigen verpackungsrechtlichen Vorschriften (insbesondere des deutschen Verpackungsgesetzes) zu genügen hat. Ebenso erfolgt eine für den KUNDEN kostenfreie Rücknahme von Verpackungen durch die T+A nur gemäß den einschlägigen verpackungsrechtlichen gesetzlichen Vor- schriften. c) Abweichend von vorstehendem Buchst. a) werden dem KUNDEN in folgenden Fällen die nachstehend bezeichneten Verpackungs- und/oder Versandkosten zusätzlich in Rechnung gestellt: aa) Sollte der in einem einzelnen LIEFERVERTRAG vereinbarte Kaufpreis (netto) den Gesamtbetrag von € 500,00 (in Worten: Euro fünfhundert) unterschreiten, hat der KUNDE eine Frachtkostenpauschale von € 10,00 (in Worten: Euro zehn) an T+A zu zahlen. bb) Sofern im Hinblick auf die Eigenart des auszuliefernden VERTRAGSRODUKTS, insbesondere wegen dessen Transportempfindlichkeit, eine Sonder- bzw. Spezialverpackung geboten ist, werden die Kos- ten hierfür dem KUNDEN zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. cc) Sollte der KUNDE ein VERTRAGSRODUKT in unverpacktem bzw. in nicht fach- und handelsüblich ver- packtem Zustand an T+A zum Zwecke der Reparatur zurücksenden, hat der KUNDE die Kosten für die nach Ausführung der Reparatur vorzunehmende ordnungsgemäße Verpackung des VERTRAGS- RODUKTS gesondert zu tragen. dd) Sollte der KUNDE im Einzelfall ausdrücklich eine besondere Versandart wünschen, behält sich T+A vor, die hieraus entstehenden Mehrkosten (für Verpackung und Transport) dem KUNDEN gesondert in Rechnung zu stellen.
Verpackungs- und Versandkosten. 3.1 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers (zB Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (zB ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport‐ und Haftpflichtversicherung, Zoll, sonstige Gebühren) ein. 3.2 Für die Rückgabe von Verpackungen gelten die Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV).
Verpackungs- und Versandkosten. Sie beteiligen sich an den Verpackungs- und Versandkosten des Rückversandes mit pauschal 4,17Euro, es sei denn, dass die Reparaturmaßnahmen in Erfüllung von Garantie- oderMangelhaftungsansprüchen erfolgen. Darüberhinausgehende Verpackungs- und Versandkostenwerden von Pelikan übernommen.
Verpackungs- und Versandkosten. Es fallen Versandkosten an. Die Versandkosten richten sich nach Versandart, Lieferadresse (ob innerhalb oder außerhalb Deutschlands) und ob Tickets oder Merchandise Artikel bestellt werden. Die Höhe der Versandkosten und ggf. Gebühren bei der Zahlung werden im Zuge des Bestellvorgangs vor dem endgültigen Absenden der Bestellung verbindlich angezeigt.
Verpackungs- und Versandkosten. Für den Versand der Bestellung innerhalb Deutschlands berechnet die ERNST e.K. unabhängig von der bestellten Ware einen Versandkostenanteil. Der Versandkostenanteil ist bei der ERNST e.K. zu erfragen. Es werden nur die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland sind die Versandkosten bei der ERNST e.K. zu erfragen. Es werden nur die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Der Versandkostenanteil wird in der Auftragsbestätigung angezeigt und bei dem ausgewiesenen Rechnungsbetrag berücksichtigt.
Verpackungs- und Versandkosten. 4.1 Für Lieferung innerhalb Österreichs und Verpackungskosten berechnen wir die Preise die in den Artikelinformationen angegeben sind oder von uns zuvor errechnet und bekanntgegeben wurden. Für alle anderen Länder erhalten Sie nach dem Bestellvorgang ein für Sie berechnetes Versandkostenangebot. 4.2 Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ohne Transportversicherung. 4.3 Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie haben auch die Möglichkeit den Artikel direkt bei uns im Lager zu retournieren. Sollte der gekaufte Artikel nicht der Beschreibung entsprechen werden die Kosten von uns übernommen.
Verpackungs- und Versandkosten. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands berechnen wir, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, die Versandkosten der Deutschen Post AG gemäß der vom Auftragnehmer gewünschten Zustellungsart.

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  • Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Xxxx der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

  • Verpackung Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.