Versand der vorzulegenden Unterlagen. Die Datenstelle verpflichtet sich, den Versand der Prüfunterlagen unter Einhaltung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen an den von den Krankenkassen genannten Adressaten (Prüfdienste der Krankenversicherung oder Krankenkasse) per Paketkurier und gegen Emp- fangsbekenntnis oder elektronisch vorzunehmen. Die Krankenkassen teilen der Datenstelle den Adressaten bei jeder Anforderung mit. Die Vertragspartner gewährleisten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit eine fristgerechte Lieferung der relevanten Prüfunterlagen an den zuständigen Prüfdienst der Krankenversicherung.
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Versand der vorzulegenden Unterlagen. Die Datenstelle verpflichtet sich, den Versand der Prüfunterlagen unter Einhaltung der daten- schutzrechtlichen da- tenschutzrechtlichen Bestimmungen an den von den Krankenkassen genannten Adressaten (Prüfdienste der Krankenversicherung oder Krankenkasse) per Paketkurier und gegen Emp- fangsbekenntnis oder elektronisch vorzunehmen. Die Krankenkassen teilen der Datenstelle den Adressaten bei jeder Anforderung mit. Die Vertragspartner gewährleisten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit eine fristgerechte Lieferung der relevanten Prüfunterlagen an den zuständigen Prüfdienst der Krankenversicherung.
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Versand der vorzulegenden Unterlagen. Die Datenstelle verpflichtet sich, den Versand der Prüfunterlagen unter Einhaltung der daten- schutzrechtlichen da- tenschutzrechtlichen Bestimmungen an den von den Krankenkassen genannten Adressaten (Prüfdienste der Krankenversicherung oder Krankenkasse) per Paketkurier und gegen Emp- fangsbekenntnis oder elektronisch vorzunehmen. Die Krankenkassen teilen der Datenstelle den Adressaten bei jeder Anforderung mit. Die Vertragspartner gewährleisten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit eine fristgerechte Lieferung der relevanten Prüfunterlagen an den zuständigen Prüfdienst der Krankenversicherung.
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